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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Juli 15.87.

anschließen, ja daß man solche mit offenen Fahnen dprch die Städte Passiren lasse, daß das Kriegsvolk allent-halben, namentlich auf dem Gebiet des Bischofs von Basel, „Vit trutz vnd tratz" vcriibc. Wenn das so fortgeheund die Obrigkeiten rnhig zusehen, so möchte leicht der Fall eintreten, daß auch die katholischen Orte fremdesVolk auf ihre Seite zu ziehen sich veranlaßt sähen; sie möchten aber viel lieber dessen überhoben sein. Erbemerkt ferner, Basel dulde nun schon seit vielen Jahren verschiedene freinde Flüchtlinge bei sich, welche jedenWinkel der Stadt kennen; solches könnte mit der Zeit für die Eidgenossenschaft gefährlich werden, daher Baseldiese vertriebenen Franzosen fortweiscn sollte. Basel verantwortet sich, daß sich nur einige Franzosen in Baselaufhalten, dagegen stets Spanier nnd Italiener auf ihren Reisen von und nach den Niederlanden durch dieStadt Passiren und sich dort oft einige Tage aufhalten; solchen könne Basel doch unmöglich den Aufenthaltverweigern. Die Gesandten der katholischen Orte nnd Appenzclls finden, daß der König von Frankreich,wenn die Eidgenossen ihn in seiner Bedrängniß verlassen würden, in den Fall komme» könnte, einen nach-theiligen Frieden einzugehen und daß dieß dem Baterland zum Schaden gereichen möchte. Jedes Ort solledieses beherzigen. «I. Solothnrn beantragt vor den Gesandten der Vil katholischen Orte, man möchte sichüber gemeinsame Maßregeln verständigen gegen die herumziehenden französischen Flüchtlinge. Wird in denAbschied genommen, v. Landammann Lussi bemerkt, wie es im bnrgundischcn und Schwabenkriege nnd dann auchim Kappelerkriege üblich gewesen sei, ein allgemeines Gebet zur Abwendung von Unglük anzuordnen; nunnähere sich das Jahr 1588, welches Pieles mit sich bringen könnte. Er beantrage daher, daß jczt wieder ei»solches allgemeines Gebet abgehalten werde; auf jedes der VIII Orte würde es sechs Wochen nnd drei Tagetreffen; es möchte nun jedes Ort diesen Antrag in den Abschied nehmen und den Bescheid nach Lncern melden-I In einer Zuschrift (vom 14. Juli) erklärt der Herzog von Guise, daß er zur Bertheidignng der katholische»Religio» gegen deren Feinde Gut und Blut sezcn werde, ßx. Balthasar von Grißach wird ersucht, bei»'Könige von Frankreich sich dahin zu verwenden, daß derselbe die Protection der Stadt Genf aufkünde und sichderselben nicht mehr annehme. Ii. Graf Rudolf von Snlz wünscht mit den V katholischen Orten ein Schirm-,Burg- nnd Landrecht aufzurichten, denn er sei gesonnen, das Bnrgrecht mit Zürich wieder anfzngcbc», weildieses viel Troz nnd Hochmuth gegen ihn übe nnd seine Untcrthanen anfznwicgeln suche. I. Auf das bittlich»Anhalten der Eidgenossen von Nottweil wird von de» XIll Orte» folgende Zuschrift an de» Grafen von Zimber»erlassen: Die Stadt Rottweil beklage sich, daß ihr bereits bei sechs Jahren in ihrer freien PirS nnd derselbe»anhangenden hohen malefizischen Obrigkeit in den Fleken Seedorf, Beffendorf und Herrenzimmern von den Anü-teilten zu Oberdorf unerhörte Eingriffe „durch vngebürliche Jnfähl bi fachnng etlicher der Zauberei halbe»beschuldigter läbendiger vnd Sonnstcn entfiernng annderer ertödter Personen halber ncwerungsweiß" geschehe»!sie habe daher die mit ihr durch Vereinung und Bündniß verwandten Eidgenossen um Rath angesucht, wie sie sichdabei zu verhalten habe, und um Beschüzung bei ihrer malefizischen Obrigkeit angehalten, damit sie durchdergleichen beharrliche Molestationcn nicht zu andern Mitteln genöthigt würde. Da nun die Eidgenossen »ich!dulden können, daß die von Rottweil an ihren Nechtsamen wider Billigkeit und altes Herkommen beeinträchtigtoder davon gestoßen werden, sondern gemäß des Bündnisses sich für verflichtst halten sie zu schirmen, so Habel'sie nicht unterlassen wollen, den Grafen freundlich zu bitten, er möchte seinen oberdorfischen Amtleuten a»'befehlen, daß sie die von Rottweil bei ihrer Obrigkeit unangefochten lassen und keinen Anlaß zu Zwietrachtgeben, sondern vielmehr die Differenzen durch nachbarliche Auscinanderseznng in Güte beizulegen suchen; «>»"gewärtige eine beförderliche Erklärung darüber. Dieses Schreiben wird in den Ahschicd genommen, um,