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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Juli 1588.

«8.

Conferenz der IX mit Frankreich verbündeten Orte.

^Lncern. 1588, 2l». Aul!.

Ttaatöarchi« Vucer»! emerncr Ndjch. U. Iii». »'aiidcSarchw t>dwalde».

Gesandte: Lncern. Ludwig Pfysfcr, Ritter, Schultheiß und Pannerhcrr; Heinrich Flcckenstein, Ritter,"it-Schnltheiß; Sebastian Feer, Pannerhcrr; Äiiklaus Krns; Jost Holdcrineycr, Selclineister, alte des Raths.

Walthcr Jmhof, Statthalter und des Raths. Schwyz. Christof Schorns, Ritter, Pannerhcrr; RudolfMding, Ritter, beide alt-Landammann. Unterwalden. Kaspar Jakob, Landanimann, von Obwalden;Melchior Lussi, Ritter, Laiidaininann, von !)iidwaldcn. Z u g. (Bartholomä) Meyenberg, Ammann. Glar » s.Melchior Hässi, Landammann. Frei bürg. Hans Meyer, Bürgermeister und des Raths. Solothur».Jakob vom Staat, Stadtschreibcr. Appenzell. Johann Bodmer, Landammann.

Der französische Ambassador meldet, daß er durch einen Courier dem König die Angelegenheit bezüglich^ Zahlungen dringend vorgestellt, daß der König sein Möglichstes gethan habe und daß die ersten 10t1,0«10^o»cn bereits zu Lyon liegen; man möchte noch bis zum 8. August Aufschub geben. Da man bei derMrathung hierüber allgemein der Ansicht ist, daß der König weder die Verträge noch Versprechen Halle, obschon'"an bisher Gut und Blut fiir ihn cingesezt habe, und daß man, um Gefahr und Unglük abzuwenden, fest zusammen-fallen müsse, wird folgender Vorschlag zur Ratification in den Abschied genommen: Man wolle auf des Ambassa-Versicherung hin bis znm 8. Anglist zuwarten; wenn dann aber die Zahlung nicht erfolgen sollte, so werde"'an dein König keine Knechte mehr bewilligen und in den gemeinen Vogteien ein scharfes Verbot gegen das^laufen erlasse»; wenn die ans Lichtmeß verfallende Pension nicht pünktlich bezahlt werden sollte, so sei man!>k»iäß Abschied zu Svlothnrn von 1582 dem König gegenüber zu nichts mehr verpflichtet. Schließlich wirdTagach Lncern auf den 15. Angnst angesezt, »in da den Entscheid der Großen Räthc und Landsgcmcindendiese Sache zu vernehmen und ei» übereinstimmendes Verhalten zu verabreden. Glarns, Frcibnrg,Tvlvthur,, und Appenzell wird dieß in den Abschied gegeben, mit der Bitte, sich nicht zu söndern. I». Aufaingelangte» Nachrichte», wie in einigen Dörfern des Landes Appenzcll die lutherischen Landlcnte sichfM» die katholische» benehmen »nd wie die St. Galler und Rhcinthaler die Prediger aufwiegeln, wird mita»dc>mmann Bodmer Rüksprachc genommen und an den Landschrcibcr zu Baden, an den Landvogt im Rhcin-lal und an die Stadt St. Gallen das Angemessene geschrieben, r. Der König von Frankreich schreibt in, "^ff des Obersten Reding von Schwyz »nd dessen Hanptlcnten und Knechten, welche die zwei lezten Jahre' seinem Dienst gewesen, daß er das Regiment nnr wegen zu starker Vermindernng durch Krankheiten cnt-^ habe, sonst aber mit demselben außerordentlich wohl zufrieden gewesen sei. «I. Heimzubringen die BitteMeister HanSWatmann" (? Mattmami), Bürgers zu Lucern, »m Fenster und Wappen in sein neu'Miltes Wirthshans. (S. ». Nheinthal). lk. Auf die Beschwerden cinigcr Urner gegen Mayländcr wird' Vollmacht gegeben, im Namen der im Bündnisse befindlichen VI Orte die nöthigcn Schreiben zu erlassen;

will man mit dem spanischen Gesandten darüber mündlich sprechen, zx. Schwyz soll mit dem Abt zu'"siedeln in Betreff des Hauptmann Scherer'schcn Handels Rüksprachc nehmen. I». Jedem Ort wird