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Juli 1588.
schriftlich zugestellt, wie man sich in Betreff der Schüler, welche aus dem spanischen Stipendium zu Maplandstndiren, zu verhalten habe. Was mit Pompejus zum Kreuz über Ausbezahluug dieses Stipendiums gesprochenworden, wird ml inskruonäum genommen, I Da die vier Fähnchen von Schwpz, Freiburg und Solothurn,die sich in des Königs Dienst so waker gehalten hatten, nun verlassen nnd in Roth zu itpon liegen, auch keineBezahlung erhalten können und dringend um Verwendung beim König und Herrn von Mandclot bitten, damitsie wieder heimkehren können; da ferner Landamniann Hässi bemerkt, wie schlecht die in Frankreich dienendenGlarner ungeachtet ihrer treuen Dienste gehalten werden, so erläßt man die nöthigen Berwendnngsschreibe».It. Der Anzug, daß die lutherischen Orte mit den Bündnern ein Bündniß aufgerichtet haben und die Katholikenim Obern Bund auch dazu bewegen möchten, soll an die Geheimen Räthe gebracht werden. I. (S. u. Thür-/gau). »i. „Vff den anzug der Herren gsantten von schwitzs spans vnd misverstans halben zwüschend Ire»Herren vnd ober» vnd Iren geistlichen von wegen der rechts Übung vin straffwürdige fachen vnd was wittervnder vns gerett worden, wie man ettwan in gemein by vns zu einer satten vnd glitten lütterung kome»möchte, damit man sich gägen den Geistlichen vnd in was vnderscheidt alls verrichtet werden sölle, zehalte»haben vnd man aller spänd vnd vnnornung entledigett bliben möge." «» (S. n. Mainthal). «». (S.Engelberg).
Die Vervollständigung der Gesandten von Schwyz und I, »»», »», «» aus dein Obwaldnerexemplar.
Man sehe auch in den Abschnitten Herrschasts- und Schirmortsangelcgenheiten!
Landgrasschaft Thurgau. >. Art. 545. Stiste und Klöster.
1'aiidvogtei Rhcinthal. ^ Art. 9. Obrigkcitl. Giitcr ic.
1'aiidvogtci Mainthal. »» Art. 380. Rechts- und Gerichtssache».
Schirmuogtci tkagelhcrg. «» Art. 34.
Cvnferenz der fünf evangelischen Orte.
Aarau. 1588, 2. August (23. Juli alt. Kal.).
iStaatöarchiv Zürich! Ablchlidbd. im, S. »m und <>».
Gesandte: Zürich. Hans Keller, Obmann; Hans Escher, Sekclmcister, beide des Raths. Bc^''Hans von Wattenwpl, Schultheiß; Anton Gasser, Benner und des Raths. Glarns. Jost Tschndi, Statt'Halter nnd des Raths. Basel. Hans Jakob Hofmann, des Raths. Schasshausen. Georg Mad^,des Raths.
»». Diese Tagleistnng ist ausgeschrieben worden, um sich gemäß der lczten Verhandlungen der fünfzu Baden zu entschließen, ob nnd unter welchen Bedingungen man den dringenden Bitten der Stadt Müh^Hausen um Abnehmung des Zusazcs willfahren wolle. Auf die nun an den Hauptmann nnd die Gesandte»des Raths gestellte Anfrage, welche Bezahlung oder Versicherung der ausstehenden Strafen auf das ih»e"zngeschikte Mandat erfolgt sei und wie überhaupt die Sache» dort stehen, erstattet der Hauptmann se>"^