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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Seite
1806
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1896 Abtei und Thal Engelbcrg. 1601.

jeder Gesandte seinen Obern referiren. Nächstens soll der Thalvogt einen Kirchenruf erlassen, daß alle Th^'leute innert Monatsfrist mit dem Kloster abrechnen sollen, um dessen Vermögensbestand zu ermitteln;mit Käse, Anken und Brod bezahlt worden, soll alsdann auch in Geld angeschlagen werden. Das Silb^geschirr lind der Hansrath wird gemäß Jnventarium vorgewiesen. An Groß- und Kleinvieh sind 222vorhanden. Absch. 427. a. 169. Da über das nnpriesterliche Leben des Abts und der Conventnalen Klag^'eingegangen sind, so werden sie einzeln vorbeschieden. Nach Anhörung ihrer Verantwortungen und ^sprechnngen wird ihnen anbefohlen, ihrem Berns gemäß zu leben und sich des Franenklosters und des Zechetin den Wirthshänsern zu enthalten. Ibid. b. 161. Die Anzeige des Thalvogts, daß er zu Bezahlung ^vom verstorbenen Abt Andreas gemachten Schulden und der bei der lezten Benediction aufgelaufenenGeld haben müsse, wird in den Abschied genommen, damit sich jedes Ort entschließe, ob man dem Tha^Vollmacht geben wolle, ein Anleihen zu machen. Ibid. e. 162. Lucern wird beauftragt, im Namett ^drei Orte den Abt von Rheinau zu ersuchen, er möchte in Betreff der Kosten der zu Rheinau abgchalte»^Benediction mit dem Kloster Engelberg Nachsicht haben. Ibid. d. 163. Die Ernennung eines Schafftwird einstweilen verschoben, dem Abt wird jedoch aufgetragen, sich mit Jakob Sigrist auf Gutheißen hin ^Schirmorte abzufinden. Ibid. e. 164. Auf nächster Tagsaznng zu Baden soll Anzug gemacht werde»/man mit dem Abt zn St. Blasien etwas in Betreff Ablösung des Pfandschillings ausrichten könnte. Ibid. i-165. Die Conventnalen bitten, ihnen zur Verbesserung ihrer schadhaften Ornate und Kirchenzierdcn behimzu sein. Ibid. g. 166. Dem Thalvogt wird bewilligt, 600 Kronen aufzubrechen. Sodann wird für »^erachtet, dem Prälaten einen Statthalter zu geben, für welche Stelle Herr Hans Jörg und Herrvorgeschlagen werden. Über den Vorschlag endlich, das untere Gotteshausdadannen zu thun", soll stOrt seine Stimme nach Lucern schiken, damit dieses mit dem Legaten darüber sich besprechen kann.423. i>. 167. Wegen der leidigen Angelegenheit der gefangenen Mönche und Klosterfrauen ist >'"l ^Legaten geredet und ernstlich begehrt worden, gegen die erstcrn mit gebührender Strafe zn procedirett/ 'ebenso gegen die strafbaren Nonnen, von denen eine noch im Kloster sei aber in gleichem Rufe eines arg^lichen Lebenswandels stehe. Der Legat verspricht, mit angemessenem Ernst und Strenge gegen die Fchlbarc»^verfahren, sobald sie hiehcr geliefert sein werden. Absch. 431. a. 168. Dem Legaten wird ferner d>c ^tauglichkeit des Abts zu Führung der Haushaltung und Verwaltung vorgestellt, damit er hierin h""Behält der Abt die Prälatnr oder nicht, so ist man jedenfalls gesonnen, ihm die Verwaltung der Hanshazn entziehen und sie dem frühern Schaffner Sigrist zn übertragen, dem man den nöthigen Schirm attlst ^ ^lassen wird. Der Legat verspricht, hierin so zn handeln, daß die Schirmorte zufrieden sein werden. ^ 169. Man ist gewillt, mit Hülfe des Legaten die »öthige Reformation und Ordnung zu thun, dannl ^Wirthschaft und Gasterei im Kloster abgeschafft und den Ordenspersonen und dem Abt verboten werde,Wirthshaus zn gehen. Nur die Boten der Schirinorte und der Thalvogt, sowie die, welche von den O ^leiten geschikt werden oder zum Gotteshanse gehören, dürfen in demselben bewirthet werden.179. Bezüglich des Frauenklosters findet man nothwendig, daß zu Verhinderung weitern Ärgernisseslichst die Clansur eingeführt werde. Was die Verwaltung und Verlegung desselben betrifft, so will n>a» ^dem Legate» ernstlich handeln und ihn namentlich bitten, inzwischen sowohl der Seelsorge als der ^Lebenswandels wegen Vorsorge zu treffen. Ibid. d. 171. Die Gesandten auf die Jahrrechmwllallen Sachen betreffs des obern Klosters fleißig nachfragen, besonders was dessen Güter belangt, da