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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Juni 1587.

Betreff der »ach Sursee und Mehrcuschwand gehörende» Bilder und erbieten sich zur Bermittlnng. Dieseswird von den beiden betreffenden Orten in den Abschied genommen. I»I». Doctor NöSli von Zurzach begehrtim Namen des Christof Jmhof und des Hauptmann Beat Wohlleb von Uri, man möchte das Hans, welchessie von Fuchsberger außerhalb der Stadt Mellingen gekauft haben, gleichwie andere Size der Edeln imThurgau, freien. Wird ml iimtruancium genommen, v«. Das abermalige Gesuch der Frau Äbtissin vonSchanis um eine Unterstüzung zuin Wiederaufbau ihres abgebrannten Gotteshauses wird wieder in den Abschiedgenommen. «I«I. Die Gesandten Lucerns lassen sich vernehme», daß glaubwürdigen Berichten zufolge die vonAarburg beabsichtigt haben, die lucernischen Unterthanen zu Dagmersellen u. a. m. des Nachts zu überfallen,und zwar auf das Zeichen eines Schutzes auf dem Schloß Aarburg, daß jedoch Lucern und seine Unterthanensich dessen keinesweg versehen haben und auch nicht gerüstet gewesen seien. Die bernischen Gesandten entgegne»,sie haben noch nichts davon gehört, werden aber die Sache untersuchen lassen, damit die Verbreiter solcherstrafbarer Gerüchte bestraft werden; man möge beiderseits ernstliche Nachforschungen anstellen, v«. (S. u.Freiäinter). tt Jedes Ort erhält an Erbeinungsgeld von der Grafschaft Burgund 33 Sonnenkrvnen undvom Haus Österreich 133 gute Gulden. 5555. Die Landvögte und Geleitsherren legen Rechnung ab; jedesder VIII Orte erhält 2N3 Gld. 13 Schl. (S. u. die betreffenden-Landvogteien). I»Ii. Der abgelaufene Zoll-vertrag mit dem Haus Osterreich von 1531 wird erneuert und zeitgemäß modisicirt (Beilage 2).

!»>»., ««. und «>«I. aus dem Bernerexemplar; Iii», aus dem Ziircher- und Glarncrexemplar.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelcgenhcitcn:

Landgrasschast Thurga».

Landvogtci Rhciiithal.Grafschaft Sargans.

Grafschaft Bade».Landvogtei FrciämtcrLandvogtei Lanis.

«. Art. 1. Rechnungssache».I'. 12. Justizsachen lc.

Art. 15. Justizsachen n.»». Art. 12. Justizsachcn.I«. » 105. Kirchliches.I. Art. 200. Verschiedenes.

Art. 50. Märchen,t. Art. 348. Stifte und Klöster.

«. Art. 107. Leibeigenschaft und Fall.

«. Art.«I

1. Beamte.

2. Beanrtc.

Zu ». Hier ist die Verordnung vom October 1580 gemeint. (S. Abschiedband IV, 2, Nr. 755, I).

SN.

Conferenz der VII katholischen Orte.

Lucern. 1587, 11 Auti.

Staatsarchiv Lucern iucern» Wich. <1.

Gesandte: Lucern. Ludwig Pfyffer, Ritter, alt-Schulthciß und Panuerherr; Sebastian Fecr, Panner-Herr; Niklaus Krus; Jost Holdermeher, Sekelmeister und des Raths. Uri. Hauptmann Sebastian Tanner,Ritter, alt-Landammann; Hauptmann Hans Maderan, des Raths. Schwyz. Christof Schorns, Ritter,alt-Landammann und Pannerherr. Unterwalden. Marguard Jmfeld, Landammann, von Obwaldeu;