März 1587.
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Aus dieser Antwort entnehmen die Gesandten, daß die Anhänger des mehrcrn Haufens die ehrlichenLeute aus dem Regiment zu entfernen und dasselbe in ihre Gewalt zu bringen beabsichtigen, wcßhalb sie esfiir besser erachten, lieber die Negierung nicht zu ergänzen, als die acht Ausgetretenen, die ihren Eid nichtanstünden wollen, wiederum beiznziehen. Daher wird die ganze Gemeinde des mehrern Haufens ans deinRathhaus versammelt, wo sie endlich nach längern Unterhandlungen zu folgenden Punkten ihre Zustimmunggibt: Kein Theil soll gegen den andern weder mit Worten noch mit Werken, weder heimlich noch öffentlichetwas Unfreundliches oder Gewaltthätigcs vornehmen, sondern sie sollen Tag und Nacht inner- und außerhalbder Stadt guten Frieden mit einander halten; den durch Gelübde oder Gefangenschaft verhafteten Personendarf nichts weiter zugefügt werden bis zur Beendigung des künftigen gemein-eidgenössischen Tags, welchen>"an, wenn immer möglich, ans Marc alt. Kal. (18. März n. K.) ausschreiben wird. Daselbst sollen dieParteien ihre Anliegen und Beschwerden vorbringen und der eidgenössischen Gesandten Entschluß erwarten; wennaber gemeine XIII Orte diese Sache zu entscheiden verweigern würden, so sollen alsdann beide Theile der ob-bcnannten fünf Orte fernere gütliche Handlungen in Ruhe erwarten; inzwischen soll der Stadt MühlhansenJnsiegel an einem sichern Ort eingeschlossen und ohne deS Bürgermeisters Othmar Fink, HanS IscnflammS,Stefan Hammers und Rudolf Ehrsams Gegenwart zu keinen Briefen oder Geschäften gebraucht werden, jedochanßer diesem gütlichen Anstand den Freiheiten und Rechtsamcn der Stadt Mühlhausen unbeschadet. Gleicherweise wird mit Bürgermeister, Rath und mindcrm Theil verhandelt mit der Ermahnung, dem nnrnhigenHaufen keinen Anlaß zu Ausschreitungen zu geben. Obbenanntcr urkundlich ausgefertigte und vom 2. Märzdatirte Consens wird unterzeichnet und besiegelt von Stefan Hammer und Rudolf Ehrsam, Namens desBürgermeisters, Raths und mindern Thcils der Bürgerschaft, sodann von Vcltin FrieS und HanS Jsenflamm,Namens des mehrcrn Theils der Burgerschaft.
Ans die flehentlichen Bitten der Frau des gefangenen Stadtschrcibcrs erreichen die Gesandten bei derBurgerschaft soviel, daß sie ihn aus dem Thurm in ein Zimmer versezen.
Da man schließlich vernommen hat, daß während dieser Verhandlungen der eine der Finninger vonMühlhausen verreiset ist, um in Lucern oder Solothurn um Beistand zu werben, und da es ihm vielleicht gelingenmöchte, Unruhen zu erweken, so sott jedes Ort fleißig Aufsehen haben auf den Fall, daß allfällig ein„Kriegsglöuf" ans der Eidgenossenschaft gegen Mühlhansen sich erheben möchte.
I». Vorlage verschiedener „Zeitungen" und Warnungen, die Evangelischen in der Eidgenossenschaftbetreffend, unter andern: An verschiedenen Orten im Reich werde» Knechte geworben, um sie zur Vollstrekungdes tridentinische» Conciliums wider die evangelischen Schweizer zu gebrauchen. Österreich werde von Constanzaus Zürich angreifen; Schaffhansen, Basel und Bern werde man znrükzuhalten suchen; die V katholischen Ortesuchen den König von Frankreich zu veranlasse», daß er den FriedenStractat mit der Stadt Genf anfkünde,im nicht entsprechenden Falle sie ihm die Vereinigung herausgeben würden; es sei viel fremdes Volk in denLändern, besonders zu Lucern; daselbst und ans verschiedenen Tagen zu Beggenried werde mit Spanien überein neues Bündniß unterhandelt; in den Orten erwarte man, daß die IV evangelischen Städte ans die Antwortder VII katholischen Orte wieder antworten werden, ansonst es heißen würde, sie könnten nichts mehr antworten»nd seien in Glaubenssachen überwunden; ein spanischer Oberst habe zu Rheinfclden dem Jonas Wunderlich,Venner von Neuenburg, ohne ihn zu kenne», verschiedene Anschläge Spaniens gegen die evangelischen Ortemitgetheilt lind genieldet, daß er eben einen Dieb verfolge, welcher ihm 2000 Kronen gestohlen habe sammt