III
3. Die Geschäfte des Sekretariats der gemeincidgenössischcn Tagsazungcn, die in diesem Zeit-räume der Regel nach in Baden abgehalten wurden, besorgte die eidgenössische Kanzlei daselbst, undfür die Vogtcigeschäfte der Cvnfcrenzen zu Franenfeld führte das Protokoll der dortige Landschreiber.Da aber in dieser Zeit des cvnfessionellen Mißtrauens die evangelischen Orte in die Unparteilichkeitdieser Schriftführer katholischen Glaubensbekenntnisses nicht immer volles Vertrauen hatten, kam esvor, daß sie zu gewissen Geschäften evangelische Protokollisten bcizogen und so verschiedene Abschiedeverfaßt wurden, die man dann gegenseitig nicht anerkannte. Unsererseits ist nicht unterlassen worden,beide Nedactioncn in solchen Fällen zu bcrüksichtigcn. sMan sehe z. B. Note zu Absch. 709.) Dieöfters gestellte Forderung Zürichs auf gleiche Zulassung eines Protokollführers evangelischer Religionhaben die katholischen Orte beharrlich abgelehnt.
4. Die Kammcrrcchnnngen der IV ennetbirgischcn Vvgteicn bilden ein besonderes Actcnstük nebendem Abschied, und enthalten auch wie dieser die Namen der Syndicatögesandten an ihrer Spize. DerAbschied selbst thnt dann dieser Rechnungen keine weitere Erwähnung.
5. Im Ganzen sind die Abschiede dieses Zeitraumes in ziemlicher Vollständigkeit auf uns ge-kommen; wesentliche Lükc» zeigen sich einzig in den Jahrrechnnngövcrhandlungcn betreffend die Vvg-teicn Uznach und Gastcr und die ennetbirgischcn Vogteicn Vellenz, Bvllenz und Niviera. Der Ver-lust ist übrigens leicht zn verschmerzen, da diese Abschiede nur Geschäfte lokalster Art und zudemmeist in sehr mangelhafter Redaktion — nach dem Vorhandenen zn schließen — enthalten habenwerden.
6. Die Reihenfolge der Artikel eines Abschieds wechselt in den verschiedenen Exemplaren mitunterin ganz regelloser Weise und auch in anderer Beziehung weist die Redaktion zuweilen Verschiedenheitans, sei es, daß in einzelnen Ausfertigungen der Gegenstand bloß kürzer indcß der Sache nach gleichbehandelt ist, oder aber anch, daß materielle Abweichung stattfindet. In nnscrer Bearbeitung ist inallen Fällen hierauf Nüksicht genommen worden. Solche Willkür der Schreiber veranlasste mehrmalsAnträge ans Verlesung der Abschiede am Schlüsse der Tagleistung und später wnrdc regelmäßigeAblesung der einzelnen SiznngSprotvkolle verlangt.
7. Anläßlich der gemeinen Tagleistungcn zu Baden pflegten häusig die beiden ConfessionS-parteien besondere Berathungcn zu halten über die Gegenstände ihres speciellcn Interesses. DieseVerhandlungen wurden indcß nicht immer in Abschicdsform gefaßt, sondern blieben meistens eigenerBerichterstattung der Gesandten anheimgegeben.
k. Mit Nüksicht auf die große Masse des eigentlichen AbschiedcstoffcS der bearbeiteten Periodemußte man es unterlassen, anderes Material in größcrm Umfange in die Arbeit einzubczichen, undauch in den Redaktionen selbst sah man sich zu möglichster Kürze genöthiget. Der Specialforscher