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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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169
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Juli 1589. Istst

^tem Tage zu Baden hatte» die Boten Freiburgs an jene der V Orte berichtet, was von Zürich in BetreffFriedensnnterhandlnngen zwischen Savoyen und Bern gemeldet worden, und dabei die V Orte um Rath^sucht. Nun wird Freibnrg sein brüderliches Bertratten verdankt, mit der Versicherung, daß die V Orte in>eder Roth mit Gut und Blut ihm beistehen werden. Betreffend die Sache selbst, so halte man dafür, daßBiburg, wenn Zürich sein Ansuchen erneuern sollte, ausweichende Antwort geben möge, weil man ja nicht>»er eigentlich den Krieg führe; sollte dann über die Sache auf einem gemeinen Tage Anzug gemachtbürden, solöge Freibnrg sich zu den V Orten halten. «. Dem Herzog von Nemours wird für seine vom^ Juli datirte freundschaftliche Znschrist, worin er seine guten Dienste anbietet und über die Verstärkung deracholisch?» Bnndesfürsten in Frankreich berichtet, gedankt. «I. Man erachtet für heilsam, daß die VII katho-^ in« Orte in dieser gefahrvollen Zeit brüderlich zusammenhalte» und getreues Aufsehen ans einander haben,aher will man an der jüngst beschlossenen Übereinkunft »nd namentlich am Bündniß von 1589 festhalten,s ^»f künstigen Tag zu Bade» sollen die Gesandten über folgende drei Punkte instruirt werden: 1. bezüglich^"!Mng des Aurelins Poccobello ans die Propste! bei St. Anton zn Lauis; 2. betreffend die Art und Weise^ ^ibcrirnng von Todtschlägcrn in den ennetbirgischen Vogtcicn; endlich 3. wegen der Kvstenforderung deS»WM, Keller von Zürich siir die Aotschastschikung an den Herzog von Savoyen wegen Bern. f. Indes ans dem Tage zu Bade» beschlossenen Schreibens an den Herzog von Savoyen, wozu die Botenscn ^ damals nicht hatten stimme» können, wird nun vereinbart, dasselbe an den Vandschreibcr zurükzu-»nd, wenn man in den Fall komme» sollte, den übrigen Orten antworten zn müssen, einstimmig zu^ ^n, daß man nicht wisse, ob Bern oder der König von Frankreich den Krieg führe, daher cS auch ungewißll>« ^ demselben damit diene, zumal früher einmal Bern in einer ähnlichen Sache sein gestelltes Ver-^ M Abrede gestellt habe. >5. Da der französische Ambassador einen die V Orte beleidigenden Vortrag' ^ciden gehalten hat, so wird an ihn geschrieben, man werde ans künftigem Tage zu Baden sich gebührend»tworten und die Verantwortung, auch wenn er sich nicht einfinden sollte, nichts dcstowenigcr vor gemeinen^ Jossen eröffnen. I». (S. ». Baden). I. (S. n. Thurgau). (S. n. Vier ennctbirg. Vogt, übcrh.).

Thnrgan). 1«. (S. n. Freie Ämter). 1». (S. ». ttuggaruS). «». Uri wird nochmals beauftragt,bei vertraute» Personen zu erkundigen, wie die Erneuerung des Bundes mit den Bündncr» in Behandlung^ "chnicn sei,nd darüber beförderlichst zn berichten. >». (S. u. Rheinthal), «z. (S. n. Thnrgan). n. (S."Helberg), n. Uri soll nicht vergessen, für die von ihm geschenkten Fenster »nd Wappen in die ncucrbaute^ic>ft z> Falken in Vncern ans dem Tag zn Bade» 3 Kronen zn bezahlen.

y Man sehe auch in den Abschnitten Hcrrschasts- und Schirinartsangelegenheiten:

" ^"fschaft Tlmrga». I. Art. 557. Stiste und Kldstcr. «, Art. 55». Stistc und Klöster.

^ I. , 400. Stifte und Klöster.

Rhcinthal. >» Art. 54. Glltcrverkauf.

"chast Bade,,. >,. Art. 150. Stistc und Klöster.

^ "°>Uci Frelämtcr- Art. III. Geistliche.

V»>id ^

g.. Luggarns. I, Art. 2»7. Geistliche.

'^»»tei Engelbcrg. Art. 50.

^ Gesandten aus dem Schwyzercxemplar ergänzt. 22