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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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181
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October 1589. 18!

Kurde, bezüglich dieser Hitlfleistmig zu verhalten habe, damit der Zuzug in guter Ordnung vor sich gehe. Die^sandte» von Bern eröffnen nun, daß ihren Obern noch kein Bericht zugekommen sei, welche Erfolge dieKMMvärtig stattfindenden Friedenslinterhandlungen zn Newis haben; es möchte daher jedes Ort seine Hülfe^it halte», um ihm, wenn die fragliche» Unterhandlungen zu keinem Ziele führen sollten, auf die ersteMahnung z» Hülfe ziehen zu können. Die Gesandten der vier andern Orte versichern neuerdings, ihre Obernkerden Bern im Fall der Noth nicht verlassen, sondern ihm zum Schnz der ihm zugesprochenen Lande zu-Zuchen. Die Erwählung des Oberbefehlshabers wird bis auf den Zeitpunkt verschoben, wo die zu Hülfe^Mahnten Truppen sich gesammelt haben werden, indem dann die Hanptlente einen kriegserfahrenen Mann ausHrer Mitte dazu erkiesen und andere nöthige Sachen anordnen werden. Bezüglich des Geschüzcs, der Munitionund des Proviants versichern die bernischen Gesandten, daß ihre Obern die nöthigcn Anordnungen treffenkerbe», sv daß die zuziehenden Orte der dicßfälligcn Sorge überhoben seien. Daneben wird für rathsam^achtet und verabschiedet, es solle Zürich im Namen der hülfeleistenden Orte ohne Verzug ein Schreiben anHerzog von Savoyen erlassen, mit der Ermahnung, er möchte Bern bei dem mit seinem Vater auf-Akrichtcte,, und durch die Könige von Frankreich und Spanien ratificirtcn Vertrag (zu Lausanne vom 30. Okt.^4) unangefochten und ruhig bleiben lassen, und mit der Anzeige, daß man sonst veranlaßt wäre, vermögehks Bundes und gegebener Zusage Bern beizustehen. Solothurn wird schriftlich um seine Zustimmung an-iiksucht, Basel und Schaffhausen sollen ihren Entschluß darüber so bald möglich nach Zürich schikcn. Ausausführlichen Bericht der bcrnischen Gesandten hat man vernommen, wie der Herzog von Savoyen seine^"spräche an Bern zu erläutern begehrt, wie zu besorgen ist, daß er mit seinen Truppen dort nicht wegziehenkcrde, bis seine angesprochenen Ncchtsamen festgestellt seien, desgleichen wie die Hanptlente von Bern und dieMMHanen ihren Abzug entschuldigen und die Verantwortlichkeit für das, was sich mit der Stadt Bona und dergelegenen genferischen Besazung zugetragen, von sich ablehnen, endlich wie der Herzog erst kürzlich erklärter werde die Verträge, welche sein seliger Vater mit Bern eingegangen habe, in allen Thcilcn halten.Man in Erfahrung gebracht hat, daß es dießmal wegen der starken HeereSmacht des Herzogs um die"dt Genf mißlich stehe, und man daneben sich klar bewußt ist, wie viel an der Erhaltung dieser StadtLiegen seid wie es Bern und den andern evangelischen Orten zum großen Nachtheil gereichen würde,wost) übergwaltigen ließe", so wird von den Gesandten der vier Städte, besonders aber von Zürich und, die mit Genf in Bündniß stehen, diese Gefahr mit allem Ernst ins Auge gefaßt und berathcn, wieselben begegnet werden könnte. Unter Anderm kömmt auch zur Sprache, wie vor Jahren durch einen Spruch^kcnicr Eidgenossen Savoyen und Genf angewiesen und beiderseits angenommen worden sei, ihren Spangütlich oder rechtlich aussprechen zu lassen, und ob es nicht thnnlich wäre, den Herzog durchMäch, GlaruS, Basel und Schaffhauscn und andere Orte so bald möglich schriftlich oder durch Gesandte an-äusuchcii, Mittel an die Hand zu nehmen. Man hofft dadurch für die Stadt Genf einige Frist zuUcingen oder ihr und der Sache auf andere Weise zum Besten zu verhelfen. Dieser Vorschlag wird zur^äegnng in den Abschied genommen. Da an der Aufhebung dieses Kriegszustandes nicht nur den^M'gelischen, sondern gemeinen Orten der Eidgenossenschaft nicht wenig gelegen sein muß, so wird schließlichdarüber gesprochen, ob es nicht angemessen wäre, beförderlich einen gemein-eidgenössischen Tag auszu-üben, i bor Hoffnung, daß ans demselben etwas zur Hinlcgung dieser beschwerlichen Sache Geeigneteshandelt und beschlossen werden möchte.