Juli 1587.
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Fall abschlägige Antwort erfolgen wurde, auf künftigem Tage das Weitere beschließe» zu können, KönigHeinrich erläßt aus Meanx am 27. Juni folgende Zuschrift an die katholischen Orte: Da er von verschiedenenSeiten her Bericht erhalten habe, daß die, so der neuen Religion sind, gegen seine Autorität sich empört haben,m>t allerhand Anschlägen und Eroberung seiner Städte sich nicht crsättigcn, sondern die treuen katholischenUntcrthanen durch alle erdenkliche Bosheit bekümmern, das Königreick) in das äußerste Verderbe» zu bringentrachten und viele Truppen fremder Nationen hineinführen, so müsse anch er sich init der nöthige» MachtErsehen. Und dieweil er die Tapferkeit »nd Mannhcit der Eidgenossen schon wiederholt erfahre», insbesondere"uch ihren geneigten Willen flir seine Wohlfahrt, so habe er fiir nöthig erachtet, außer den 4000 »»längst inseinen Dienst gezogenen noch 10,000 Mann aufbrechen zu lassen und bitte, diesen Aufbruch zu bewilligen; der^ardelieutenant der Eidgenossen und oberste Dolmetsch in der Eidgenossenschaft, Herr von Grißach, werde>h»en das Weitere vorbringen. I. Der Statthalter und Generalgubernator der Grasschaft Neuenbürg undHerrschaft Valangin antwortet am 5 Juli an die VII katholischen Orte: Mit Bedanern habe er ihre Be-schwerde vernommen, daß in der Stadt und Grafschaft Neuenburg ein Aufbruch zu Gunsten des Königs vonNavarra stattgefunden, daß derselbe den Paß durch das Gebiet deS Bischofs von Basel nehmen wolle undverschiedene Drohungen gegen den Bischof sich erlaubt habe. Dieser Ausbruch aber sei wider seinen Willenu»d gegen sein ausdrükliches Verbot geschehen, mit welchem Verbot ihn die Herzogin von llongueville undTonteville, der Eidgenossen Nachbarin und ewige Mitbürgerin, beauftragt habe. Die Hauptleute geben als^"tschuldignng an, daß sie, wenn es ihre Religion antreffe, mit ihren Nachbarn in den Krieg zu ziehen pflegen;mit Gewalt habe er sie nicht abhalten können. Was den Paß dnrch daS bischöflich-baselschc Gebiet betreffe,sv wisse er davon nichts, als daß die Hanptlcute von Solothurn ermahnt worden, bei einem allfälligen Durchzugs'ch friedlich zu betragen und ihre Zchrnng zu bezahlen; würden sie sich dagegen verfehlen, so würde man auf^ Hab und Gut greifen. Den Hanptlcutcn sei in Gegenwart der vier Herren Ministralcn dieses nachdrüklichMtnnirt worden und sie haben versprochen, sich pünktlich darnach zu richten. Er habe dieses mitzntheilen nichtunterlassen wollen, damit man erkenne, daß er keinen Gefallen daran hätte, wenn durch die neucnbnrgischcnHnnptleutc oder Soldaten der mindeste Troz oder eine Ungebührlichkeit geschehen würde, indem er die guteNachbarschaft zu erhalten wünsche; er glaube anch, daß die eingeklagten Drohungen nicht Nenenburgcrn zur"nst fallen, bitte übrigens, ihm diese namhaft zu machen, damit er sie nach Verdienen bestrafen könne, in. Vonblande Antoinc de Vicnne, Herrn von Clervant, langt eine Zuschrift (<I. <1. Basel, 13. Juli) folgenden Inhaltsu» die XIII Orte ein: Es sei ihm ein von Junker Balthasar von Grißach an einige Orte erlassenes Schreiben^schriftlich zu Händen gekommen, welches er einigen getreuen Unterthanen des Königs mitgetheilt habe »ndMit deren Einverständnis; er eine Copie dieses Briefes habe übersenden wollen, weil dasselbe mit andernZuschriften Grißachs im Widerspruche sei; er ziehe nun aber vor, mit Gegenwärtigen, nachzuweisen, wer gegen^'U König sich auflehne. Den Eidgenossen sei bekannt, welche Verpflichtung Grißach gegenüber der KroneFrankreich habe, unter welcher derselbe so hoch gestiegen und z» Rcichthnm gelangt sei; dessen ungeachtet wage^rrselbe, so unbillig wider de» König von Navarra, den ersten Fürsten nach dem König, und wider die übrigenFürsten und Herren zu reden, welche zur Erhaltung der Autorität »nd Freiheit der Krone dem Könige dei-chen wider den geschworncn Feind, der nnter einer falschen Religion diesen Krieg angehoben »nd das zur^rfriedigung beider Religionsparteicn erlassene FricdenSedict anfznhebcn den König gezwungen habe. Damit
Man die Unverschämtheit deS Herrn von Grißach erkenne, solle man nur die vom König seit der gezwungenen
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