Februar 1637. 5
zu besorgen ist, es möchte zu Gewaltthätigkeitcn und Aufruhr kommen, so vereinbart man sich dahin, daßjedes der siinf Orte eine Botschaft mit genügenden Vollmachten abordnen solle, welche am 18./28. diesesMonats in Basel sich versammeln und am folgenden Tag nach Miihlhausen verreitcn solle, um dort allenmöglichen Fleiß und Ernst anzuwenden, damit die Unruhe beigelegt werde. Damit übrigens die Unruhigenden Ernst sehen, soll jedeH Ort ein nachdriikliches Schreiben an die unruhige Bürgerschaft oder Gemeindesammt dem Originalbnndcsbricf („Inen zu einem schrecken fürzuzcigen") seinen Gesandten mitgeben mit derErmahnung, die Gesandten in der Sache handeln zu lassen, widrigen Falls man kraft des Bundes schuldigsei, dein Billiges Begehrenden dazu zu verhelfen, oder sogar de» Bund ihnen ebenfalls abzukündcu, wen» siedurch ihre „Eigenrichtigkeit" Veranlassung dazu gäben. Inzwischen erlassen die Gesandten, um die unruhigenBürger von Gewaltthätigkeiten abzuhalten, ein nachdriikliches Schreiben an dieselben, überzeugt, daß ihrenObrigkeiten dadurch nicht „mißdicnct" sei. Weil die VII katholischen Orte kürzlich zu Lucern ein starkesBündniß ihres Glanbens wegen abgeschlossen und mit öffentlichem Eidschwur bekräftiget haben, wird von denGesandten der IV evangelischen Städte darüber Rath gehalten, ob man die im Jahr 1572 einander gethancnZusagen über Erhaltung der christlichen Religion wiederum crneuern, oder sich ebenfalls mit dem Eidschwurderbinden wolle. Die Gesandten sollen dieses an ihre Obern bringen, damit diese darüber sich entschließen.
Landvogt Escher zu Baden begehrt Rath über sein Verhalten gegen Ritter Roll, Vogt zu Klingna», sowieliegen die ungehorsamen Personen zu Klingna«, welche» seine Verbote nicht achten, und gegen den Schulmeister,der über den Landvogt und die hohe Obrigkeit verächtliche Worte ausgestoßen hat.' Wiewohl nun Uri aufBolls Anrufen dem Landvogt „eben scharpff" hat gebieten lassen, was er thun und daß er gegen Roll unddie Klingnaner bis zur Jahrrechnung nicht weiter vorgehen solle, und man der Ansicht ist, daß es als nurEin Ort die Bcfngniß dazu nicht gehabt habe, so wird verabschiedet, Bern und Glarus sollen ihre Meinung,>vas für ein Befehl dem Landvogt zu erthcilen sei, beförderlich an Zürich mitthcilen.
Confercnz der VII katholischen Orte.
Lnccrn. 1587, 3. März. '
StantSarchiv v»c«rn: Lucerner Mich. k'. A>2.
Gesandte: Lucern. Heinrich Fleckenstein, Ritter, Schultheiß; Ludwig Pfhffcr, Ritter, alt-Schultheiß undPannerherr; Niklans KruS; Jost Holdcrmcher, Sekelmcister und des Raths. Uri. Walthcr Jmhof; HeinrichSchärer, beide des Raths. Schwyz. Kaspar Ab-Merg, alt-Landammann; Hauptmann Melchior Schribcr,des Raths. Unterwalden. Johann Rofiachcr, Landammann, von Obwalden; Melchior Lnssi, Ritter, Land-ammann, von Nidwalden. Zug. Kaspar Letter, Statthalter; Heinrich Bachmann, des Raths. Freiburg.Martin Gottrau, Sekelmcister; Anton Krumenstol, General, beide des Raths. Solothnrn. Lorenz Aregger,Sekelmcister und des Raths; HanS Jakob vom Staat, Stadtschrcibcr.
». Ans Begehren des spanischen Gesandten, Pompejns vom Kreuz (della Croce), wurde dieser Tage aus-geschrieben. Derselbe übergibt nun seine Creditivc vom König und von» Gubernator zu Moyland, Herzog von