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März 15.89.
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Confercnz der katholischen Orte.
Lucern. 1589, 27- März (Montag nach dem Palmtag).
TtaatSrachlv Vueern: Lucerner Abschiede (t, 97. -- ANq. Abschiede l)I), ll)8—llil). — Sammlung nicht gebundener .'lbschiede.
Gesandte: Lncern. Heinrich Fleckcnftcin, Ritter, Schultheiß; Ludwig Pfyffcr, Ritter, alt-Schnltheißund Pannerhcrr; Ulrich Dnlliker, Vcnner; NiklauS KrnS; Jost Holdermeyer, Sekelmeister, alle des Rathö.Uri, Ambrosius Püntincr, Ritter, alt-Landamma»n; Heinrich Scherer, Landcsfähnrich, des ikiaths. SchwYZ'Rudolf Reding, Ritter, alt-La»damniann; Hauptmann Josef Grlininger, des Raths. 'Unterwaldcn. Kaspa^Jalvb, Landamniann, von Obwalde»; Melchior Lnssi, Ritter, Landamniann, von Nidwalden. Zug.Zurlauben, Amniann. Glarns. Hauptmann Mcinrad Tschndi, Statthalter und deö iliaths. Freibnrg-Hauptmaiin Ulrich von Engelsperg; Martin Gottran, Sekelmeister, beide des ülaths. Solothnrn. La»n'»>iAreggcr, Sekelmeister und des Raths. Appenzell. Hans Tanner, Landamniann; Hans von Heim,Landaniinaiin.
»». De» begehrten Aufbruch »ach Frankreich können Lncern, Uri, Unterwaldcn und Freibnrg »>^bewilligen; Schwyz, Zng und Glarns wollen nur anhören und refcrirc»; Solothnrn will den Aufbruchbewilligen; Appenzell will sich von den VII katholischen Orten nicht söndern, jedoch den Handel i» den Absch»^nehmen. Die erstern bitten nun in eindringlichem Vortrag, man möchte doch den Aufbruch nicht bewillige»,theils weil der König das Versprechen bezüglich der Zahlungen so schlecht halte, theils weil der Feldzng gcg^'die redlichsten Verfechter des katholischen Glaubens gerichtet sei und es daher Katholiken nicht gezieme, dabe>Hand zu bieten, theils endlich weil dadurch mir die Hugenotten zu Macht und Ansehen gelangen und dahe»für den katholischen Glaube» überall Schlimmes zu besorgen sei. — Ihren Bescheid sollen die Orte, wel^sich darüber noch nicht bestimmt ausgesprochen, so bald möglich nach Lncern melden, l'lberdicß wird daö Reißlaufen zu diesem Aufbruch in den gemeinen Vogteien bei höchster Strafe verboten. I». Schultheiß Pfylß'von Lucern beschwert sich über die schändliche Verlänmdnng, welche der französische Anwalt, Herr von Sa»eV'ans lcztem Tage zn Solothnrn über ihn verbreitet hatte, nnd verantwortet sich mündlich und schriftlich ^daß man ihn für vollkommen gerechtfertigt erfindet nnd seine Rechtfertigung zu Jedermanns Kenntniß in ^Abschied nimmt. Ata» will auch dem Herrn von Sancy, wo man ihn findet, den Proccß machen.. ^schriftliche Verantwortung Pfyffers wird an den französischen Ambassador in Solothnrn, Herrn von Sil^'überschikt, damit er sie dem von Sancy nachsende und von ihm Bescheid begehre, ob er sich verantworte»
An den Gnbernator und die Stadt Lyon wird geschrieben, sie möchten siir Bezahlung der vier Fäh»^'"von Schwyz, Freibnrg nnd Solothnrn sorgen. «I. Sobald Mittel vorhanden sind, wollen die VII Orte ^Peter Ferrare von Lauis zur Bezahlung seiner Ansprache an Frankrcich bchülflich sein. Da »ochdem GaScogncr Zuge her ein Schuldstreit waltet zwischen Landamman» Wascr von Untcrwalden undvon Arx von Solothnrn, so wird an Solothnrn das Ansuchen gestellt, es möchte den von Arx dahin vermögtdaß er die Hälfte des zu Solothnrn verarrestirte» Gutes dem Wascr verabfolge, t. Auf das Schreibe»Wallis in Betreff der Angelegenheit mit Frankreich wird freundlich geantwortet. Der l!>. April wird für