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Juni 1588.
Erblehe» zu Belli!»» wieder antreten zu dürfe», uuter Zusicherung liiuftigen Wvhlverhallenö. Da auch Zürichsich für ihn verwendet, wird sein Gesuch in de» Abschied genommen, I. Nillaus Hvldermcyer, Chorherr derStift Münster und der St. Verenastift zu Zurzach, verspricht den V katholischen Orten, daß er Priesterwerden und die Pfründe versehen wolle, wenn man ihm gestatte, auf die Stift zu ziehen. Lucern wird beauf-tragt, Holdermcyer z» verdeuten, daß er seine Pfründe zu Zurzach entweder „residieren oder resignieren" solle.55« (S. u. Nheinthal). I». Vor den Gesandten der XIII Orte eröffnen Abgeordnete des Bischofs Johan»von Straßbnrg: Er vernehme mit Freuden, daß es in der Eidgenossenschaft gut stehe; er glaube, daß dieEidgenossen von dem Schaden unterrichtet seien, den er leztcs Jahr durch die Verwüstungen des navarrischc»Kricgövolks erlitten habe, und bitte nun, sie möchten in Bcrüksichtignng dessen ihren Angehörige» in Zukunftnicht mehr gestatten, an solchen Verwüstungen Antheil zu nehmen; zugleich wolle er sich verantwortet habe»gegen die Verdächtigung, als habe er mit Einigen ein Vündniß wider die Eidgenossen machen wollen. Antwort!Jener Zug durch sein Gebiet sei wider de» Willen der Obrigkeiten und troz deren wiederholter Abmahnnngc»geschehen. Sein Vortrag wird übrigens in den Abschied genommen, damit die Obern ihm weitere Antwortgeben. I. Schultheiß Pfyffer von Lncern macht im Namen der V katholischen Orte Anzug, daß es sowohlden Obrigkeiten als den Untcrthanen zur Wohlfahrt gereichen würde, wenn weder die Priester noch diePrädicanten in den gemeinen Vogteien sich in weltliche und politische Dinge mischten und nur mit der Kirchesich beschäftigten, wie man denn in Betreff des neuen Kalenders auch in Zwietracht gerathen sei; sie beantrage»daher, daß man eine Verordnung erlasse, daß Jene sich besagter Dinge nichts annehmen bei harter Strafedurch den Landvogt, oder wenn dieses nichts helfe, bei Verbannung aus dein Lande. Zürich will dieses i»den Abschied nehmen. Von der Mehrheit wird aber an die Landvögte geschrieben, sie sollen die Priester undPrädicanten Vorbescheiden, ihnen diese die Erhaltung der Nnhe nnd Einigkeit bezwekende Verordnung eröffne»und sie ermahnen, nur für die Kirche z» sorgen. It. Vor den XIII Orten eröffnet der französische Ambassador:Er habe an den König in Betreff Bezahlung der 200,000 Kronen geschrieben und hoffe zuversichtlich a»fErfolg; eine Antwort habe er aber noch nicht erhalten, wahrscheinlich deßwegen, weil, tvie er vernommen, ci»Bote mit Briefen des .Königs unterwegs aufgehoben worden sei; man soll ihm aber glauben, daß er nichtsunterlassen werde, damit die versprochenen Summen bezahlt werden. Es wird ihm das Befremden ansgedrükhdaß er noch keinen entsprechenden Bescheid gebe, obscho» man gemäß des lezten Abschieds mit ansgedehnte»Vollmachten verschen sei; er möge daher binnen acht oder zehn Tagen genügend antworten, damit die Gesandte»vor ihren Obern sich ausweisen können, daß sie ihr Möglichstes gethan haben, oder doch wenigstens eine»Termin sestsezen, bis zu dem das Geld bezahlt werde. Sein Begehren um einen Aufschub bis zum 8. Ang»stwird in den Abschied genommen. I. Der savoyische Gesandte übergibt den Gesandten der XIII Orte eine»Vortrag, des Inhalts: Er sei beauftragt, Beschwerde zu führen über die neuerlichen Gewaltthätigkeitcn derGenfer gegen die Wachen, die zur Anfrechthaltung der Edicte und Verbote aufgestellt worden. Der HerMhabe wegen der lezten unfruchtbaren Jahre für nöthig erachtet, für seine Unterthanen zu sorgen, nnd habedaher die Ausfuhr von Korn verboten, um so viel mehr, als die Genfer gewohnt gewesen, gleich nach derErnte das Korn auf savoyischcm Gebiete aufzukaufen und den Überschuß zu viel höherm Preise wieder an dieSavoyer zu verkaufen. Obschon der Herzog ans die Verwendung der Eidgenossen den Genfern bewilligt habe,das ans ihren im Hcrzogthnm wachsenden Gütern gelegene Korn abzuführen, haben doch dieselben damit sichnicht begnügt, sondern auch Korn seiner Untcrthanen weggeführt nnd Gewalt gegen seine Gränzwachen gebraucht