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März 158k.
habe; er glaube dadurch nichts Unrechtes gethan zu habe» und bemerke dieses, damit man keinen Unschuldigenim Verdacht habe. Die streitenden Parteien werden von den beiden übrigen Orten ersucht, mit einander sichgütlich zu vertragen. 'Heimzubringen, damit man auf nächstem Tage zu Baden fernere Ordnungen wegen derMärkte erlassen könne, I Schwyz soll dem Prälaten von Einsiedeln noch vor dem Maiengcricht verkünden,daß er wegen des Anstandes zu Dagmersellen daselbst sich einfinden oder die Sache durch Bevollmächtigteberichtigen lasse» möchte. Der päpstliche Rnntins, Bischof von Alexandria, vermeldet des Papstes gnädigeGesinnung, die er neulich aberinals dargetha» habe, indem er auf der Eidgenossen Wunsch die 100 KronenPension, welche zuvor der Cardinal von Como ans der Propste! Lanis gehabt, aufgehoben und dann die Aufrichtungdes Colleginms zum Klösterlcin (Pollegio) bewilliget habe. Weil nun das benannte Cvllegium zur Ausbildungarmer .Knaben gegründet worden ist und daher dem Vaterland und der katholischen Religion zum Wohlegereicht, so wird vorgeschlagen, den Papst zu bitten, daß er die genannte Pension an dieses Colleginm verwende»lasse. Heimznbringen. Ii. Uri soll sich bei den Katholiken des Grauen Bundes erkundigen, was es für eineBcwandtniß habe mit dem lutherische» Eolleginm, das man im Veltli» oder zu Chnr zu errichten vorhabe. I. Derpäpstliche Legat macht Anzug in Betreff der Reformation der Geistlichen, namentlich in Bezug auf Abschaffungdes Concnbinats und der von der Kirche aufgestellten Verordnung über die Zahl der Gevattern und über dasHochzeithalten, und wünscht, daß auch in Obwalden und Zug, wie bereits in den andern Orten geschehe» sehdas Angemessene verfügt werde. Wird in den Abschied genommen. Dabei werden Obwalden und Zug dringendgebeten, sich in diesen christlichen Sachen von den ander» Orten nicht zu söndcrn, namentlich soll Zug seinen«Pfarrer dessen unpriesterlichcs Leben und Troz gegen geistliche und weltliche Obrigkeit verweisen. It. DerFiirst von Mantua läßt durch Herrn Gnidobon, seinen bevollmächtigten Gesandten, danken für das CondolerEschreiben über den Tod seines Vaters und den Glülwunsch zum Antritt seiner Regierung. Wird ml n'td'rmnlum genommen. I. (S. n. Lanis und Luggarus). in. (S. ». Mainthal), n. Über das Gesuch Lncernsum Fenster mit der Orte Wappen in das ncnerbante Gcsellschaftshans zu Krämern soll jedes Ort ansnächstem Tage zu Baden Antwort geben. «». Dem französischen Ambassador wird geschrieben, er möchte gemäßdes badcn'schcn Abschieds den Johann Peter Fcrrarc von Lanis bezahlen. >». (S. n. Mainthal). JedesOrt soll eingedenk sei», Lucern 7 Kronen an die Kosten für die Missionen »ach Frankreich der Zahlung«'"wegen abzutragen.
«I aus dem Nidwaldncrexcmplar.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSannclestenheiten:
Laiitwogtci Lanis.Laiidvogtci Lugglirns.Laiilnwgtei Mnithnl.
«I. Art. Ü25, Uutcrrichtöwescii.I. Art. ÜZ7. Verschiedenes.>»,. Art. !!7N. Justi,stachen.
I. Art. l!4». Stifte und Klöster.
I«. Art. l!l!5>. Allstem. VcrwaltnnstSsachcN'