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Januar 1580.
nochmaliger Berathung über die Ereignisse in Frankreich läßt man es, da keine weiter» Nachrichten ein-gegangen sind, dabei bewenden, in Erwartung, daß der Himmel die Kirche Gottes vor weiterer Gefahr be-schirmen werde. Übrigens will man an dem vor zwei Jahren errichteten Bündnis; festhalten und einanderdabei schüzen. I Landammann Lnssi erinnert im Hinblik auf die neuesten Ereignisse in Frankreich an dieWeissagung des seligen Bruders Sehender von Unterwaldcn, „wie das noch ein König in Frankrych ersta»,wöllicher vns vmb vnsere Mannschasft vnd vmb vnser gntt bringen vnd Letztlich vns vnsre Glaubens vyciüvnd widerwertigcn über den Hals; wysen werde; wo aber wir, die Catholischen Ortt, vns in gntter styffe»einigkeit zusamen hallten, werdent wir durch niemand mögen überwelltiget werden." Weil man nun nöthigfindet, dieses nicht zu vergessen, wird es in den Abschied genommen. It. (S. u. Lauis). I. Ans die Bittevon Schwyz in Betreff der vier Fähnlein Knechte von Schwyz, Frcibnrg und Solothnrn, lvelche immer nochzu Lyon in Mangel leben, wird an den französischen Ambassador geschrieben; der Gesandte Solothurns so^auch mündlich beim Ambassador für deren Bezahlung sich verwenden, in. Auch in Betreff der ausstehende»Pensionen und Kriegszahlnngen wird an den französischen Ambassador geschrieben, i». (S. u. Luggarns)'«». (S. u. Lanis). i». Ans das Gesuch um Canonisirung des Einsiedlers Bruder KlanS von Untcrwalde»antwortet der Papst ganz geneigt. Darauf werden dem Gardehanptmann zu Rom die nöthigen Befehle erthcil»«ß. Der Bischof von Basel bittet abermals um ein getreues Aufsehen, indem er wegen der durchstreifende»Hugenotten wiederum in Gefahr stehe. Heimzubringen. — Ans nächstem Tage will man mit Freibnrg »»^Solothnrn bezüglich der Durchzüge der Hugenotten Rüksprache halten, i Der Gesandte von Frcibnrg s»^seinen Obern berichten, was die V Orte mit ihm bezüglich der bcrnischen und savoyische» Unruhen gcsproche»haben. M. Dem Landammann Lnssi wird auf seinen Anzug wegen des Handels mit Hauptmann Sche^von Uri gerathen, dem zu Uri erlangten Recht „nachzugehen." Uri soll denen von Untcrwalde» hierinhülflich sein und Schwyz sich dieses Handels nicht mehr annehmen.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangclcgenhcitcn:
Landgrasschast Thurga». «> Art. 5-tli. Stifte und Klöster.
Landvogtei Lauis. Art. 13-t. Strasjustiz. «. Art. IÜ5. Strafjusliz.
Landvogtci LuggaruS. »» Art. 123. Strasjustiz.
Hu I». Unter den Ereignissen in Frankreich ist die iNn 23. Deccmbcr lk,t<8 zu Blois geschehene Ermordung des Herzog»Guise und seines Bruders, des Kardinals von Guisc gemeint. Berichte darüber als Beilage» beim Solothurncrexemplar.