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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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wird in Folge dessen allerdings manches Detail, das ihm erwünscht gewesen wäre, vermissen; alleiner mag dabei nicht vergessen, das? dnrch ein allgemeines Programm dem Werke bestimmte Gränzengesezt sind, und daß diese lediglich die Abschiede im eigentlichen Verstände des Wortes umschließen.Eine Abweichung glaubte man sich nur da erlauben zu dürfen, wo die Wichtigkeit des Gegenstandesoder andere ausnahmsweise Umstände es forderten.

9. Die starke Bogenzahl hat die Vertheilung in zwei Bände zu handlicherem Gebrauche nöthiggemacht und man ließ dieselbe in der Weise eintreten, daß dem einen Bande der allgemeine Text,dem andern die Herrschaftsangclegcnheitcn, Beilagen, Anhang und Register zugcschiedcn wurden.

In der Organisation und dem Geschäftsgänge der eidgenössischen Verhältnisse ist eine irgendnenncnswcrthe Fortcntwiklung in diesem Zeiträume nicht wahrzunehmen. Alles bewegt sich in denherkömmlichen Zielen und Gelciscn^und wenn etwa einmal auch ein refvrmatorischer Gedanke hervor-tritt, so geschieht es nicht ohne sofort bestritten und von der Opposition gegen jegliche Ausdehnungund Stärkung der Eentralität crdrükt zu werden. Das Organ dieser lcztcrn, die Tagsazung, warvon jeher eine machtlose Institution und der Eintritt der Spaltung durch die Kirchcureformationwenig geeignet gewesen, Ansehen und Wirksamkeit derselben zu erhöhen.

Ihre Machtlosigkeit erwies sich bei allen Anlässen und es war natürlich, daß die daraus hervor-gehende Unsicherheit der Verhältnisse überall hin lähmend und hemmend wirkte. Dazu kam, daßseit der Glaubcnstrennung die häufigen Sondcrconfcrenzen beider Thcile das geringe Maß des bis-herigen Einflusses uoch vollends abschwächten. Über das hinaus, wozu die geringen und dabei oftbestrittenen Competcnzcn der Bünde und Verkommnisse verpflichteten, vermochten nur besondere Noth-stände zu Zeiten gemeinsames Handeln zu veranlassen, wo die Kraft der einzelnen Orte zur Abwehrnicht ausreichte, wie z. B. bei drohenden Seuchen, dann gegenüber der Landcsplage des überhandnehmenden Bettels und Vagabundirens, u. s. w. Daneben griff man gelegentlich auch zu dem Mittelder Concordate; man schloß Übereinkommen im Münzwcsen, über Abzugs-, Erbrechts- und Con-cursverhältnisse w. Das fast einzige feste Band, welches die souveränen BundeSgliedcr äußerlich zu-sammenhielt, bildeten die gemeinsamen Vogteicn, und daneben waren doch gerade wiederum sie es,die den confessionellcn Befehdungen den äußern Grund und Anhalt gaben. In: Übrigen ruhte dasFundament der Eidgenossenschaft auch in Zeiteil leidenschaftlicher Erregung sicherer als auf dem Buch-staben der Bünde und Verträge in dem Gefühle der gegenseitigen Abhängigkeit und in der Nöthigungund der Macht der bestehenden Verhältnisse.

Die politische Signatur empfing das eidgenössische Staatsleben dieser Periode wesentlich von denGegensäzen, welche die confcssionellc Trennung im zweiten Decennium des Jahrhunderts hervorge-bracht hatte. In alle Verhältnisse hinein trug dieser kirchliche Antagonismus seine Wirkungen undselbst Gebiete und Bestrebungen, die mit dem religiösen Leben an sich geringe oder keine Beziehungen