November 1589. 193
^ König von Navarra zu iliiterdriikcn suche, wohl anstehe. Weil die Sache keinen Verzug erleiden darf, soivllen die bezeichneten vier Gesandten schon am andern Tage nach Solothurn abgehen. I». Das Schreiben^6 Herzogs von Luxemburg an die VII katholischen Orte, der französischen Sachen halber, „läßt man ein^ichben blybcn," weil die Sache verdächtig scheint, v. Der savohische Ambassador wird an Bezahlung der^stcillenen Pensionen und der Kriegszahlnngen an die Hauptleute erinnert. Man erwartet bis Weihnacht^cdignng der Sache. «I. (S. u. Blggarns). v. Man wiinscht von Ob- und Nidwalden zu vernehinen, ob^ beiderseits den vorgeschlagenen Vergleich zur Beilegung ihrer Anstände angenommen habe». Obwalden willSache »och vor die l!andsgcmcinde bringen, Nidwalden hat den Vertrag bereits angenommen, was derstaubte von Obwalden in den Abschied nimmt. I'. Uri wird beauftragt, an die Biindncr zu schreibensich iibcr die Verunglimpfungen, welche der V Orte Kriegsleute in Frankreich gegen ihre Angehörigenfreitet haben solle», zu rechtfertigen. (S. n. Thurgau). Ii. Herr von Clermont, Gesandter der katho-^ Vereinnng in Frankreich, wird an Berichtigung der ans Martinstag versprochene» Zahlung erinnert.
Wenn die drei lutherischen Städte den nun beigelegten Krieg mit Savoycn wieder anschiiren sollten, so'stll man ernstlich mit denselben spreche», damit nicht wieder eine Thenrnng erfolge, obschon sie, und zwar mit^"ht, die Ursache der lczten Thenrnng ans den Herzog zu wälzen gesucht hatten, Herzog du MaineK djx v Orte, in ibrem guten Willen und in ihrer Hälfe zu Gunsten der Katholiken zu verharren undsie tmr de» Intrignen des Herrn von Sanch. I. Jedes Ort soll sich entschließen, den Landschreibcrnstri stir Arbeiten in Sache» des Bnndesschwnrs mit den „Biindnern" (Wallisern? S. Absch. 123, pf.)^>v»tn schenken, in. Nochmalige Erinnerung, fiir Fenster und Wappen zum hl. Kreuz im Entlebuch^ ^ Kronen zu bezahlen, n. (S. n. Engelberg).
Man schc auch in den Abschnitten Herrschaft!- und Schtrinortsangeleaenheiten:
^"d»r«>sschaft Thiirga». «. Art. 562. Stifte und Klöster.
Liiggarns. «>. Art. M4. Stifte und Klöster.
^'r»idogtei <5-»gc1bkrg. »>. Art. 53.
I2tt.
Abordnitng der VI katholischen Orte an Solothurn.
Sokolhurn. 1K89, 1. Iccemver (Frytag nach Andreä)
.UaatviiSarMiv Dolvtlmr«! SNischUdbd. 70.
^ Abgeordnete im Namen der katholischen Orte: Oberst Jost Krcpsinger, Venner und deS Raths von>vam"' Jukob Trogcr, Ritter, ^andammann zu Uri; Melchior Bissi, Ritter, Landannnann zu Nid-Hans Meyer, Bürgermeister und des Raths zu Freiburg.
^ '^ach gewöhnlicher Bcgriißung eröffnen obbcnanntc Gesandten geinäß ihrer Instruction vor dem Rath zuÜc>m' ^ " Folgendes: Ihre lieben Eidgenossen und Brädcr von Solothurn werden sich noch wohl des treu-brüderlichen Bittens und Ermahnens der vor einigen Tagen hier gewesenen Abordnung der sechs. 2S