Abtei und Thal Engelberg. 1614. 1821
^rger Geschäfts ausdrillen. (S. Absch. 853. k). — 250. Schwyz soll beförderlich Luccrn mahnen, der An-i »de wegen zwischen dem Prälaten und Untcrwaldcn einen Cönferenztag anznsczen. Absch. 856. g. —In Betreff des langwierigen Spans zwischen dem Gotteshans und denen von Staus wird ein TagStaus auf den 5. Mai angesezt, auf welchen sie beiderseits Säze und Schicdleute aus den III Schirm-te» erkiesen und mit ihren Gcwahrsamcn kommen sollen. Absch. 858. n. — 252. Um den langwierigenZwischen dem Prälaten und denen von Staus und Mithaften des Zehntens und anderer Sachen wegen^ einem befriedigenden Ziele zu fähren, hatte man für gut befunden, diesen Cönferenztag anznsezen und beidearteie» zu ermahnen, ihre Säze zu erkiesen. Vorab werden nun die Parteien ersucht, den Gesandten derIwinorte die Sache zur gütlichen Beilegung zu übergeben und ihre Ansprachen in aller Bescheidenheit an-Abringe,,. Nachdem die Parteien dazu eingewilligt und nachdem man ihre Reden und Antworten sowie ihregelegten Briefe angehört, hat man sich bezüglich des Zehntens (der Märchen halber konnte dermalen nichtshandelt werden, weil die Einnehmnng des Augenscheins dazu erforderlich ist) über folgenden gütlichen Spruch"embart: Was den kleinen oder nassen Zehnten betrifft, so soll der vor Jahren darüber geschehene Abkaufzugesprochenen 400 Pfd. Nachschnß in Kräften verbleiben; obwohl das Gotteshaus in Bezug auf' übrigen und großen Zehnte» alte Briefe besizt, "aber nicht beweisen kann, daß es seit unvordenklichen^ )ren ihn eingenommen, zudem die betreffenden Güter seither als ledig behandelt worden und diese Beschwerde^ üegcnwärtigen Inhabern nicht wohl angemnthet werden kann; da ferner die von Staus und Mithaften^ ^"sten der Erhaltung der Priester und der Kirche zu Staus ohne des Gotteshauses Belastung bisher' "sM haben und noch fernerhin tragen werden: deßhalb und damit beiderseits Frieden und Einigkeit ge-^"ssen nnd die alte gute Nachbarschaft gepflanzt werde, sollen die von Staus und Mithaften dem Gotteshaus" dessen Ansprache an den großen Zehnten 1200 Pfd. Landeswährung an guten Gülten erlegen, dagegen^ gegenüber dem Gotteshans aller Ansprachen an den kleinen und großen Zehnten gänzlich befreit sein, mit"ahme des Nnßzehntens, der dem Gotteshaus wie von Alters her entrichtet werden soll; die dieses Hau>vegen erlaufenen Kosten soll jeder Theil an sich selbst tragen; im Fall dieser gütliche Spruch nicht an-^ ""Wien würde, soll er keinen, Theil an seinen Rechten nachthcilig sein und sollen ihre Briefe und Privilegienü;rem Werth verbleiben. Jeder Theil soll seinen Entschluß darüber beförderlich nach Lucern schikcn.^ " 659. n. — 253. Was des untern Gotteshauses wegen berichtet worden, weiß jeder Gesandte seinenZu hinterbringen. Ibicl. b. — 254. Den Prälaten soll man ermahnen, die gewöhnliche Rechnung des^Hauses bereit zu halten nnd hiefür, sowie zum Aufritt eines neuen Thalvogts einen Tag anznsczen, deß-Z)/ den jüngst zu Stans ergangene» gütlichen Spruch sich zu entschließen. Absch. 863. k. — 255.
Prälaten abermals ermahnen, über den gütlichen Spruch von Staus sich zu erklären. Absch.256. Abt Jakob Benedict legt über die Einnahmen nnd Ausgaben, Schulden nnd Anforderungen^stossenen zwei Jahre Rechnung ab. Die Einnahmen betragen 6936 Gld. 24 Schl., die Ausgaben^ Gld. Zg Schl., es bleibt daher ein Vorschuß von 57 Gld. 34 Schl. Von de» Ausgaben sind an Capitalll»,k das Gotteshans verbleibt an etlichen Nestanzcn noch schuldig 6350 Gld., wogegen ihm an
^ k»den Schulden 1000 Gld. gehören. Nach Ablegnng der Rechnung bittet der Abt, ans derselben erkennensxj wie sehr er des Gotteshauses Interessen in geistlichen nnd weltlichen Dingen zu fördern bestrebt
""d den Convent wie bisher in väterlichen Schuz zu nehmen. Die Rechnung wird mit Ancrkcn-ü Absch. 871. a. — 257. Verzeichnis; des Viehstandcs. Ibicl. b. — 258. Landammann Jmfeld