Juni 15.87.
gelebt werde, gemäß welchem jedes Ort seine Anliegen gegen ei» anderes in Gegenwart der übrige» Ortevorzubringen habe, damit das betreffende sich verantworten könne; denn neulich beim Ausritt des Landvogts5" Baden seien die Bürger zu Aaran, Brugg und Aarbnrg in Harnisch gewesen, einige seien sogar nachAltishofen und ans das Gebiet Lnccrns gezogen, warum, wisse man nicht; sie glauben auch nicht durch ihrbisheriges Benehmen Anlaß gegeben zu haben, daß Jemand sich gegen sie bewaffnen müsse; sie werden dieBünde und den Landfrieden treulich halten, sofern man dasselbe gegen sie thne. — Die Gesandten der IVevangelischen Städte und Glarns verantworte» sich dahin: Es sei wahr, daß Allerlei ausgestreut werde, umMißtrauen zu crweken, aber ihre Obrigkeiten schenken solchen Gerüchte» keinen Glauben, vielmehr seien auchentschlossen, die Bünde nnd den Landfrieden zn halten; ans welchen Ursachen jene Bewaffnung stattgehabthabe, wissen sie nicht; sie werden aber die Sache untersuchen und die Urheber bestrafen. «>. Der Herr von^icrvant antwortet ans das AbmahnnngSschreibcn der IV Städte nnd Glarns. Darauf wird wieder eineZuschrift in Aller Namen an ihn erlassen nnd zugleich von den VII Orten Vcnner Krepsinger von Lucern,vandanimann Waser von Unterwaldcn, Bürgermeister Meyer von Frcibnrg nnd Pcnncr Arcgger von Solothurnv'it Instruction an ihn abgeordnet. i österreichische Conimissärc wünschen, daß Gesandte von Zürich, Baselund Solothurn 'ans Kosten des Herzogs nnd der Stände nach Basel oder Ensisheim abgeordnet werden, »inbeim Durchmarsch der Reiterei durch das Elsaß bei der Hand zn sein. Wird in den Abschied genommen.8« Das Gesuch des Sekelmcisters Rohrer von Obwaldcn an die XIII Orte »in Schenkung von Fenstern mitder Eidgenosse» Wappen in sein neues HanS wird in den Abschied genommen. Ebenso ei» ähnliches Gesuchb^s Laiidaninianns Waser für das neue von Untcrwalde» gebaute Schüzcnhaus. k. (S. n. Lanis). ». DieBeschlüsse in Betreff der mayländische» Banditen nnd der Rechnungen der Gotteshäuser werden bestätigt.^ Schultheiß von Asfry von Freibnrg bittet um Schenkung von Fenstern und Ehrcnwappen in das neu-^bante Cvllegium in Freibnrg. — Heimzubringen. Zv. Es wird beschlossen, daß in Zukunft die Jahr-vechnnngci, zn Baden am Sonntag nach Johann Baptist beginnen und daß dann zuerst die VIII Orte sich^»finden sollen, um die Geschäfte ihrer gemeinsamen Bogteien vorzunehmen, und dann acht Tage nachherbie übrige» fünf Orte, um die gcmeineidgenössischen Sachen zn behandeln. ». Landammann Abyberg meldet,baß nun auch im Lande Schwyz die Verordnung gegen Bestechungen angenommen worden sei, gemäß welcherZeder, der ein Amt erhalte, schwören müsse, in dieser Ueamtung weder Miet noch Gaben anzunehmen; Schwyzbeantrage, daß in Zukunft auch die Gesandten auf Tagsaznngen diesen Eid schwören sollen. Ungeachtet einerZurede von Uri gegen den sechsten Artikel dieser Verordnung wird sie doch zn Kraft erkennt nnd in die cnnct-bu'gischen Bogteien davon Mittheilung gemacht. Es wird Anzug gemacht, daß in den Landvogteie» dies-»»d jenseits des Gebirgs die Bußen wenig ertrage», indem der Gebiißte zuerst der Frau des Landvogts ei»^'schenk verabfolge» nnd dann erst die Buße an den Landvogt entrichten müsse, wodurch die Eidgenossen inSchaden kommen. — Daher wird an alle Landvögte der Befehl crtheilt, dieses in Zukunft abzustellen. DieGesandten der VII Orte beschwere» sich, daß ein Diener ihrer Gesandtschaft, welche sie an den Herrn von^lervant abgefertigt haben, zn Brugg durch Hanptniann Escher verhaftet und der Gesandtschaft Gcpäk ver-arrcstiert worden sei. Wenn es dahin komme, daß Gesandten nicht mehr Schuz und Schirm gegeben werde,^ könne man ermessen, wohin solches znlczt führen würde. Bern und Zürich verantworten sich. Der Handelü'ird übrigens in den Abschied der VII Orte genommen, »n. Die sechs Orte Uri, Schwyz, Untcrwalde»,Zvg, Freibnrg und Solothurn stellen an Zürich und Lucern das Gcsnch nm Beilegung ihres Streites in