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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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März 1587.

und Alles zu versuchen, was zum Frieden und zur Versöhnung ersprießlich sein möchte; wenn sich ergeben sollte,daß Jemand etwas begangen habe, das billiger Weise bestraft werden müsse, so werden sie dieses dem Rechtennach verfügen. Auf ihren Wunsch wird den Anhängern der Mehrheit ein halber Tag Bedenkzeit gestattet. Dermindere Theil sammt dem Meyer und Abgeordneten des Dorfes Jlzach aber sprechen schon nach dein Jinbisbei den Gesandten vor, danken ihnen fiir die bisher angewendeten Bemühungen und sprechen ihre unbedingteZuversicht zu den fünf evangelischen Orten aus, daß man sie bei ihrer Religion, ihren Freiheiten und altemHerkommen verbleiben lassen werde.

Des folgenden Tags (25. Februar) begehrt der Mehrertheil, es möchten Bern, Glarus und Schasfhausenihm Audienz geben, indem er vor diesen besonders zu berichten nnd Raths zu Pflegen hätte. Darauf könnendie Gesandten der drei Orte ohne Vorwissen der übrigen nicht eingehen nnd holen deren Gntfinden darüberein. Diese halten dafür, daß man dieses nicht abschlagen dürfe, damit der mehrere Theil nicht den Anlaßdavon nehmen möchte, gar nichts in der Sache handeln zu lassen und die zwei Orte der Parteilichkeit bezüchtige.Nach dem Jmbis eröffnen sodann die Abgeordneten des mehrern Theils vor gemeinen Gesandten (wie sie esvorher vor der drei Orte Gesandten gethan): Nachdem sie bei den VIII katholischen Orten dermaßen inUngnade gefallen, daß diese ihnen den Bund abgekündet haben, seien sie veranlaßt worden, mit Ernst nach-zuforschen, womit sie dieses verschuldet haben, nnd haben gefunden, daß die VIII Orte an den Rath und dieGemeinde von Mühlhausen in der Finninger'schen Angelegenheit einige ernste Warnnngsschreiben erlassenhaben, mit der nachdrücklichen Erklärung, daß Mühlhause» gemeiner Eidgenossen Erkenntniß bei Verlust desBundes nachkommen solle; diese Schreiben seien der Gemeinde vorenthalten und sie deßhalb um das großeKleinod gebracht worden. Da sie demnach bei den Orten um Rath und Gnade angesucht, sei ihnen auf derTagsazung zu Lucern geantwortet worden, sie sollen, weil die Wiederaufnahme eine so leichte Sache nicht sei,inzwischen die an der Hcransgebung des Bundes Schuldigen strafen, damit die Orte erkennen können, daß dieGemeinde ein Mißfallen daran habe. Als sie hierauf Richter ans den XIII Orten oder andere Anleitungbegehrten, wie dieß geschehen könnte, indem Einige in der Obrigkeit schuldig seien, sei ihnen geantwortetworden, sie werden unter den dreihundert Bürgern ihrer Partei doch Wohl unparteiische nnd mit den Schuldigenvnuerfründte" Leute finden, mit denen sie ein Gericht besezen nnd den Schuldigen die gebührende Strafezuerkennen lassen können. In Folge dessen seien sie zu ihrem Vorgehen gegen die drei Bürgermeister nnd denStadtschreiber veranlaßt worden, namentlich gegen den leztern, weil er seine Nrphede nicht gehalten nnd desNachts verschiedene Leute zu sich gelassen habe; wenn auch Bürgermeister Fink nicht besonders schuldig sei,könnte er doch über den Verlans aller Sachen Bericht geben. Was sie übrigens gethan, sei nicht geschehen, uman die Obrigkeit oder jemand Anders Hand anzulcgen; sie haben sich auch seither ruhiger als zuvor gehalten,während die Gegenpartei viel Hochmuth getrieben, Fleisch und Anderes ans dem Spital nach Jlzach getragenund dort diejenigen kostenfrei gehalten habe, welche ihr beistehen wollen; dieselbe habe auch gedroht, ein oderzwei Fähnlein in die Stadt zu legen; deßhalb nnd zu besserer Handhabe der Sache haben sie tiber einigeArtikel sich vereinbart und dieselben beschworen und dem Rath vorgetragen, in der Meinung, ohne der XIIIOrte Zustimmung kein Urtheil ergehen noch Jemanden etwas widerfahren zu lassen. Nach diesem Vortrageverlesen sie einen Artikel ans dein Landfrieden von 1551, ferner die zu Lucern erlangten Copien der Missivcn,welche ihnen vorenthalten sein sollen, ferner die Artikel ihrer Vcrbündnng, folgenden Inhalts: 1) beimevangelischen Glauben zu verbleiben; 2) zuwiderholnng" des eidgenössischen Bundes all' ihr Vermögen