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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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30 Juni 1587.

die Stadt sich widersezen wolle», wird man nach Gelegenheit und Erfordernd der Sache sich wohl weiter zuverhalten wissen. Wenn man zu diesem Zug großes Gcschüz bedarf, soll es von Basel hinab geführt werden.

Sobald Hauptmann Jrmi mit seiner Mannschaft vor Mühlhausen angelangt sein wird, soll er alsbalddurch einen Trompeter in der fünf Städte und Orte Namen denen in der Stadt zu wissen thu», warum erda sei, und vermelden, daß er, wenn sie nicht gehorsamen und die Sache einem ordentlichen unparteiischenRechten unterwerfen wollen, Gewalt anwenden werde, um der entsezten Obrigkeit und den redlich denkendenBürgern gemäß der Bünde und mit der Hülfe Gottes zum Rechten zu verhelfen. Im Fall die Mühlhausersich ergeben und dem unparteiischen Rechten sich unterwerfen, soll Jrmi mit seiner Mannschaft in die Stadtziehen, bis ans weitern Bescheid dort bleiben und alsbald den andern vier Orten Kenntniß davon geben.

Da es sich gebührt, der österreichischen Negierung im Elsaß die erforderlichen Mittheilungen hievo» zumachen, sollen zwei Rathsgesandte von Basel mit den nöthigen Crcdenzbriefen im Namen der fünf Orte anbenannte Regierung abgeordnet werden, um ihr zu vermelden, welche Gründe die fünf Orte zu ihrem Vorgehenveranlaßt haben, daß sie übrigens davon nichts zu besorgen habe und den Truppen vor Mühlhausen dienöthigen Lebensmittel gegen gebührende Bezahlung nachbarlich zukommen lassen möchte.

Schließlich sott Zürich bei seinem Auszug den V Orten oder Ländern und Bern seinen Nachbarn vonFreiburg und Solothnrn dieses Vorgehen nebst dessen Ursachen und Zwek schriftlich mittheilen, in der Erwar-tung, daß sie, weil mit Mühlhausen nicht mehr im Bund, sich dieses nicht zuwider sein lassen noch dieserSache sich annehmen werden.

Der Allmechtige Gott welle dißere fach zu einem glüklichen vßgang vnd zu fridt, ruw vnd wolfart vnserSallgmeinen geliebten Vatterlandts durch synen heiligen sägen vnd gnad richten vnd leiten."

Conferenz der V katholischen Orte.

^ucern. 15K7, 20. Auni.

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Gesandte: Lucern. Heinrich Fleckenstein, Ritter, Schultheiß; Ludwig Pfyffer, Ritter, alt-Schultheiß;Niklans Krns; Jost Holdermeher, Sekelmeister. Uri. Sebastian Tanner, Ritter, Landammann; HauptmannHans Maderan, des Raths. Schwyz. Kaspar Abyberg, Landammann; Christof Schorns, Ritter, alt-Landammann und Pannerherr. Unterwalden. Marquard Jmfeld, Landamman», von Obwalden; JohannWaser, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Jakob Zürcher, des Raths.

Dieser Tag ist ausgeschrieben worden wegen derKriegsempörung" der IV protestantischen Städteund Glarus gegen Mühlhausen. Die eingegangenen mündlichen und schriftlichen Berichte werden in den Abschiedgenommen, damit jedes Ort davon Kenntniß erhalte und darüber berathschlagen könne, um im Fall der Rothauch die angemessenen Maßregeln zu treffen. Überhaupt scheint es nöthig, daß jedes Ort seine Auszügeerneuere und Harnisch und Gewehr in guten Stand seze und ergänze; auch soll jedes Ort an den GränzcnKundschafter halten, um Alles zu erfahren und die übrigen Orte darüber berichten zu können. Auch Freibnrg