Juni 1588. III
schiffe mit Wein und Korn beladen, die übrigens nicht, wie es heiße, im Ryfthal, sondern auf savoyischcm^'biet verladen worden, haben seine Wachen angehalten, die Genfer aber haben mit bewaffneter Hand sich^'selben auf savoyischem Gebiet bemächtigt, einige der Wachen niedergemacht, andere gefangen fortgeführt undsomit in seine Jurisdiction eingegriffen; bereits habe er aber eine Untersuchung über diesen Porfall angeordnet.
Beschwerden der Genfer über neue Zolle seien grundlos, denn der Pertrag, gemäß welchem sie davon^'freit worden, sei bereits vor drei Jahren abgelaufen, vielmehr haben sie gegen benannten Pertrag sich vcr-s^chlt, indem derselbe nnter Andern: sage, daß die Stadt Genf mit keinem Fürsten oder Herrn ein Bündnißabschließen, oder Kriegövolk zum Nachtheil des Herzogs oder seiner Untcrthancn in die Stadt aufnehmenbbrfe. Seit dem Spruch der XII Orte von 1584 habe der Herzog keine Neuerung in Betreff der Besaznngenborgenvnimcn, bis die von Genf ohne alle Ursache eine ziemliche Anzahl fremden Polles in die Stadt^nomine«. Die Genfer werde» in Bezug auf die Tclle, welche sie von ihren auf savoyischcm Gebiete^iegcne» Gütern bezahle» müssen, nicht anders gehalten, als seine eigene» Unterthancn; es wäre aber auch"'cht billig, daß seine Untcrthancn die Stenern für die Genfer bezahlen, zudem leztcre sich immer weiter aus-breiten mid neue Güter erwerben. Er hoffe schließlich, daß die Eidgenossen de» unbegründeten Klagen der^cnfcr kein Gehör schenken, deren Frevel nicht dulden und seiner Freundschaft vertrauen werde». Bezüglich!o»cr Srhaffhanser, die bei dem Salzbrunnen zu Tarantaise intcrcssirt seien, glaube der Herzog nicht, daß sie5'ch mit Grund zu beklagen haben, vielmehr habe er sie, obschon sie den Contract gebrochen haben, ansAchtung vor den Eidgenossen geschont und nur das nnnüz abfließende Wasser verliehe»; ihre Klage über^''"nruhiguiig in ihrem Geschäft und über Porcnthaltnng von Brennholz sei unstatthaft, denn gemäß Contracthabe» sie sich ci„ de» Cvnservator der Salzgabellen zu wenden. Diesen Pvrtrag soll jeder Gesandte an seine^ber» bringen, i«. Der bnrgnndische Gesandte dankt im Namen des Königs von Spanien »nd des Parla-ments zu Düte den XIII Orten für den Beistand, den sie der Grafschaft jederzeit haben angcdeihc» lassen,""d Meldet unter Überreichung des Erbeinnngögcldcs, daß zu besorgen sei, cS werde wiederum Kriegsvolk den^"l'chzng durch die Grafschaft nehmen. Er bitte daher, man möchte, bevor cS zu diesem Durchzug komme,zwei Gesandte von beliebigen Orten mitgeben mit Briefen »nd Instructionen an die Anführer jenerM'PPeu, um dieselben von diesem Durchzug abzumahnen und ihnen z» erklären, daß die Eidgenossen gemäß'beinuug der Grafschaft Beistand leisten und sie vor Untcrdrüknng und Beleidigung schüzen werden. Der"''lpmdischc Gesandte eröffnet ferner in Betreff der streitigen z'andmarchcu zwischen der Grafschaft und der^aadt beziehungsweise Bern: Es habe der König von Spanien, weil eine gütliche Ausgleichung nicht erzielt"Mrdeu könne, sich endlich entschlossen, den Handel einem rechtlichen Ausspruch der XII Orte zu übergeben,° 'r de» Bischöfen von Cvnstanz oder Basel, im Fall Bern nicht lieber dem rechtlichen Urtheil der XII OrteV »»tcrwerfc. Er beantrage, wie schon ans lezteni Tage, einen genauen Augenschein und gründlichen Untersuch""h eine,, Ausschuß, ans dessen Bericht gcstüzt dann die eidgenössischen Gesandten ans nächstem Tage ihr'cheil sprechen werden. Antwort: Alan wolle der Grafschaft in Hinsicht des ersten Punktes behülslich sein;">dge daher zwei beliebige Gesandte bezeichnen, denen man die nöthigen Pvllmachten crthcilen werde; de»^uten Punkt betreffend erwidert Bern, es wünsche beim Abschied des legten TagcS zn bleiben, «. Por den^ Ünudtcn der XIII Orte eröffnet Scndier Benoyt, Bevollmächtigter des Königs von Spanien und des Fürsten^ Lander, Herzogs zn Parma und Piacenza »nd Befehlshabers in den Niederlanden: Die Stadt Bcsanyon5''>t undenklichen Zeiten in der Protection der Grafen von Burgund gewesen; schon 1451 haben ilialhiind