Druckschrift 
5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1816
Einzelbild herunterladen
 

1816

Abtei und Thal Engelberg. 1611. 1612.

abnehmen möchte, svll jedes Ort seine Stimme mit Beförderung an Lncern melden, welches sodann den Abiermahnen soll, die Rechnung abzulegen. Ibid. I). 226. Da auf deu Abend der Abt in Lucern angeko»»»^war, hat man sich am folgenden Morgen nochmals versammelt und beide Parteien, ihn und Nidwaiden, ^Länge nach angehört, jedoch nichts Anderes finden können und demnach an der gestrigen Resolution festgeha^"'Was sodann der Abt, nachdem ihm dieses mit allem Ernst zu Siuu gelegt worden, geantwortet hat, witjeder Gesandte seinen Obern berichten; inzwischen will man des Abts und seines Convents endlichen Beschsgewärtigen. Ibid. e.

1612.

Art. 227. Der Tag für die Jahrrechnung wird ans Montag nach Johann Baptist (25. Juni)gesezt. Die Gesandten von Lncern und Schwhz sollen bei guter Zeit zu Staus sich einfinden und dannfolgenden Tag nach Engelberg verreiten. Absch. 797. cm. 228. Die Beschwerde Unterwaldcns gegen dc»Kloster Eugelberg wegen des von diesem angesprochenen neuen Zehntens und angedrohten Bauns, sowie Cd"tion vor fremde Gerichte, was gegen deu Pfaffenbricf sei, wird nach Baden geschlagen, um sich nid de»übrigen katholischen Orten darüber zu besprechen. Absch. 799. d. 229. In Betreff des nun schon lc»^obwaltenden Spans zwischen Abt und Convcnt einerseits und denen von Staus andererseits, des kleinen >großen Zehntens halber, werden die von beiden Parteien eingelegten Schriften und Instrumente, sowieferneren Klagen und Vorbringen abgehört. Da sich daraus ergibt, daß der Handel, wenn gütliche Verl"lnngen zu einem Ziele nicht führten, zu großem Widerwillen u»d Zank sich gestalten könnte, so hatgut befunden, beide» Parteien die bedenkliche Sachlage alles Ernstes vorzustellen, namentlich Abt und Eonwelche die Sache dem Bischof von Constanz, als alleinigem Nichter, zum Entscheid übergeben möchten,zu bestimmen, daß sie den Schirmorten den Streit zu entscheiden übergeben. Auf ein gleiches Ansiww"die Herren von Staus erwidern diese, daß sie keinen andern Auftrag haben, als die Gesandten zuman möchte sie bei ihren alten Freiheiten und ihrem guten Herkommen schirmen; sollten aber Abt und Co» ^dazu sich nicht verstehen wollen, so werden sie nicht ermangeln, dieses in allen Treuen an ihre Obc^ ^bringen, der Hoffnung, dieselbe» werden sich zu einem gütlichen oder rechtlichen Ausspruch ergeben.

sich nun aber herausstellt, daß Abt und Convent von dem Ordinarius, als geistlichem Nichter, nichtwollen, werden die Parteien erinnert, daß die Schirmorte schon oft dergleichen Sachen entschieden habe», ^dieses eine weltliche Sache sei und daß der uralte Pfaffeubrief vorschreibe, daß man solcher Sachen weg?"ander nicht vor ein fremdes Gericht laden, sondern in der Eidgenossenschaft Recht geben und nehnw»Daher wird nun vorgeschlagen, es svll jede Partei einen Schiedrichter ans einem der drei Schirmorte ^dazu sollen Abt und Convcnt einen Obmann aus denselben Orten erkiesen, welche Schiedlente da»" ^Handel beförderlich vor sich nehmen und gütlich oder rechtlich aussprechen sollen. Beide Parteien nch»w" ^Vorschlag zum Überlegen in deu Abschied und sichern bis zum 8. Juli ihre Autwort zu. Absch. 661-286. Jeder Gesandte weiß zu berichten über die schriftlich eingelegten besondern Klagen der Abgeordnet» ^Staus, im Namen ihrer Herren und Obern, gegen den Prälaten, und was der lczterc dagegen replicirt hat ^zulezt mit beiden Parteien ernstlich gesprochen worden ist. Iliid. k>. 281. Auf nächste Jahr^'ch""'^.Baden sollen den Gesandten Vollmachten mitgegeben werden, wie solchen Nencrunge» dieses »>tPrälaten begegnet werden könnte, desgleichen in Betreff des leztcn constanzischen Spnvdums. 1dn>- ^