Juli 1589. 171
H^ssvg abzuordnen, welche am i>. August sich zu Bern einfinden, dort das Nöthige besprechen und dann anHerzog abgehen soll. Sollte Bern die Abscndnng dieser Gesandtschaft nicht gefällig sein, so möge eö darübergleich „ach Zürich berichten. Dieses Alles soll ml rot'oi'mnlum genommen werden, damit jedes Ort seineGesandten ernennen könne. Auch die Frage, wer die Kosten dieser Gesandtschaft zu tragen habe, wird in denEbschied genommen. « . Landammann Troger von Uri meldet den Gesandten der katholischen Orte, daß der^"3 für die Bnndesernenernng mit Wallis ans den 4. September nach Altorf angesezt sei. t Solothnrn">c>cht die Anzeige, daß es täglich Berichte erhalte, wie die Angelegenheiten des Königs von Frankreich von^3 zu Tag sich besser gestalten, dagegen die der vereinigten Fürsten sich verschlimmer», und daß es Solothnrn^jlich lnd thun würde, wenn den Truppen der katholischen Orte daselbst etwas begegnen sollte. Es stelle^her die Bitte, eö möchten benannte Orte die Ihrigen hcimberufen, denn es sei das das beste Mittel, umKrieg von den Gränzen fern zu halten und die vorhabende Fricdenshandlung zwischen Savoyen und Berneinen, erwünschten Resultate zu bringen. Bon den V katholischen Orten wird Solothnrn diese freundhhaftliche Ermahnung verdankt, gleichzeitig aber in den Abschied genommen. Ans das Gesuch der GesandtenSchwyz „in eine Verwendung in Lyon, damit die daselbst befindlichen Fähnchen für ihre Anforderungen,^M)rc„y Gascognerzngc, bezahlt werden, wird entsprochen. Freibnrg wird mit der Ausfertigung der"dlhige» Schreiben beauftragt. I». Der Antrag von Schwyz, über Mittel und Wege sich zu berathon, damit/ eidgenössischen Truppen, welche in Frankreich in beiden Lagern stehen, nicht an einander gcrathcn undLander zu Grnnd richten, indem ans beiden Seiten viel gute katholische Eidgenossen sich befinden, wird von^ Vil katholischen Orten in den Abschied genommen. I. Lncern stellt das Gesuch um Schenkung von Fenstern""t der Orte Ehrcnwappcn in die neu erbaute Kirche zum hl. Kreuz im Entlebuch. Heimzubringen. 1^. Uribeauftragt, in der V katholischen Orte Rainen an den Obern und den Gotteshansbnnd in Bünden i»^ ^st Erneuerung der Bünde zu schreiben und dann die erhaltene Antwort den andern Orten mitzutheilcn.' (S. u. deutsche gem. Bogt, überh.). »». u. i». (S. u. Thurgau). «». Panncrhcrr Keller von Zürich begehrtden Orten, welche mit ihrem Bctreffniß von 17 Gulden an den Botenlohn nach Savoyen noch im RüUa»de sj„^ ^ endlich zustellen. Wird in den Abschied genommen. >». Als Gesandte für die
^dcnsvcrmittlung zwischen Bern und Savoyen werden bezeichnet: Panncrhcrr H. Keller von Zürich, Sckcl-^>ster I. Holdermeyer von Lucern, Landammann H. I. Trogcr von Uri, Ritter F. Hässi von GlaruS, Panner-^ ^ H- I. Oberricd von Basel, Sekelmeister M. Gottrau von Freibnrg und Bürgermeister H. K. Meyer vonUffhausen. Als Tag der Abreise nach Bern wird der 10. August bestimmt.
Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangelcgcnheitcn:deutsche Vogt, iibcrl,, ». Art. 142. Gotteshäuser.
Grafschaft Thnrga». «». Art. 119. Abzug. »». Art. 274. Kirchliches u. Glaubcnssachcn.
i». „ bk>9. Stifte und Klöster.
^"dbogtci Lauis. I». Art. 379. Bischof von Como.
^ Verantwortung der V katholische» Orte ans den schmählichen, beleidigenden Vortrag des französischen Nmbas-Silier», den er ans der Iahrrechnnng zn Baden vor gemeiner Eidgenossenschaft Rathsgesandten gehalten^rsek " ^ haben diese schivcre Beleidigung durch nichts verdient und haben sich vom Ambassador eines solchen nichtda ihm gemäß des Geleites, welches er von den Ständen erhalten habe, sich änderst zn benehmen angestanden