März 1588. !>9
"h»c Erfolg. Da nun seine Committcnten nicht wissen, ans welcher Ursache Bern sich weigere, den Handel"ach de,» Wnnsche des Königs Nichtern »nd Schicdleute» der XII Orte zn übergeben, so bitte er nochmals,^ möchten die eidgenössischen Gesandten dir Sache an die Hand nehmen, nm ein Urtheil zu fällen, das beide^cwtoitm befriedige. Es sei nicht gerade nöthig, daß alle Gesandten der XII Orte sich an Ort und Stelle^Mben, sondern man könne einen Ausschuß bezeichnen, welcher die streitigen Gränzen untersuchen, die vorhan-den Briefe und Kundschaften verhören und darüber einen Bericht abfassen sollte; ans diesen gefußt könne""" ein Urtheil gesprochen und das langwierige Geschäft endlich erledigt werden. Die Gesandten von Bern^Widern, sie haben diesen Anzug nicht erwartet und daher auch keine Instruction; ihre persönliche Ansicht seidaß Bern die Sache den Eidgenossen Wohl anvertrauen dürfte, daß dagegen solche, welche nicht selbst""f dem Augenschein gewesen, schwerlich ans den Bericht von drei Personen sich zu einem Urtheil herbeilassend'den. Ihr Vorschlag sei nochmals, gleiche Säzc z» erwähle», welche einen Augenschein aufzunehmen und""" die Sache zn erörtern hätten. Es wird nun dein Grafen von Champlyte und dem Parlament der Frei-^'"sschaft schriftlich geantwortet, der König möchte drei oder vier Personen ans der Eidgenossenschaft be-^>ch»c„, Bern werde daS Nämliche thnn. Diese sollen dann sammt den von beiden Parteien Verordneten auf0"o> bestimmten Tag ans den Augenschein sich begeben. Alles gründlich untersuchen und den Handel gütlich°^r rechtlich vertragen; der andere vom König vorgeschlagene Weg sei zn unzuverlässig. Sollten die Parteien^ sonst vergleiche» können, so würde man es mit Freude vernehmen, I Der bnrgnndische Gesandte eröffnet^"er im Auftrag der Gräfin Isabella von Challant, daß sie den zn Baden am 24. November 1584 erlassenenM"ch j„ der Streitsache zwischen ihr »nd der Herzogin von Lvngueville in Betreff der Herrschaft ValendiSannehmen könne, vielmehr dagegen protcstire und eine Bescheinigung dieser Protestatio!: wünsche. Wird" de» Abschied genommen. Der Rechtsstreit zwischen Landammann I. Waser, M. Lussi und Wolfgangl>er von Nidwaldcn und Michael Wäbcr von Zug wird von sechs dazu bezeichneten Gesandten vorgenommenM'd »ach Anhörung beider Parteien folgender Spruch darüber erlassen: Michael Wäber ist verpflichtet, Ob-^"ainitcu von Unterwalden ihre Anforderung von 2500 Krone» Hanptgnt sammt Zinsen und Kosten zuDahlen; bis nach Bezahlung von 2000 Kronen soll der angelegte Arrest in Kraft verbleibe», die währendksts Prvcesses vorgekommenen Beschimpfungen sollen hiemit aufgehoben sein und Niemanden an seiner Ehre^ o>, die zu Zug ergangenen Urtheile sind annnllirt. Dieser Spruch wird von beiden Parteien angenommenZ" größerer Sicherheit von allen Gesandten in den Abschied gelegt. Ii. Syndici und Näthe der Stadt^o>f senden eine vom 18. März datirte Zuschrift an die zu Baden versammelten Gesandten der XIII Orte,^ m sie melden, daß sie in einen neuen Streit mit den Amtleuten deS Herzogs von Savoycn gerathen^ denn der Spruch von 1584 über Freiheit des Handels, Abschaffung der Zölle, Znrükzichung der Be-^KNigci, g A werde nicht gehalten, der Bezug von Lebensmitteln werde gesperrt oder erschwert, ja ihremthaiic» und Bürger seien sogar von Leuten des Herzogs angegriffen und beraubt und jüngst vier mit^ Winitteln bcladene Schiffe, welche vom Markt zu Morsce ab dem Gebiete BcrnS und der Landschaft
gekommen, weggenommen worden; die Eigcnthümer haben weder durch Bitten noch Versprechungen^achc znrükerhaltcn können und seien daher zur Nothwehr gedrängt worden, wobei freilich Blut geflossen;iflehe sich viel Kriegsvolk zusammen, ein Plaz nach dem andern werde weggenommen; ihre Bürger"Ol von den in Savohen liegenden Gütern Steuern bezahlen, obschon sie seit Menschengedenken davon freiIn dieser ^age nehmen sie ihre Zuflucht zn den Eidgenossen, mit der Bitte, sich für sie beim Herzog