II
Die Aufgabe, die dem neuen Nedactor zufiel, bestund in erster Linie in Fortführung und Ver-vollständigung des Krütlischen Manuscripts. Eine Reihe von Archiven, deren zudienendes Materialbis dahin noch unberührt geblieben war, mußte zu solchem Behnfe durchforscht und exploitirt werden.Diese weitläufige Arbeit ergab den Zuwachs von circa 200 neuen Abschieden und eine Menge Er-gänzungen zu bereits nach andern Exemplaren bearbeiteten Stüken. Nachdem das Manuscript soweit vorlag, handelte es sich dann darum, mittels einer durchgreifenden Revision und Sichtung,besonders auch in redactioneller Beziehung, die Druklegung einzuleiten; vorher blieb indeß noch dieAusscheidung, Zusammenstellung und weitere Behandlung jener Bestaudtheile des Textes übrig, dieauf die gemeinsamen Vogtcien Bezug hatten und welche nach dem allgemeinen Plane des Werkesschon mit dem Jahr 1521 hätte eintreten sollen, dann aber im Verlaufe auf das Jahr I55li geseztwurde, so daß erst von da ab alle nachfolgenden Bände, somit auch der vorliegende, nach diesemSystem auszuführen waren. Jezt erst konnte mit dem Druke begonnen werden. Selbstverständlichlag die Besorgung desselben ebenfalls in der Aufgabe des neuen Rcdactors.
Aus dem Gesagten ergibt sich der Antheil, der jedem der beiden Bearbeiter für die Erstellungdes Bandes zukommt.
ES konnte nicht ausbleiben, daß die durchgehende Einheit und Gleichförmigkeit unter diesemVerhältniß etwelche Störung erfuhr, der auch bei möglichster Sorgfalt nicht auszuweichen war; dennsowohl die Auffassung der Arbeit an sich, als nicht weniger die Manier der Ausführung wird beigetheilter Nedaction immer eine verschiedene sein, selbst dann (was hier allerdings in Folge lang-jähriger Mitarbeiterschaft der Fall war), wenn der Nachfolger vollkommen vertraut mit der Arbeits-weise des Vorgängers ist.
Was das zur Arbeit gezogene Material, sowie die Behandlung desselben für den gegenwärtigenBand und einige weitere Erörterungen betrifft, so kann man im Ganzen sich auf die Verweisungauf unser Vorwort zu Band VI. 1 beschränken, da die bezüglichen Verhältnisse im Wesentlichen diegleichen sind. Indeß mögen gewisse andere Seiten hier ergänzend herausgehoben werden:
1) Die Originalabschiede tragen in der Regel nur das Anfangsdatum der Tagleistungcu, seltenauch die Angabe der ganzen Zeitdauer.
2) Die Wahrnehmung, daß die Abschiede nicht immer den ganzen Umfang aller Geschäfte einerTagsazung wiedergeben, entnimmt man neben der Vergleichung mit den Protokollen im eidgenössischenArchiv zu Aarau für die Badencr Tagleistungcn und mit den kantonalen Instructionen auch denöftern nachträglichen Reklamationen einzelner Standesgesandten über erfolgte Auslassungen, und demUmstände, daß auf spätem Tagen bisweilen Geschäfte früherer Confercnzen angezogen werden, die inden betreffenden Abschieden fehlen.