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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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April 1587.

iu vielen Hinsichten gut sei, den benannten Tag zn besuchen, aber nur um anzuhören, was da vorgebrachtwerde. Es sollen aber dennoch den Gesandten Instructionen mitgegeben werden. Hievon wird Appenzell, aufseinen Wunsch, Mittheilung gemacht. I». Hauptmann Jost Pfyffer von Lucern, der mit Landammann Ptintinervon Uri von den acht Orten an den König von Frankreich war abgesendet worden, um in Betreff derausstehenden Zahlungen gründlichen Bescheid zu verlangen, erstattet über ihre Sendung umständlichen Bericht.Da man findet, daß die Gesandten ihrem Auftrage in jeder Hinsicht Genüge geleistet haben, wird ihnen imNamen der Obrigkeiten gedankt, mit dem Bemerken, daß sie für ihre Auslagen gebührend werden entschädigtwerden. Übrigens wird die ganze Verhandlung in den Abschied genommen, um ernstliche Berathnng darüberwalten zu lassen; denn der erhaltene Bescheid ist nicht eben günstig und von wohlmeinender Seite ist mangewarnt worden, mit Ernst zu Werke zn gehen, weil sonst wenig Hoffnung auf Zahlung vorhanden wärewegen schlechter Ordnung und unordentlichem Regiment in Geld- und Zahknngssachen in diesem Reich.«. Balthasar von Grißach, Secretär und Dolmetsch der französischen Gesandtschaft und gegenwärtig, in desAmbassadors Abwesenheit, bevollmächtigter Agent, berichtet in Bezug auf die Relation der aus Frankreichheimgekehrten Gesandten: Es habe der König ihm geschrieben, man möchte Nachsicht haben; denn er habenicht aus Mangel an gutem Willen bisher nicht bezahlt, sondern wegen seiner Kriege; auf Johann Baptistwerde er eine Pension und etwa lW,l>l)l) Kronen zur Abzahlung der Zinsen erlegen. Er begehrt fcrnersAntwort auf seinen zu Solothnrn gehaltenen Vortrag, i» Betreff des Bündnisses mit dem König von Spanien,damit er an den König darüber berichten könne. Endlich beschwert er sich über die gegen ihn ausgcstoßenenDrohungen und bittet um Maßregeln, damit er sicher sei; denn was er handle, thue er aus Auftrag seinesHerrn und werde Jedem, der etwas zn klagen habe, gebührend vor Recht antworten. Antwort: In Betreffder Zahlungen bleibe man bei dem oben gefaßten Beschlüsse; bezüglich des begehrten Bescheids über densolothurnischen Abschied könne man einstweilen noch keine Antwort geben, weil noch nicht alle Orte sich darüberberathen haben (bei diesem Anlasse erwidert Lucern auf den ziemlich scharfen und es allein berührenden Anzugdes Balthasar von Grißach, daß seine Pflichten gegen Frankreich noch immer erfiillt habe und daß es mitandern Orten in die Protection mit Moyland getreten sei zur Erhaltung des katholischen Glaubens, wozu esübrigens als Glied der freien Eidgenossenschaft vollkommen Befugniß gehabt habe); was sodann seine Bedrohungbetreffe, so rühre diese größtentheils daher, daß er seit einiger Zeit Ungebührliches sich angemaßt und mitLeuten verkehrt habe, die der Orte Vertrauen nicht genießen und nur Unruhe stiften möchten; wenn er sichnach althergebrachter Übung bei seinen Anliegen an die Obrigkeiten wenden würde, sv würde man ihm alleFreundschaft erzeigen. Dieses Alles wird in den Abschied genommen. «I. Der Päpstliche Legat wird gebeten,den in seinen Händen liegenden Rechtshandel des Landammanns Lussi von Untcrwalden und seiner Verwandtschaftgegen Hauptmann Schärer von Uri beförderlich zu Ende zu führen, v. Abgeordnete der Mehrheit derBürgerschaft von Mühlhausen bitten, in Bezug ans ihren Span mit dem Rath und der Minderheit derBurgerschaft ihnen auf nächstem Tag zu Baden zum Rechten zn verhelfen, indem sie die IV Städte undGlarus nicht allein in der Sache möchte» handeln lassen, obschon dieselben mit Drohungen und Boten sie dazuzu zwingen suchen lant verschiedener aufgelegter Briefe und besonders eines Schreibens von Bern, worin dieacht Orte, welche denen von Mühlhansen den Bund aufgekündct haben,zimlich trüzig anzogen vnd geschmüztwerden". Antwort: Man lasse es bei dem Entschluß bleiben, den Tag zn Baden zn besuchen, erwarteübrigens, daß sie auf benannten Tag berichten werden über die Äußerung des Stadtschreibers, er wisse,