Juli 1589.
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""H Frankreich gesendete Kriegsvolk. Obschon man diese Zuschrift Zürichs einer gebührenden einläßlichenAntwort wohl Werth hält, so wird doch in Betracht der gegenwärtigen Zeitnmständc für besser erachtet, die^mwvrt durch die gerade in Baden versammelten Boten geben zu lassen, bis man bessere Gelegenheit gefun-von diesem nnd anderm weitläufiger zu reden. Es wird daher diesen Boten aufgetragen, den Boten vonZürich antworten: Der Aufbruch in den Neust der katholischen Bundcsfiirsten in Frankreich sei mit derBedingung bewilligt worden, daß die Leute nicht anders als gemäß Instruction gebraucht werden;dieser aber seien weder Bern noch andere benannt worden. Die katholischen Orte haben noch stets Bündnisse,Erträge und Landfrieden Jedermann redlich gehalten und werden eö »och ferner thnn, wenn man gleiches^gen sw beobachte. Der Aufbruch nach Savoycn sei bewilligt worden, um dem Herzog als Bcsazung in^>»en festx,, Pläzcn zu dienen, und sie seien hiezu befugt und gemäß Biindniß verpflichtet gewesen. I». AufBericht der Gesandten von Schwyz über die zu Zürich ausgestoßencn Drohungen gegen die V Orte werdenu> Baden befindlichen Gesandten beauftragt, Zürich dariibcr zur Rede zu stellen. «?. Da Zürich aus denAstern In den gemeinen Pogteien die Rosse zur vorhabenden Kriegsrüstnng in Anspruch nimmt, so sollen diez« Maden dagegen Einsprache erheben. «I. Der Gesandte von Zürich hat lezthin zu Uri gedroht, seineHerren seien „och allein stark genug, die fünf Orte z» überfallen, „dann sy habcnts vor ouch than." Uri soll"'w darüber Kundschaften aufnehmen nnd diese den Gesandten in Baden zuschiken. In Betreff der vonEhland für den Nothfall versprochenen Hülfe »nd Bezahlung der verfallenen spanischen Pension werden^»>als dringende Schreiben erlassen. Auch mit dem NuntinS wird die nöthige Nüksprache gehalten.' Der Borschlag, durch eine Botschaft der V Orte den Grafen von EmS um ein getreues Aufsehen zuwird ml rvft'nmüuin genommen.
"usdriiklichen
Conferenz der IV evangelischen Städte.
Aarau. 1ö8v. 17. Aull (7. Juli alt. Kal.).
«t<ia»»ar<i,iv Ziirich! Adschi-ddd. lSI. S. i«. ^«»>t»archiv Bern! Evangel. mich. I> »Z7.
Gesandte: Zürich. HanS Keller, Ob»iann; (Hans Konrad) Esther, Landvogt, beide des Raths. Bern,^aham) von Grafenried, Statthalter; (Anton) von Grafcnricd, Benncr. Basel. Remigius Fäsch, desSchaffhausen. HanS Konrad Meyer, Bürgermeister.
^ Bern hatte die Städte Zürich, Basel und Schaffhausen sammt andern Orten schriftlich und mündlich'wchrichtjgt, aus welchen Gründen es genöthigt sei, mit seinem Panner und seiner Hecrcsmacht gegen den^ä°g von Savoyc» aufzubrechen, mit der Bitte um ein getreues eidgenössisches Aufsehen. Daher ist mandcx'Berathung zusam»ie»gckommcn, damit im Fall der Roth, wenn die Mahnung geschehen sollte,Z»z»g i» st,,ter Ordnung vor sich gehe und man sich auch in andern Beziehungen, besonders des großen^ lüzcs halber, zu verhalten wisse. Rachdcm die bcrnischen Gesandten den drei Orten für ihre ancrbotene^Willigkeit angemessen gedankt nnd sie ebenmäßig der Treue und Bereitwilligkeit Berns versichert hatten,'chteu sie Uber den gegenwärtigen Stand der Dinge und bitten, in dieser wohlwollenden Gesinnung fernerhin