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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1815
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Abtei und Thal Engelberg. 1611 1815

1K11.

Art. 222. Über den erneuerten Antrag wegen Veränderung des Frauenklosters, nämlich dasselbe ent-^ cm die Stiftung eines Priorats zu Sächseln bei Bruder Klansens Grab, oder an die für dessenKonisation auflaufenden Kosten zu verwenden, sollen die Schirmorte sich entschließen und ihren Gesandtennächsten Tag Vollmachten mitgeben,wie dann der Herr Legat harzn mich initstimpt". Absch. 762. o.Ans einer Anzeige des Statthalters Zclger und einer Zuschrift des Prälaten ergibt sich, daß bezüglich^ Spruchs wegen des Zehntens zu Staus ein Mißverständnis; obwalte. Daher soll dem Prälaten geschrieben^'dcn, er möge auf einen gelegenen Tag, jedoch noch vor der Jahrrechnnng zu Baden, sich her verfügen; diesandten, welche den Spruch gethan haben, werden sich dann erläutern, welches ihre Meinung gewesen ist.ösch. 771. v. 224. Über die Anstände zwischen dein Abt und der Obrigkeit von Nidwalden bezüglich desWintens zu Staus und der Landmarchc, hatten die Schirmorte am 24. September vorigen Jahres einenEndlichen Ausspruch erlassen. Da nun aber der Abt den Entscheid des Zehntens halber dahin auslegt, daß^ ^sprochcnen 466 PfundNachschutzcs" sich nur auf den Auskauf des Äpfel- und Birnem (sogenannten^sse») Zehntens beziehen, der große Zehnten von Heu, Korn, Haber und Hanf aber dein Gotteshaus nochentrichtet werden müsse, indem er sonst den Ausspruch nicht angenommen haben würde; und da er denenStaus, weil sie dem Ausspruch nicht nachgekommen seien, das Recht vor dem Ordinarius, dem Bischof' Konstanz, dargcschlagcn und gebeten hat, ihm dazu zu verhelfen, so ist die gegenwärtige Conferenz ans-^iUeben worden. Der Abt aber hat zu erscheinen rund abgeschlagen und nochmals ihm zum Rechten vor' Bischof zu tierhelfen begehrt. Wenn es nun auch wünschbar gewesen wäre, daß der Abt sich eingefundenweil man dann etwas Fruchtbares hätte ausrichten können, so will man doch dem erhaltenen Befehle^ 1 oniinen und hat vorerst den obgcnanntcn Ausspruch nochmals ablesen lassen, sodann die Verantwortung^ von Staus über die Beschwerde des Abts, als hätte» sie dem Ausspruch nicht stattgethan, und ihrez Anliegen und Beschwerden angehört und darauf Folgendes gesprochen: 1. Bezüglich des Zehntenskc> belasse man es gänzlich beim klaren Wortlaut des darüber ergangenen Ausspruchs und könne sich'^Andern erinnern, als daß dieses dem Abt mündlich deutlich und klar sei eröffnet worden; darum soll.. ^ ausgemachte Sache sein und des Gotteshauses Engclberg Ansprache alles Zehntens, vorbehalten den Nnß-hin, todt und ab sein. 2. Die Landmarchc betreffend, lasse man es ebenfalls beim Buchstaben dcSla>, verbleiben, jedoch mit der Erläuterung, daß, weil jezt die Berge vom Schnee frei und die TageTheilc innerhalb Monatsfrist der im Ausspruch angegebenen Bestimmung nachkommen sollen,ich daß jeder Theil drei Säze oder Schiedherren ans den Schirmortcn ernennen, der Abt dazu drei der^f/" ^allente, Nidwalden drei seiner ältesten Landlcnte bciziehen solle, um sich auf den Augenschein zualz oine freundliche Vereinbarung zu erzielen; sollte der eine oder der andere Theil die Sache länger

Monat anstehen lassen wollen, so sollen alsdann die jüngeren Marchbricfe Nidwaldcns zu Kräftenbestätigt sein. Diese Erläuterung wird dem Prälaten mit der Ermahnung überschikt, dazu sich»»d ^ wollen und die Sache in keine fernere Weitläufigkeit zu ziehen. Sollte dieses nicht erhältlich seinich, ^ zun; Rechten kommen, so kann man der Conseqncnz und anderer Gründe wegen Nidwalden insvss ^ercs Recht als vor des Gotteshauses Schirmortcn weise», was dem Prälaten auch mitgetheilt werdench;g ^^oldcn soll an Obwalden von diesem Allem Kenntnis; geben. Absch. 773. n. 225. Über den An-" Man die Jahrrechnnng des Gotteshauses nicht zwei Jahre lang anstehen lassen, sondern jährlich