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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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20 April 1587.

sollen freigelassen werde» und inzwischen frei nnd sicher handeln und wandeln können. Dieses soll jederBote niit allen Treuen an seine Obern bringen, zx. Es langt ein Schreiben ein von Ponipejns della Croce,Gesandten des Königs von Spanien und des Gnbcrnators von Mahland, worin er sein Ausbleiben entschuldigtund wünscht, daß die Znsäzer für Berichtigung des Landmarchcnstreits zwischen der Frcigrafschaft Burgund undBern ernannt werden möchten. I». nnd I. (S. u. Thnrgau). k. Das Gesuch des Hauptmanns Schönen,bühl von Untcrwalden um Fenster niit der Eidgenossen,Ehrenwappen in sein neues Haus wird in den Abschiedgenommen. I. Die VII katholischen Orte sannnt Appenzell entwerfen eine Zuschrift an den König von Frankreichbetreffs Bezahlung der rükständigen Fahrgelder, Anleihen, Besoldungen n. A. in. i«. Die eidgenössischenKauf- und Handelsleute übergeben ein Verzeichnis? der Waaren, welche in der Eidgenossenschaft erzeugt nnddurch das österreichische Gebiet in fremde Länder geführt werden, nnd begehren gemäß des 3. Artikels desVertrags von 1501 Zollbefreiung für dieselben. Worauf die österreichischen Connnissarien als daS beste Mittel,für die Zukunft Streitigkeiten und Unnachbarschaft zu verhüten, vorschlagen, diesen dritten Artikel in folgendemSinne abzuändern: Die nächsten fünfundzwanzig Jahre sollen die Kanflentc'von den Waarc», welche inder Eidgenossenschaft erzeugt worden sind nnd durch das eidgenössische Gebiet in das Reich oder in andereLänder geführt undverhandticrt" werden sollen, nach Vorweisung der Ursprungszeugnisse an den österreichischenZollstättcn den Zoll gemäß der Zolltafel, aber unter Nachlaß des vierten Pfennings, zu bezahlen schuldigsein; wenn man nach Ablauf der benannten Jahre diesen Zoll nicht mehr bezahlen zu müssen meine, so sollenalsdann auf gütlichem Wege wieder andere geeignete Mittel vereinbart werden; daneben sollen indeß die beidenersten Artikel des Vertrags von 1501 in Kräften verbleiben und es soll dieser gütliche Vergleich beiden Parteienan ihren Freiheiten und Rechtsamen ohne Nachtheil sein. (Mit Schreiben vom 22. Mai übersandte sodanndie österreichische Regierung im Oberelsaß dreizehn Exemplare der revidirten Zolltafeln zu Händen jedes derXIII Orte.)

> Verhandlung der evangel. Orte, sowie i». aus dem Zürcherexemplar, HH <! u. IN.

Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangelegenheiten:

LlUidMsschlift THUM». I>. Art. 11, Justizsachcn ic. I. Art. 4<i!i, Gotteshäuser.

Freie Ämter. I» Art. 4V, Polizeiliches.

5».

Confercnz der evangelischen Orte.

Aarau. 1587, 50. Äpril (Dvnstag den 20. April alt. Kal.).

Staatsarchiv Ztirich: Ablchiedband IM, S. SIS.

Gesandte: Zürich. Hans Keller; HanS Escher, beide des Raths. Bern. (Ulrich) Megger, Sekclineister;Hans Rudolf Sager, Venner und des Raths. Glarns. Jost Tschndi, Statthalter nnd des Raths. Basel.Jakob Oberried, Pannerherr; Hans Jakob Hofmann, beide deö Raths. Schaffhausen. Georg Müder;(Alexander) Keller, Sekelmeister, beide des Raths.