I.
Conserenz der drei Orte Uri, Schlvyz und Nidwaldcn.
Wrunneu. 1587, zwischen 17. und 21. Aanuar.
Diese Conserenz war durch Schwyz angeordnet worden „zweier Arthyklcn Haid, als der Priesterschafft halb ennetgepirgs,das die khenn Recht vor einem weltlichen Richter ncnimcn wellen, vnd das der Rath zu Bellch kardinal Vorromeo säligcndochloblicher Dechtnns etwas Arthocklen ohne vorwühc» vnd willen vnser dryen Orten geschivoren" (nämlich „der Priesteren"ud Vnholde» Sachen sich nllt jubelnden"). Nidwaldcn ordnet am l7. Januar als seine» Vertreter aus diese Conserenz den^andammann Lussi ab. Am 21. Januar wird der Abschied derselbe» durch die Landleute zu Nidwaldcn in Berathnnggenommen. Er fehlt.
(Landes archiv Nidwaldcn, Protokoll der Räthc und Lgndleute von 1M9—15,92, Fol. 5,6.)
2.
Conserenz der VIl katholischeil Orte.
Lucern 1587, 5. Aevrnar.
Staatsarchiv Lncern, Luccrne, Ndsch. t'. »tg.
Gesandte: Luccrn. Heinrich Fleckenstcin, Ritter, Schultheiß; Ludwig Pfyffer, Ritter, alt-Schultheiß»nd Pannerherr; Sebastiau Fecr, Pannerherr und des Raths; Niklans KrnS, des Raths. Uri. Walthcr Jmhof;Martin Schick, beide des Raths. Schwyz. Werner Pfyl; Johannes Gasser, Ritter, beide alt-Landannnann.llnterwalden. Johann Rvßachcr, Landammann, von Obwalden; Melchior Lussi, Ritter, Landainmann, vonNidwaldcn. Zng. Heinrich Jtcn, des Raths. Freiburg. Johann Meyer, Bürgermeister; Wilhelm Tcchter«Ulan», Stadtschrciber. Solothnrn. HanS Jakob vom Staal, Stadtschreibcr.
Dieser Tag war ausgeschrieben worden auf Begehren Freiburgs wegen eines Auslandes mit Bern,betreffend Ausstellung der RevcrSbricfe iibcr Beschirmung des von Savoyen eroberten Gebiets. Nach Anhörungber Boten von Freibnrg werden ihnen ihre freundschaftlichen Anerbietungen verdankt und wird ihnen der Rath^theilt, den Revcrsbrief gegen Bern, weil derselbe mehr enthalte, als Freiburg zugegeben, wieder zuriik zuh'nden und dann den Erfolg abzuwarten; was die sechs katholischen Orte in der Sache thun können, werden^ gern thnn. — Die Boten von Freibnrg verdanken diesen Rath im Namen ihrer Obrigkeit. I». Der Canzlerbes Bischofs von Basel erinnert an die Vertragöverhandlnngcn, die vor zwei Jahren zwischen der Domstiftund der Stadt Basel gepflogen worden seien, in Betreff einiger Gerechtigkeiten des Bischofs und der Stift;wegen Hintertreibungen habe der Bischof den Vertrag noch nicht bestätigen können. Weil nun aber die vonVasel gern aus der Sache sich znriikziehen möchten, dem BiSthnin aber und der Stift viel daran gelegen sei,theils zur Wiedererlangung vieler Gerechtigkeiten, theilS zu Gnnsten der katholischen Religion die Unter-handlungen fortzuführen, so wende er sich an die katholischen Orte; der Handel sei vom Papste zweie»
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