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Juli 1589.
zu verharren. Worauf die Gesandten der drei Städte die Versicherung erneuern, daß ihre Herren und Obern,wie es redlichen Eidgenossen zukomme, das halten werden, was sie versprochen haben, so wie denn jedes Ortanch schon seine Maßregeln für den Fall der Roth getroffen babe. Es habe nämlich Zürich vier Fähnchenvon 1200 Mann (darunter über I5l) Schüzen und „vff 400 bezügter vngfarlich") gerüstet, Basel ein Fähnche»von 400 Mann (worunter an Musketen und andern Schüzen kein Mangel sei) und Schaffhansen auch einFreifähnchen von 900 Mann (unter denen 100 Bewaffnete und die übrigen wo möglich ebenfalls SchÜze»seien). Bezüglich des Anzugs dieser Hülfstrnppcn wünscht Bern, es möchte jedes Ort ihm bei Zeiten sciMallfälligen Begehren kund thun und Anordnungen treffen, damit betreffs des Vor- und Nachzugs und desSammlungsortes keine Irrung entstehe. Da Bern und auch die Stadt Genf mit grobem Geschüz so versehe»sind, daß sie es nicht für nöthig halten, dergleichen von den andern Orten mitführen zu lassen, so ist M»»allseitig damit einverstanden, daß die andern Orte der Mitführnng von Geschüz überhoben sein sollen. I"Bezug auf die Anregung, wie es mit der Erwählung eines Obersten und den andern zu einem Kriegsregimenterforderlichen Amtleuten und Sachen zu halten sei,^ will man jezt nichts fcstsezcn, weil dieses füglich erst da»»geschehen kann, wenn der Auszug wirklich vor sich gegangen ist. Dabei versieht man sich, es werde Bern Mden Fall der Roth Glarus, auch Solothnrn, welche man neben andern Orten gern bei diesen» Geschäft habe»möchte, dcßgleichen die III Bünde und Wallis zur Mitwirkung zu veranlassen wissen.
INA.
Confercnz der VII katholischen Orte.
Lucern. 1589, 22. Juki (an St. Maria Magdalenentag).
TtaataSrchi» Viicer»! Lucerner Abschiede 12ü, La»d«»archi» 2ehn»iz,
Gesandte: Luc ern. Ludwig Pfyffer, Ritter, alt-Schnltheiß und Pannerhcrr; Sebastian Feer, Pa»»^Herr; Jost Holdermcyer, Sekclmeister; Jost Krepsinger, Ritter, Stadtfähnrich, alle des Raths. N r i. Sebasti»"Kuhn, Ritter, Panncrherr; Jakob Mnhcim, des Raths. Schwyz. Johann Gasser, Ritter, alt-Landaina»»'Hauptmann Michael Schriber, Statthalter. Unterwalden. Johannes Noßacher, Landammann, und Kasp»^Jakob, alt-Landammann, von Obwaldcn; Melchior Lnssi, Ritter, Landammann, und Johannes Wascr,alt-Landammann und Panncrherr, von Nidwalden. Zug. Hauptmann Paulus Heinrich/) des Raths.bnrg. Martin Gottrau, Sekelmeister; Hans Meyer, Bürgermeister, beide des Raths. Solothnrn.
Jakob vom Staat, Stadtschreiber.
In Bezug auf die Beschwerde Nidwaldcns gegen Obwaldcn verlangen die Gesandten des lcztern c>»^Copie der Beschwerdeschrift, weil darin einige Punkte vorkommen, worüber sie nicht instrnirt sind. Beide wünschtendlich einen Vörtischen Tag, der ihnen gern bewilligt und ans den 7. August angesezt wird, in der Hosf»»"^daß sie sich daselbst vergleichen werden, denn die Anstände betreffen nicht Obrigkeit gegen Obrigkeit, sottd^'"einzelne unruhige Personen, „die ohne bevelch vnd wüssen der Obcrkcittcn ettwan sich verschossen." ß» ^
*) In einigen Exemplaren steht irrig Seiler.