April 1587.
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u»d Zuschriften erwarten dürfen, daß der Span zwischen ihnen beigelegt würde; nachdem die Mehrheit derMühlhauscr zu verstehen gegeben habe, sie sei von etliche» Orten vertröstet worden, daß sie, wenn sie ihreKlage vor den XIII Orten vorbringe» und sich deren Ausspruch unterwerfen würde, alsdann von den achtOrten wiederum in den Bund aufgenommcn werde, haben ihnen die Gesandten der evangelischen Orte, welche>u Mühlhausen gewesen, allerdings versprochen, man werde ihnen beförderlich einen gemein-eidgenössischen Tagbeschreiben, was nun geschehen; auf ihren Bortrag habe man hier die andern Orte dringend darum ange-sprochen, Mühlhausen wieder in die alten Bünde aufzunehmen und den gegen es gefaßten Unwillen fallen zulassen; von den acht Orten sei nun aber kein anderer Bescheid zu erhalten gewesen, als daß sie es an ihreObern bringen wollen, aus welchem wohl zu entnehmen sei, daß sie nicht gerne mehr mit Mühlhausen etwasü" schaffe» haben wollen; die Ursache davon möchte die sei», daß die Mühlhauscr so unruhig und „vnwürsch"flogen ihre ordentliche Obrigkeit sich benehmen; auch die Bitte an die acht Orte um Ernennung eines Aus-schusses, die Unruhen beilegen zu helfen, sei ohne Erfolg gewesen; nn» vernehme man, daß die Mühlhauscrrincn neue» Handel gegen ihre Obrigkeit angefangen haben durch die Anschuldigung, diese habe das Frcihciten-bnch der Stadt hinweg genommen und nach Basel geflüchtet, und daß sie dieselbe nicht zur Verantwortungkommen lassen. Darüber müsse man das tiefste Bedanern aussprechen, sowie darüber, daß sie ihre Versprechungenuie halten und was sie am Morgen versprochen haben, des Abends abläugnen; da man die acht Orte darumuugesprochen, sie möchten mit den fünf evangelischen Orten die von Mühlhausen zur Einigkeit ermahnen, habensie erwidert, sie seien nicht mehr im Bund mit Mühlhanscn und die mit lczterm noch im Bund befindliche»slluf Orte wissen wohl, was sie zu thun haben, wcßhalb man nun, da ihm die Bünde von den höchstenGewalten der acht Orte herausgegeben worden und diese keinen Richter über den Handel anweisen wollen, vonben Mühlhauscrn zu vernehmen wünsche, ob sie zugeben möchten, daß die fünf Orte ihnen Mittel und Wegebazn zeigen; man könne ihnen nämlich nicht verhehlen, daß man ihre Obrigkeit nicht wider Recht bedrängenlassen werde. — Die Abgeordneten des Mehrtheils der Bürger zn Mühlhanseil antworten, sie wollen,kveil die acht Orte diese Angelegenheit in den Abschied genommen, dieselbe ebenfalls heimbringen. — Nunstellen die Abgeordneten des mindern ThcilS die Bitte, man möchte ihnen gemäß der Bünde beholfcnund bcrathcn sein und von ihrer Gegenpartei erfahren, ob sie in der Stadt Mühlhanscn sicher seien oder"'cht, und möchte sie vor Gewaltthätigkeitcn schüzcn. Ans gestellte Anfrage erklären die Abgeordneten derMehrheit, daß diese gerne bereit sei, den Frieden mit ihren Mitbürgern zn halte». — Nachdem die Gesandtender fünf evangelischen Orte demgemäß die Klagen und Antworten beider Parteien vernommen hatten, schließensie die Verhandlung mit folgender Ermahnung: Da man den großen Unwillen sehe, welchen beide Theilcflogen einander hegen, und »in daherige Folgen zn verhüten, habe man dein Landvogt von Baden angezeigt,daß sie beiderseits an Eidesstatt angeloben sollen, den ihnen auferlegten Frieden halten zu wollen, wederdurch Troz noch-Beleidigungen, heimlich noch öffentlich gegen einander etwas zu thnn, sondern sich allerFreundlichkeit zn befleißen; was sie also im Namen ihrer Committenten versprochen haben, sollen sie an ihreGemeinden bringen und innerhalb vierzehn Tagen an Zürich berichten, was sie zn thun sich entschlossen habenund ob sie den fünf Orten vertrauen wollen, in der Sache zu handeln; das Versprechen soll in Kraft ver-bleiben bis zur künftigen Tagsaznng der XIII Orte, eS wäre denn Sache, daß inzwischen von den acht Ortene>» willfährigerer Bescheid ausgebracht werden könnte; die dieses Handels wegen Verhaftete» (mit AusnahmedcS Stadtschreibcrö, der in die Gefangenschaft, und des Bürgermeisters Zicgler, der in's HauS geschworen)