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März 1587.
ihrer Mitte achtzehn ehrbare Männer, nämlich Bürgermeister »nd Rath sammt dein mindern Theil nenn »ndder mehrere Theil ebenfalls neun, erkiesen, welche nach geleistetem Eid in der gewöhnlichen Gerichtsstnbe dasRecht iiben und über die Beklagten nach Anleitung des Rechten urtheilcn und sprechen sollen; sollten sie sichüber die Erkiesung eines oder mehrerer Richter nicht vereinbaren können, so sollen sie der Gesandten Spruchdarüber erwarten und die, welche diese für tanglich erachten, als Richter annehmen. 10. Die Burger undKläger sollen aber inzwischen allen jenen, welche sie in's Recht fassen wollen, keine Gefangenschaft oder Folterung,um sie°dadurch gichtig zn machen, auflegen, sondern ihre Klagen durch Kundschaften und andere gebührendeRechtsmittel und Beweise ausführen. 11. Die Urtheile, welche benannte achtzehn Männer oder die Mehrheitfällen werden, sollen nicht vollstrckt, sondern zuvor den Eidgenossen mitgetheilt und deren Bescheid darübererwartet werden. 12. Wenn die gerichtlichen Handlungen erledigt, die Schuldigen bestraft und der UnschuldigenUnschuld an den Tag gebracht sein werden, soll nach dem alten Herkommen der Stadt Mühlhause» dasRegiment wiederum besezt werden; die in ihren Ämtern Eingestellten, nun aber als unschuldig Befundene», sollenohne Entgeltniß wiederum eingesezt werden.
In dem von dem mehreren Hanfe» der Burgerschaft eingereichten Verzeichnis; der Beklagten werdenbenannt die Bürgermeister Peter Ziegler und Hans Hartman», ferner der Stadtschreiber Osias Schillingerund wer weiter in und durch das Recht möchte schuldig erfunden werden, da man Niemanden verschonensolle; die andern Personen, welche die Burgerschaft gescholten, sollen gebührenden Orts beklagt werden.
Nach gegenseitiger Übergabe obbenannter Schriften erscheinen vor den Gesandten die acht ausgetretenenNäthe, entschuldigen ihren Austritt so gut möglich mit den obgewalteten Umständen und bemerken, daß sienie beabsichtigt haben, ihre Miträthe zn verstoßen, daß sie zum Einlenken gerathen, von der Partei aber nichtmehr haben loskommen können. '
Mittwoch den 1./1I.März antwortet der mehrere Haufen ans die ihm übergebcnen Artikel: Er finde esnöthig, in den Orten und anderswo darüber Rath einzuholen; die Gemeinde wolle ohne Wissen und Willender acht Orte die Sache nicht so kurzweg abthnn lassen, auch nicht mehr sich versammeln oder, wie in denArtikeln stehe, Burgermeister und Näthen schwören. Einige erklärten unverholen, sie wollen das, waS sieverthan haben, wiederum einbringen. Auch hat man in Erfahrung gebracht, daß sie vergangene Nacht dieArtikel dem Dr. Oswald SchrekenfuchS nach Morschwiller geschikt haben, um seine Ansichten darüber znvernehmen. Es wird ihnen vorgestellt, daß es nothwendig sei, inzwischen das Regiment zu besorgen. Auchwerden ihnen neue Vorschläge gemacht bezüglich der einstweiligen Verwaltung der Regierung, der Eidentlassungder acht aus dem Rath Getretenen, der Aufbewahrung des Stadtsiegels u. A. m., auf welche die Gemeindenoch diesen Tag antworten möchte. Der Ausschuß bemerkt aber, die Gemeinde sei nicht zusammen zu bringen.
Donstag den 2./12. März. Die heute abgegebene Antwort lautet: Sie wollen die übrigen nnentseztcnachtzehn Rathspersoncn, mit Ausnahme des Othmar Fink, bis zur Versammlung eines eidgenössischen TagSdie Geschäfte der Stadt verwalten lassen, sofern dieselben gegenüber den Einheimischen in dieser thencrn Zeitsich „bescheidenlich" verhalten, indem nur dann Frieden und Ruhe erhalten bleiben. Darüber angefragt, warumsie jezt den Othmar Fink nicht dulden wollen, während sie ihn doch gestern nicht ans das Verzeichnis; derAngeschuldigten gesezt habe», erwidern sie, daß sie erst heute vom Stadtschreiber vernommeu haben, das; Finkan der Vcrwirknng des Bundes auch betheiligt sei. Der Stadtschreiber stellt dieses einigen Gesandten gegen-über in Abrede.