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Februar 1587.
Cardinälen übertragen worden; weil aber Verzug nachtheilig wäre, so möchten die katholischen Orte bei demin Lucern residirenden Nuntius sich verwenden, daß er die Sache beim Papste fördern wolle, r. Der neuangekommene Nuntius, Bischof von Tricarico, iibergibt ein päpstliches Breve (<1. «I. 12. Deccmber 158K),worin er empfohlen »nd die Freude über das neulich zu Erhaltung des katholischen Glanbens errichteteBündniß ausgedrükt wird; auch wird darin Ambros Fornerins von Freiburg wegen seiner Verdienste um denheil. Stuhl besonders empfohlen. Der Papst, meldet er, habe ihm aufgetragen, ihnen zu congratnliren für dasjüngst an den König von Frankreich erlassene Schreiben in Betreff der genferschen Protection; der Papst habewiederum einige um die Kirche verdiente Männer zu Cardinälen erwählt; die katholischen Orte mögen in ihrergottseligen Einigkeit verharren und ihren Glaubensgegnern tapfer widerstehen, damit deren Hochmuth undMnthwille gemindert werde. Er müsse sich auch über den unpriesterlichen Wandel einiger Geistlichen beschwerenund die katholischen Orte auffordern, solchen nicht zu dulden. Der Priester aus dem Zugcrgebiet, der wegenVergehen gefangen, aber ans Verwenden Lucerns und Zugs freigelassen worden sei, habe ihn unbillig 'angeklagt,wenn er behaupte, daß er der Nuntiatur 50 Kronen habe geben müssen; er wolle sich hieinit verantwortethaben. Endlich müsse er sie erinnern, daß sie vermöge ihres Ehrentitels „Beschirmer der Kirchenfrciheiten",welchen sie von den Päpsten Sixtus IV. und Julius II. wegen ihrer hohen Verdienste um die Kirche erworbenhaben, in die Rechte der geistlichen Obrigkeit nicht eingreifen und sich mit geistlichen Dingen nicht befassen,sondern diese der Priesterschaft überlassen sollen, gemäß der heil. Schrift und göttlichen und päpstlichen Gesezenund dem tridentinischen Concilium; dann werden ihnen ohne Zweifel alle Gnaden und zeitliche »nd ewigeWohlfahrt zu Theil; dann werde der heil. Stuhl ihnen auch jeglichen Beistand, Hülfe und Rath erweisen. —Nach Anhörung dessen wird dem Nuntius sein freundliches Anerbieten verdankt; was aber das Übrige, nämlichdas Concilium und die Geistlichkeit belange, so werde man darüber berathschlagen und dem Papste Bescheidertheilen. «I. Landammann Lussi, der in der VII Orte Namen auf benanntem Concilium gewesen, berichtet,wie es daselbst ergangen und wie er, gemäß Instruction, feierliche Znsicherungen habe geben müssen; manmöchte also darauf halten, daß nichts vorgenommen werde, was jenen Versprechungen zuwider sei. «?. RitterRoll von Uri eröffnet: Sein Sohn Hans Ludwig sei in den Johannitcr-Ordsn aufgenommen und vom Groß-meister zu Malta mit der Comthurei zu Freiburg belehnt worden; er wolle ihn nun nach Rom »nd Maltabegleiten, wohin man ihm Empfehlungen mitgeben möchte; sodann möchte man ihn? wegen einiger spänigerPunkte im Spruch zwischen ihm lind denen von Klingnau Aufschluß geben. — Sein Begehren wegen derComthurei wird denen von Freiburg in den Abschied gegeben, die Empfehlungsschreiben werden ihm in guterForm ausgefertigt, den klingnauischen Handel will man einstweilen bei dem ergangenen Abschied belassen,t. Abgeordnete der Burgerschaft von Mühlhausen bitten, ihnen zu einem unparteiischen Rechten gegen ihrenRath zu verhelfe??. — Antwort: Weil sie den Bund, den man ihnen herausgegeben, verwirkt habe??, lasse maneS dabei bewenden; man könne nichts Anderes thun, könne sich überhaupt nicht mit dieser Sache befassen,ßx. Landammann Lussi von Unterwalden macht Anzug in Betreff des großen Gebets, ob es die Orte einanderabnehmen wollen. Dabei wird bemerkt, daß es an? beste,? wäre, wenn man die großen Aergcrnisse und Hanpt-laster, womit man den Zorn Gottes reizt, abstellen und eine gute Reformatio?? einführen würde; dann würdedas Gebet Gott angenehin sein. — Heimzubringen. I». Amman?? Lussi bittet in seinen? und des Landes-hauptmanns zu Luggarus Namen »in eine Verwendung dein? Papst, damit Salz und Korn in die ennctbirgische»Länder geführt werden dürfen. — Es wird entsprochen. I. Der Gesandte von Zug soll heiniberichten in Betreff