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September 1688.
König, an die alte Königin und an den Herzog von Guise darüber geschrieben, r. Mit dem savoyischc»Gesandten wird Rülsprache genommen wegen der Fuhre und Verzollung des Weins. «I. (S. n. LauiS).«. Mit dem päpstlichen Nuntius wird das Nöthige besprochen, damit den Beschwerden wegen des Collegiuinsin Mayland beförderlichst abgeholfen werde, I Da auf die Antwort der VII katholischen Orte an die IVevangelischen Städte auf deren Vortrag vom Jahr 1686 ein „schandtliches vnd truhlicheS" Schmähbüchlci»erschienen ist, so soll jedes Ort sich darüber berathen, was auf einem künftigen Tage in der Sache zu thu»sei. Die Gesandten sollen bezüglich der schlechten Münzen, welche die Fremden in's Land bringen, aufdie folgende Tagleistung instrnirt werden. I». Priester Doctor Röslin von Zurzach bittet um Entlassung, da eraus dem geistlichen Stand getreten sei und andere Dienste angenommen habe, und um Fürschreiben an de»Grafen von Fürstenberg und den Landvogt zu Baden. Entsprochen. I. Freiburg wird ersucht, seinen Buch'druker (Abraham Gemperlin) zu begnadigen, womit es den katholischen Orten einen besondern Gefallen erzeige»würde. It. Jedes Ort, das seine Studenten noch nicht auf daS königlich spanische Stipendium geschikt hat,soll dieses gemäß der abschriftlich mitgetheilten Ordnung beförderlichst thun. I. WaS die V Orte an dieStadt St. Gallen und an den Landschreiber im Thurgan wegen des Appenzellcrhandels und der Synode derPrädicanten geschrieben haben, darüber sott jeder Bote an seine Obern referiren. in. Wegen der Anständezwischen den Katholischen und Neugläubigen zu Glarus soll auf dem bevorstehenden Tage zu Solothurn dasNöthige besprochen werden, i». Der Gesandte von Obwalden soll das Begehren Lucerns um Aufhebung desneuen Zolls oder Weggelds auf das Schlachtvieh, das in der Mezge zu Lucern zum eigenen Gebrauch geschlachtetwird, uä rekvrenäum nehmen. «» u. >». (S. u. Freie Ämter). Der päpstliche Nuntius ersucht die VOrte, in Bezug auf die Reformation der Klöster in den gemeinen Vogteieu ihr Möglichstes zu thun und be-sonders den lutherischen Prediger aus der Klosterkirche zu Münsterliugen zu entfernen. i. (S. n. Lnggarus)-(S. u. Engelberg), t. (S. u. Thurgan).
Man sehe auch in den Abschnitten Herrschasts- und Schirmortsangelegenheitcn:t. Art. 209. Kirchliches und Glaubenssachen.
«». Art. 24. Rechts- und Gcrichtssachcn. I» Art. 23. Rechts- und Gcrichtssachen.«I. Art. IM. Justizsachen.
»». Art. 282. Kirchliches und Klaubcnsjachcn.
Art. 30.
7».
Conferenz der Orte Uri, Schwyz und Nidwaldcn.
Brunnen. 1588, nach 21. September.
„Vfs Anbeschrybung des 3 orthischen Tags gan Brunnen wegen Houptman Schcrrcrs vnd Houptman von Mals ^
Commissary Ryser vnd Vogt Löuw zu Gsandten crwöldt."
(Rathschlag von Rathen und Landlentcn zu Nidwaldcn aus Malthai j2l. Septembers 1588, in deren Protokollobigem Datum). — Der Abschied fehlt.
Landgrafschaft Thnrgau.Landvogtei Freiämter.Landvogtei LanisLandvogtei Lnggarns., Schirnivogtei Engrtberg.