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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Juni 1538.

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»öthigen Vorstellungen zu mache». „Vnd müßte sölliche bottschafft schicknng zu der zyt es noch niiw und grün,°"ch im aller stillisten es mügklich wcre geschehen." Der Gesandte von GlaruS, über dieses Alles nicht in-strnirt, nimmt es in den Abschied, damit seine Ober» unverziiglich ihren Bescheid Zürich mittheilen. — Da-neben wird für nicht unfruchtbar erachtet, wenn die Gelehrten von Zürich und andern Orten sich mit den^'ädicantcn in Bünden so viel möglich in schriftliche Verbindung sezen würden, wie zum Theil schon geschehen ist;denn durch dieses Mittel möchte viel zu erfahren und zu schaffen sein. Im Übrige» hält man nicht für^thsam, vor den Gesandten von Solothurn und Appenzell, die noch nicht in das spanische Bündniß getretensind, diese Sache anzuregen, weil sie diese nnr „lutbrächt" machen würden und doch von den andern in diese^"einuiig getretenen sechs Orten sich nicht söndern dürfen. I». Unlängst hatte der Abt von St. Gallen alleH'utersäßen in der Grafschaft Toggenburg, die sich nicht zur katholischen Religion bekennen, des Landes ver-lesen. Auf die dringenden Bitten etlicher toggenbnrgischer Hintersäßen hatten dann Zürich und GlarusGesandte an den Abt abgeordnet mit dem Begehren, er möchte seinem Versprechen gemäß die Unterthanen beiihren Freiheiten, die sie beim Antritt seiner Regierung besessen, bleiben lasse». Nach vielen Bemühungen hattesich dann endlich der Abt dazu verstanden, den beiden Orten zu Ehren und Gefallen ihre iin Toggenbnrglohnenden Angehörigen der Religion halber frei daselbst wohnen zu lassen, obschon er dazu nicht verpflichtetilre, indem das Landrecht nicht mit den Hintcrsäßen, sondern den Landleuten, die deßhalb nicht angefochtenl^en, aufgerichtet sei. Den Vorschlag, vor gemeinen Boten der Eidgenossenschaft daS Begehren zu stellen,^ Abt zu bitte», von dieser Neuernng abzustehen, findet man nicht für rathsain, weil der Abt ohne Zweifel"nf den Rath der katholische» Orte gehandelt hat, welche die evangelische Religion nicht fördern wollen. Wasw dieser Sache mit Güte nicht zu erreichen ist, wird ans eine andere Weise nicht zu erreichen sein, um soweniger, da diese Leute des AbtS Unterthanen sind und jeder Oberherr befugt ist, jene, die nicht Burger oder^»diente sind, des Landes zu verweise». Wenn aber einige vor geineinen Eidgenossen über diese Neuerung^ beklagen werden, alsdann will man ihnen so viel möglich bchülflich sein. v. Die Gesandten von Basel^hren Beschwerde, daß der Bischof von Basel dem Vertrage, de» er unlängst mit der Stadt bezüglich der^'ligion im Städtchen Laufen »nd in andern ihr mit Burgrecht verwandten Dörfern abgeschlossen habe, zu-handw, indem er kürzlich durch ein Mandat geboten habe, daß jeder, der nicht zur katholischen Religion^ bekenne, sein Hans nnd Heim verkaufen und sammt Weib und Kindern das Land räumen solle, indem^ ferner einen Prädicanten entlassen, ungeachtet er, der Bischof, versprochen habe, innert drei oder vier Jahren"selbst bezüglich der Religion keine Änderung vorzunehmen. Basel sei deßhalb Willens gewesen, durch eine. ^"ndtschaft den Bischof um Abschaffung dieser plözlichen Neuerungen zu ersuchen, habe aber wegen dervorstehenden Jahrrechnung eS unterlassen, um der andern evangelischen Städte Rath darüber anzuhören,"n findet man aber zu einem Rath keinen Anlaß, weil man nicht gewiß weiß, wie weit der Bischof in dieser"che gegangen ist. Sollte er wirklich vorgehen, so soll Basel ihn alsdann durch eine Gesandtschaft davon"b »iahn<m lassen; wäre aber dieses ohne Erfolg nnd würde der Bischof die guten Leute daselbst mit Gewaltber „Catholisch genannten" Religion z» zwingen sich unterstehen, so müßte man ihn den besiegelten Vertrag^ halten ermahnen. «I. Der König von Navarra begehrt eine schriftliche Resolution über den von seinemsandten, Herr» von Ncaux, zu Aaran gehaltenen Vortrag, wie er sich in diesen schweren Sachen „als eineinganher Christenheit schcdlich" halten nnd tragen solle, und gibt zu verstehen, man möchte ihm ans diesen6"" Wiederum thätliche Hülfe erzeigen. Wegen mangclnder Instruction aber kann man dießnial keinen Bescheid