Abtei und Thal Engelberg. 1612, 1817
232, Ebenso soll man eingedenk sein, wie man diesem verarmten Gotteshaus wieder zu den im Jahr 1361Prälaten von St. Blasien nm 180 Mark Silber verpfändeten Bodenzinse im Aargau und Zürichgau^'helfen könne. Ikill, ct. — 233. Die Jahresrechnnng vom 15. Mai 1610 bis 15. Mai 1611 verzeigt an^"nahmen von Zinse», Zehnten, Tischgeld, Anken, Vieh n. s. w. 4131 Gld. 28 Schl., an Ausgaben 4082uldcn 16 Schl. Der Viehbestand ist 61 Kühe, 10 Zeitrinder, 29 Meißrinder, 12 schwere Ochsen, 35Wbcr, 35 Zeitvchscn, 1 Micthroß, 4 andere Pferde, 30 Schafe, 15 Geißen. Das Silbergeschirr ist lautRten Jnvcntarinms noch vorhanden, mit Ausnahme eines entwendeten Bechers, der aber wieder ersezt^'rden s^l. Die Rechnung wird ans Ratification hin gutgeheißen. Was im Übrigen die gemeine Hans-^""g anbelangt, die Bankosten, die aufgenommenen Gelder und den dem Prälaten versprochenen Ornat,^über soll jeder Gesandte seinen Obern berichten. Ikicl. e. — 234. Anton Lussi, Vogt des untern oder^uenklosters, legt ebenfalls Rechnung ab:
Einnahmen ... 208 Gld. 30 Schl. 10 Hllr.
Ausgaben . . . . 199 5 „ — „
1610.
Einnahmen 326 Pfd. an Zinsen 122 Gld. 17 Schl. 6 Hllr.Ausgaben . . . . 160 „ 9 „ 10 „
Restanz 9 Gld. 25 Schl. 10 Hllr.
Rükschlag 37 „ 32
Einnahmen . . 122 Gld. 17 Schl. 6 Hllr.
Ausgaben .... 81 „ 5 „ 2 „
Nestau; 41 „ 12 „ 4 „
Somit bleibt er für alle drei Jahre schuldig 13 Gld. 5 Schl. 10 Hllr.Dazu gerechnet die Nestanz der Rechnung von 1608 III „ 20 „ — „
Summa 124 Gld. 25 Schl. 10 Hllr.abgezogen drei Jahre Vogtlohn (jährlich 20 Pfd., daher 60 Pfd.) — 22 „ 20 „ — „
y. .. Gesammtrestanz 102 Gld. 5 Schl. 10 Hllr.
Pf ^ Rechnung wird genehmigt und verdankt. Ibid. k. 235- Bezüglich des von der verschollenen Frau^'garctha Nnmel (Roncl) znrükgelassenen Gutes, welches der Prälat für das Gotteshans anspricht, wird^^""6 der Kundschaften gesprochen, man finde durchaus kein Motiv, auf welches gestüzt der Prälatdiesem Gut ansprechen könnte, vielmehr soll dasselbe dem nächsten Verwandten, HansZufallen; weil aber »och nicht gewiß ist, ob die Frau todt oder lebendig ist, so soll Andermatt dasseinen Gütern versichern, den verfallenen Zins für so lange, als die Frau nachweisbar noch amgewesen ist, soll er ihrem Mann verabfolgen, die folgenden Zinse sollen den Verwandten bleiben, fürFc>ll^ Gotteshans vergabten 100 Gulden soll dasselbe jährlich eine Jahrzeit halten, im
^ aber die Frau wieder zum Vorschein kommt, soll ihr Alles znrükgegeben werden. 1di<1. Z. — 236. Das1593 zwischen Melchior Matter und seiner Frau Barbara Barmettler errichtete und vom da-Prälaten besiegelte Testament und Anskanf wird, entgegen der Rcclamation des Peter Christen undgasten, j„ A>aft belassen; die Kosten soll jeder Theil an sich selbst tragen. Idicl. In— 237. Der Anstand
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