Juni 1588. 113
^"dvögten Zu Baden besiegelte Briefe vorgewiesen worden seien, gemäß welchen jenen die RechnungSablagegänzlich erlassen sei. Abt nnd Convent zn Mnri haben erklärt, daß sie noch nie haben Rechnung geben müssen,"ud gebeten, daß man ihr Kloster bei seinen alten Freiheiten und Gerechtigkeiten bleiben lassen möchte. Zn Hermct-^Iwyl und Gnadcnthal sei ihnen ein ähnlicher Bescheid gegeben worden, mit dem Zusaz, daß sie sich ohne'hre geistliche Obrigkeit in keine Rechnung einlassen dürfen; daher haben sie daselbst nichts weiter vornehmenkönnen. Ihr Bericht wird n<i rvtbreniluin genommen, x In einer Zuschrift (vom 21. Juni) an FreiburgMeldet Bischof Hildebrand von Sitten, daß auch er eine Erneuerung des Bündnisses und Burgrechts mit denkatholischen Orten wünsche; weil aber die Sache auch den Landeshauptmann und Rath der LandschaftWallis angehe, so wolle er, bevor er einen sichern Bescheid abgeben könne, einen allgemeinen Landrath ver-sciittuiel». Wird in den Abschied genommen. (S. u. Deutsche gemeine Vogteien übcrh.). Auf eingelangteAnschriften des schwäbischen, bayerischen nnd fränkischen KrciscS in Betreff der Münzen kann einstweilen nichtsgeantwortet werden; es wird jedoch an den Hauptmann von Constanz geschrieben, er möchte beim Herzogauswirken, daß eine Vereinbarung zn Stande komme. «»». (S. n. Baden). Iii». (S. n. Thurgau). rr.«>«I. (S. u. Rheinthal). (S- n. Luggarns). IR nnd (S. u. Rhcinthal). Iii». Animanniullcr zu Wartau hatte sich vor einigen Jahren mit einem Mädchen aus Zizers verheirathet und dabei^sprachen, zu ZizcrS sich niederlassen zu wollen. Nach seines Vaters Tode zum Amtmann gewählt und im^nze schöner Güter zu Wartau hat er für besser gefunden, daselbst zu bleiben, aber ungeachtet vielfältigeröstlicher und mündlicher Versuche seine Frau nicht bewegen können, zu ihm hinab zu ziehen. Nun bittetWenn er durch ein geistliches oder weltliches Gericht von seiner Frau geschieden würde, die Ehescheidung^»erkennen nnd ihm nicht zu verwehren, sich wiederum zn verehelichen. DaS Ansuchen wird nä iimtniomiuing^wniinen. II. (S. u. Thnrgan). kk. (S. n. Baden). II. DaS erneuerte Ansuchen des Hauptmanns^ von Uri im Namen der Schüzcngcscllschaft daselbst, um Fenster mit den Ehrenwappen der Orte in ihr'^"cs Schüzenhaus wird wegen Mangel an Instructionen in den Abschied genommen. »»»»»». Landammann"m läßt durch Landammann Jmfeld die Bitte um Schenkung von Fenstern nnd Wappen in sein ncncs HauSkelle». Agg Gesuch wird von Bern, Zug, Glarns, Basel, Frcibnrg, Schasfhansen und Appenzell in denßchicd genommen. »»»» (S. n. Thurgau). «»«». Frcibnrg und Solothnrn sollen in der katholischen Ortewlic» Bischöfen im Wallis und zu Besanyon schreiben, sie möchten keine Angehörigen der katholischen^ wehr zu Priestern weihen, die nicht Attcstatioueu von ihren Obrigkeiten vorweisen können.
II, KI» aus dem Zlircherexemplar, A 17, 20, 32. II aus dem Bcrnerexemplar. »»»„ aus dem Exemplar im
"'öauer Knntonsarchiv, A 27, 32. »»>» aus dem Solothurncrexeniplar. >»>» aus dem Frciburgcrexemplar.
Man sehe auch im Adschnitie Hcrrfchastsangclegcuhciten:
Nc gem. Vogtcic» iilicrh. > Art. 79. Rechts- und Gerichtsjnchcn.
^'"'grafschas, Art. 171. Gcrichtshcrrcn. II. Art. 541. Stifte und Klöster.
e. „ 654. LocalcS. >»»». „ 2. RcchuuugSsachen.
I»I». „ 211. Märkte.
"l'ddontci Mhciiithal. «. Art. 1V9. Wuhrc. N. Art. 16. Justizsachen.
vv. „ 68. Ewiger Vcrspruch. „ 144. Kirchl. und GlaudenSfachen.
,I«I. . 92. Fall.
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