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August 1588.
eine der Parteien dem nicht nachkommen wiirde, so werde der andern bewilligt werde», vor gemeinen Orte»zu Baden Hülfe und Rath zu begehren, r. Jedes Ort soll an der lczthin zu Baden aufgestellten Ordnungüber Miet und Gaben bei Besiznahme von Vogteien und Ämtern fest halten und derselben noch die daselbstverabredete Erläuterung beifügen, daß jeder, der zu solchen Sachen verordnet werde, eine Bescheinigung vonseiner Obrigkeit aufweisen solle, daß er „sollichs weder erkhoufft, ertröllt noch ermiettet »och erpracticiert habe."«I. Es wird den Hauptlenteu abermals bewilligt, bezüglich ihrer verdiente» Zahlungen Fürschreiben ans denIX Orten an den König von Frankreich und Herrn von Mandelot und nöthigenfalls noch Andere zn nehmen-v. (S. u. Thnrgau). I (S. u. Baden). 15. Dem Abt von St. Gallen wird von den V katholischen Orte»ihr Beileid ausgedrükt iibcr die Zerstörung des Glokenthnrms und der Gloken durch den Bliz. Dabei wirber ermuntert, auf dem eingeschlagenen'Wege bei Besczung der Pfarrlehen ans seinem Gebiet und im Nheinth^fortzuschreiten, indem er ihres Schuzes versichert sein könne >1» Nach Anhörung eines Bortrages des Vis!'tators des Bisthums Como wird von den V Orten und Frcibnrg in Betreff der Kirchen, Klöster, des Gottes'dienstes und anderer Sachen naH LuggarnS geschrieben. (S. u. Lnggarns). I. Das Gesuch um Schenknngvon Fenstern mit den Ortswappen in die neue Capelle zn Silinen wird in den Abschied genommen. It. D>eV Orte erlassen eine Mahnung an die Stadt St. Gallen, sie solle sich die Examinirnng der thnrgauische»und rheinthalischcn Prediger nicht'mehr anmaßen, weil sie daselbst nichts zu regieren habe und man eS gcMÄAbschied zu Bade» nicht mehr gestatten könne. I. (S. n. Thnrgau). i»i. Da Uri berichtet, daß von de»Bündnern noch keine Antwort eingelangt sei, so sollen die Geheimen Räthe der V Orte darüber ans nächst^Tag instrniren. 11. (S. u. Lauis). «». (S. u. Engelberg). >». (S. n. Thurgan). (S. n. LauiS). 1 DerAbt von Einsiedeln und der päpstliche Nuntius verwenden sich in Zuschriften, elfterer an Uri, lezterer a»Schultheiß Pfhffer, man möchte dem Hauptmann Schercr zum Rechte» verhelfen. Diese Missive werde»verlesen.
>> aus den ennetbirg. Abschieden IV. 54!) u. 550.
Man sehe auch in den Abschnitten Hcrrschasts- und Schirmortsangelegcnheitc»:
Landgrafschast Thnrgau.
Art.
205.
Kirchliches und Glaubenssachcn.
I». Art. 513. Stislc und Kloster.
>
207.
Kirchliches und Glaubenssachcn.
Grasschast Bade».
1
Art.
114.
Gotteshäuser.
Landvogtei Lauis.
»».
Art.
44.
Beamte.
«>. Art. 240. Justizsnchcn.
Laniwogtei Lnggarus.
i».
Art.
231.
Geistliche >c.
Schirmvogtci Gngclbcrg.
»». Art. 35.