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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
Seite
146
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Januar 1589.

Gesandten von Wallis und der III Bünde wird Rüksprache genoiniuen in Betreff der Weigerung der katho-lischen Orte, neben ihnen zu tagen. I». Der auf lcztein Tage in den Abschied genommene Borschlag, daßman die Burgunder, Lothringer und andere Wälsche, welche mit Brandstencrbriefen im Land innherziehe»,abweisen wolle, wenn sie nicht von Basel eine Bescheinigung haben, daß es ihnen eine Unterstüznng verabreichthabe, wird nun in Kraft erkennt. «>. Auf den Vorschlag Lucerns wird beschlossen, es soll jedes Ort gege»die herumziehenden falschen Spieler Maßregeln treffen und sie bestrafen; auch de» Landvögten wird davon Z»gleichem Verhalt Kenntniß gegeben, i Wegen der ans Frankreich eingetroffenen bennrnhigcnden Nachrichte»beantragt Lucern, die katholischen Orte möchten fest zusammenhalten, sich ruhig verhalten und keinem Förste»zu Hülfe ziehen. Hcimznbringe». Appenzell gibt die Versicherung, daß es zu den katholischen Orten halte»werde und gern sähe, wenn seine »och in Frankreich befindlichen Truppen zu Hanse wären, Die leichte»französischen Franken und Diken cursiren in sehr verschiedenem Werthe, namentlich wegen des ungleiche»Gewichts von Zürich und Basel. Diese werden daher beauftragt, sobald möglich eine» Tag in Zürich abz»-halten, um sich über ein gleichförmiges Gewicht zu vereinbaren und dann die übrige» Orte davon in Kenntttißzu sezen. t. (S. u. Vier ennetbirg. Vogt, überh.). ». (S. u. Luggarus). v. (S. u. Lanis).

Man sehe auch im Abschnitte Herrschnstsangclcge'nheitc»:

Vier ennctli. Vogt, iibcrh. «» Art. !>8, Rechts- und Gerichtssachen. t. Art. 7. Mg. Verwaltungssachen tt.

147. Gctreidebezug.

Lanlwogtci Lanis. > Art. !152. Stiste und Klöster. v. Art. !)8. Landrechtssachen.

, 1!17. Strasjustiz.

Landvogtei Luggarus. Art. 12«. Strasjustiz. Art. 8!1. Landrechtssachen.

Conferenz der V katholischen Orte.

Lucern. 1589, 17. Aevruar.

s»aat«ar«i>>» Liieer», Lucerner Ablchted« <4, 811,

Gesandte: Lucern. Heinrich Fleckenstein, Ritter, Schultheiß; Ludwig Pfhffer, Ritter, alt -Schulth^und Pannerherr; Ulrich Dnlliker, Venner; Riklaus Krus; Jost Holdermeyer, Sekelmeister; Peter Fecr,des Raths. Uri. Sebastian Tanner, Ritter, Landamma»»; Marti» Schick, des Raths. Schwyz. R»d°^Reding, Ritter, Landammann; Lienhard Betschart, des Raths. Unterwa lden. Kaspar Jakob, Landamiu»""'von Obwalde»; Johannes Waser, Ritter, Landammann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Ha>^mann Hans Siußbaumer, des Raths.

»». (S. u. Thnrgau). I». Die Augustiner zu Freiburg bitten um eine Beisteuer an den großen Sch»^"'welchen dieses Kloster durch einen Proceß mit Bernern erlittern habe. Heimzubringen, wie viel jedes ^geben wolle; denn man erachtet, daß solches Geldvast wol" angelegt wäre. e. Der päpstliche Nuntiusder Eidgenossenschaft, Octavianns Paravicinns, Bischof zu Alexandria, antwortet auf die dem Papst ^