Februar 1589.
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^reichten Wünsche der katholische» Orte: Sic dürfen im Rothfall seiner Hülfe versichert sein; dein Garde«Hauptmann zu Rom sollen sie einen Vollmachtbricf überschikcn sainint der Geschichte von dem Leben und den^underzeichen des seligen Bruder Klans, damit er dessen Seligsprechung weiter betreiben könne; in Betreffeidgenössischen Colleginms zu Mapland habe er das Nöthige gethan, damit ihnen willfahrt werde; weitersollen sie sich „nt ihm vereinbaren über eine Reformation der Franenklöster, daniit weitere Ärgernisse verhütetwerden; ferner sollen sie Maßnahmen treffen, daß die verdächtige Weibsperson, welche öfters im Kloster Murio>n- und ausgeht, solches nicht mehr thun könne. Es wird ihm dieß Alles verdankt und Unterwalden mit derAnfertigung der Lebensgeschichte des Bruder Klaus beauftragt, auch werde» die Gesandten bezeichnet, welche"ut dem Rnntins die Reformation der Francnklöster vornehmen sollen. «I. Da man in gegenwärtiger Zeit"'Hl erwarten darf, daß eine Gesandtschaft nach Frankreich in Betreff der ausstehenden Zahlungen viel »verde"'^richte,, können, so wird der Ambassador in Solothurn ernstlich a» die Sache erinnert, v und t, (S. n.^Hurgan). »5. Der Landeshauptmann Lnchsinger von LuggarnS wird erinnert, in Glanbcnssachen ein wach«ch»ies Ange zu haben. I». Denen von Wallis wird mitgctheilt, man werde sich am bestimmten Tage zum»udesschwur einfinden, oder dann allfällige Verhinderung ihnen anzeigen. Ans dem nächsten VIlörtischenwill man sich verständigen, was man ihnen für ein Ort unter den VII Orten zum GegenbnndesschwurZeichnen wolle, l. (S. n. Luggarns), k. Wegen ausstehender Zahlungen an den Hauptmann und dieordegesellschaft zu Turin wird an den Herzog von Savoyen geschrieben und mit dessen Ambassador Rüksprache^»online,,. I. Uri soll den Sebastian von Beroldingen in der Orte Rainen, welche Pläzc im Collcgium zuEhland haben, dahin abfertige». 1». Dem Landeshauptmann Balthasar Lnchsinger von Schwpz werden als" ichädigmig für einige Missionen nach Mahland nnd Novara »nd für seine Reise auf die Tagsazung zu"ho» in Sachen des Erzpriestcrs t>0 Kronen zuerkannt.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangclegenheitcn:
^"dnrasschast Art. 5,48. Stifte und Klöster. I Art. 1ZS. Glltcrvcrkaus.
«. „ 658. Locales.
^"bdogtti LiiggariiS. t>. Art. 127. Strasjustiz.
87.
Münzconferenz der drei Orte Zürich, Lnccrn und Basel.
Zürich. 1589, 17. Aevrnar.
Gtaa»«archiv >.'»ccr». «Icinn Mü»zw«I-».
Gesandte: Nicht angegeben.
I» Vollziehung des Beschlusses von Baden wird eine Vergleichnng der französischen mit den eidgenössische»Vv„ " vorgenommen, m» den Curs der zu leichten französischen Franke» nnd Diken zu regulirc», nnd dannde» Gesandten obgenailiitcr drei Städte, ans Ratification der übrigen Orte hin, folgender Beschluß gefaßt:boide» Münzsorten gegenwärtig in der Eidgenossenschaft die gewöhnlichste» sind und die ZahlungenFrankreich in solchen geschehen, und um de» Gewinnsüchtigen die Gelegenheit zn benehmen, diese Münzen