Januar 1589. 141
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Confcrenz dcr Städte Zürich, Bern und Genf.
Atern. 1589, 22. und 23. Januar (12. lind 13. alt. Kal.).
Staatsarchiv Bern. Jnstructtonenbuch I,. S. 730.
Gesandte: Zürich. Heinrich Thomman, Sckelmeistcr; Jnnler Hans Heinrich Schmid, dcö Raths.
Beat Ludwig vvn Mülinen, Schultheiß; Anten Gasser, alt-Vcnner; Ludwig von Erlach. Genf.Bichel Nvsct und Panl Chevalier, beide Syndics.
Diese Confercnz ist ans Begehren Genfs angeordnet worden wegen der Bedrängnisse, wxlchc diese Stadt»»d jh^x Unterthancn Vvn Seite SavohenS zu erdulden haben. Die Gesandten Genfs tragen nun vor: Da^ gütlichen Mittel gegen Savohen vergeblich erschöpft worden seien, bleibe nur übrig, dein Kriegsglükc die^"üchcidung zu überlassen und hiczn habe Genf gerade gegenwärtig um so mehr Grnnd, als die vorwaltende»^hältnissc und Umstände ihm günstig seien und ein Aufschub nur zu seinem Rachtheil gereichen würde,"lcr weitläufiger Darlegung dcr berührten günstigen Zcitlagc weist es namentlich auch auf die UmtriebeHerzogs von Savoyen in der Waadt hin und wie dcr König von Frankreich dem Herzog wegen dcr'""ahme der Markgrasschaft Saluzzv widrig gestimmt sei. Auf Hülfe von Seite dcr Liga könne dcr Herzog"'Hl zählen, nachdem deren Haupt mit Tod abgegangen sei, und ebensowenig auf das in viel wichtiger»"Gelegenheiten beschäftigte Spanien. Selbst aber könne dcr Herzog nur wenig KricgSvolk über daS Gebirg1''e» und dort erhalten, indem die dortigen Städte hiczn zu klein seien. Der Angriff aus das savoyischeebiet könne in der Wcisp geschehen, daß Genf, von den beiden Städten untcrstüzt, den Einfall in erster"Ue bewerkstellige, oder aber so, daß ein doppelter Ueberfall stattfinde, nämlich auf einer Seite durch Zürich"'d Bern und auf einer andern durch Genf, wodurch der Feind genöthigt würde, seine Macht zu theilen.b>vvhl Zürich und Bern die Klagen Genfs für „fast vnlydeulich" halten, so scheinen sie ihnen doch nichtWichtig Hx„ug sei,,, um einen feindliche» Angriff auf das savoyische Gebiet zu rechtfertigen, vielmehr solle, ""f bedenken, daß es noch gegenwärtig in den herzoglichen Landen freien Handel und Wandel genieße und daßbvn daher weder Land noch Bolk feindlich überfallen oder abgedrungen worden sei. Der König von6 "»kvcich, der hiezn mehr Grnnd hätte als Genf, habe bis dahin auch nichts gegen den Herzog mttcrnomnicn.Bern habe für die in dcr Waadt angestiftete Verrätherci und andere feindlichen Anschläge keine Gewaltsondern lediglich einen Tag nach Baden ausgeschrieben und eine Botschaft an den König von Frankreich"bgevrd„xt. Es sei also vorerst das daherigc Ergebnis; abzuwarten, bevor man Genf auf sein HiilfSbcgehrcn'en bestimmten Rath und Bescheid geben könne. Auf dieses erwidern die Genfer Gesandten, man befinde1 daselbst durch die Anschläge und Umtriebe des Feindes in solcher Gefahr, daß Vorkehren zu eigener' gehest durchaus nöthig und geboten seien. Genf habe die badischc Tagsazung nicht beschikt, auch sei weder"och die Abordnung an den König von Frankreich seinetwegen erfolgt, so daß es sich dadurch auch nichtgebunden halte. Man möge es ihm also nicht übel deuten, falls cS inzwischen etwas vornehmen würde,'"gegen erwarte es, daß Bern seine wälschcn Lande besser mit KricgSvolk versehe unh pin getreues Aufsehen°"f Genf habe.