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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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April 1587.

auch die Personen nennen, welche sich damit befassen würden. Weil er nnn sich nicht weiter einlasse» willund man nicht begreifen kann, wer das sein möchte, der eine Snnime von 2,500,000 Kronen zu bezahlenunternehmen würde, so will man, obschon auch Balthasar von Grißach, der Anwalt Frankreichs, die Aus-stellung der Procura als eine dem König gewiß höchst angenehme Sache anräth, doch nichts beschließen und nimmtdie Sache in den Abschied. Man vernimmt schließlich, daß Nyhiner sammt einigen Edellentcn ans Savoyenmit der» König von Frankreich in Betreff der ausländischen Zahlungen etwas unterhandelt habe, aber ohneErfolg. Daher wird dieser Bericht ebenfalls in den Abschied genommen. «. Die Landammänner Lnssi undWaser von Unterwalden führen in ilM» und ihrer Mithaften Namen Beschwerde, daß über ihren langwierigenStreithandel mit Michael Weber von Zug wegen einer von lezterm ohne ihr Wissen und Willen nach Zürichentführten Geldsumme nnnmehr ein Urtheil gefällt worden, obschon früher auf Webers Gesuch die Sache mehr-mals verschoben, neulich aber während der Krankheit Bissis, troz dessen Protestatio», zu Zug entschieden wordensei. Die streitige Summe belaufe sich auf 9000 Kronen und sie verlangen einen Entscheid, ob das hinterihrem Rüken weggeführte Gut gestohlenes Gut sei oder nicht, und begehren, ihnen gemäß der Bünde zn einemunparteiischen Rechten zu verhelfen. Wird ml rvt'eramlum genommen, t Zürich hatte diesen Tag aus-geschrieben, weil, nachdem die acht Orte ans wichtigen Gründen den Bund mit Mühlhansen aufgekündet hatten(4. November 1580), in Folge dessen zwischen der Burgerschaft und dem Rathe daselbst große Zwietrachtentstanden war. Es hatte inzwischen sammt den andern vier mit Mühlhanse» noch verbündeten Orte» schriftlichund durch Abgeordnete die von Mühlhansen ermahnt, sich wieder auszusöhnen und ihre Klagen Zürich zneröffnen; die Mühlhauser jedoch wünschten, ihre Klagen vor gemeinen Eidgenossen vorzubringen, in der Hoff-nung, ihren alten Bund wieder zu erlangen; leztcres war ihnen urkundlich bewilligt worden. Nu» gebenbeide Parteien, nämlich Räthe und Bürgerschaft der mehrern Anzahl und Bürgermeister, Näthe und Bürgerder mindern Anzahl ihre Klagschriftcn ein. Elftere berichten, wie die Bürgerschaft gemäß Versprechen die-jenigen habe bestrafen wollen, welche den Bund mit den acht Orten verwirkt und nicht nur dieses verschuldet,sondern durch unredliche Verwaltung, Gewaltthätigkeiten, Händel mit Nachbarn u. A. m. Bestrafung verdienthaben, wie sie aber zu keinem Ziele habe gelangen können, indem die Angeklagten das von der Bürgerschaftgewählte Gericht nicht haben anerkennen wollen; sie bitten dann dringend, ihnen zum Recht und zn einerAussöhnung mit den acht Orten zu verhelfen, ttezterc sezt die verschiedenen Klagen von Burgermeister undRath gegen die Burgerschaft auseinander, wie diese offenbare Meuterei gepflogen, Eingriffe in die Stadt-frcihciten gemacht, Gewaltthätigkeiten gegen den Rath verübt habe n. A. >»., und bittet, die Eidgenossenmöchten dafür sorgen, daß das Gericht aus unparteiischen Nichtern, nicht aber in der Mehrheit ans Bürgernbesezt werde, indem diese sonst Kläger und Richter zugleich wären. Die Gesandte» der fünf Orte Zürich,Bern, Glarus, Basel und Schasfhausen stellen nun an die der VII katholischen Orte die dringende Bitte, siemöchten, wenn sie auch gegen Mühlhanscn wegen der begangenen Frevel und Fehler etwas Unwillen gehegt,, dasselbe doch wieder in ihren alten Bund aufnehmen. Leztcre aber wollen sich in nichts weiter einlassen, weilsie keinen andern Auftrag haben, als anzuhören und zu refcrircn; da ihre Obern mit denen von Mühlhansenin keinem Bündnisse mehr stehen, so wollen sie sich auch in deren Angelegenheiten nicht einmischen, sondernden fünf Orten überlassen, ans Mittel bedacht zu sein, wie jene Unruhen und Streitigkeiten beseitigt werdenkönnten. Hierauf beschiken die Gesandten der fünf evangelischen Orte die Abgeordneten beider Parteien vonMühlhausen vor sich und eröffnen ihnen mit allein Ernst: Mau hätte nach den vielfältigen Unterhandlungen