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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1802
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Abtei und Thal Engelberg. 1594. 1595. 1596.

119. Die Schulden des Klosters belaufen sich auf 4512 Gulden 36 Schilling, alte Nestanzen nichtbegriffen. Ibiä. b. 120. Der Abt hat während seiner Verwaltung das Gut Runzei für 2070 Pfund u>^Haus und Hofstatt Hüttlismatt und Zelg genannt für 693 Pfund 6'/z Schilling angekauft; beide liegen u»te^halb des Berges. Ibiä. o. 121. Dem Abt wird seine gute Verwaltung verdankt. Ibiä. 6. 122. ^zeichniß des Viehstandes und der Vorräthe an Wein (30 Eimer), Korn, Haber, Käse, gedörrtem Fle>^Leder und Silbergeschirr. Ibiä. <z. 123. Diese Zusammenkunft wird abgehalten, um eine Verständig»^zwischen dem Abt und den Erben des Schultheißen Ludwig Pfyffer von Lucern zu Stande zu bringtin Betreff des sogenannten Engelbergerhauses in Lucern, welches die III Schirmorte vor einigen Jalst^aus dringenden Gründen an Pfyffer verkauft hatten und welches nun der gegenwärtige Abt ebenfallswichtigen Ursachen wieder zu Händen des Klosters zu bringen wünscht. Genannte Erben erbieten sich, ^Haus an das Kloster wieder abzutreten, gegen Bezahlung der Kaufsumme und der verwendeten Bautestsamint Zinsen, mit dem Vorbehalt des Vorrechts bei einem künftigen Verkauf um denselben Preis, der ^aber wünscht, daß die Erben sich mit dem Kaust und Bauschilling begnügen und ans die Zinsen Verzichtwogegen er ein Jahrzeit für den Schultheißen und seine Erben stiften werde. Da sie sich aber nichteinbaren können, so werden ihnen acht Tage Bedenkzeit eingeräumt, während derer sie schriftlich sich zuständigen suchen mögen. Absch. 265.

1595.

Art. 124. Den Bericht des Landammann Lussi, daß der Abt sich zu sehr in Guterkänfe einlasse, ^allzu streng gegen die Diensten erzeige, das dem Franenkloster gebührende Einkommen zu verabfolge»weigere, die Frau Waser zu excominuniciren drohe, wenn sie sich bei den Schirmmten beklagen würde,Befragung der Schirmorte Bauten vornehme, soll jeder Gesandte ml irmtruanäum nehmen. Absch. 23b s

125. Die Jahrrechnnng zu Engelberg wird bis zum Mai verschoben; daselbst sollen dann die Anst»"zwischen beiden Klöstern erörtert werden. Absch. 289. v.

159k.

Art. 126. Abt Andreas gibt Rechnung über die Verwaltung des Gotteshauses: Einnahmen 5530 6s" ^den 18 Schilling, Ausgaben 5497 Gulden 21 Schilling, Vorschuß 65 Gulden 19 Schilling. Die Sch»^des Gotteshauses betragen 7321'/, Gulden 4 Denier; ferner schuldet dasselbe dem Abt für vorgestrektesGeld und andere Sachen 800 Gulden, für einen Hengst 95 Kronen, für ein Roß 30 Kronen; item einist erfallen; item an Bettgewand und Anderm bei 25 Stüken. Dagegen hat das Gotteshaus von 5t» ^Custer einzuziehen ungefähr 1000 Gulden. Sodann hat der Abt wieder an sich gezogen und dem Gottes) ^zugeeignet: Das Haus zu Lucern, zwei Häuser nid dem Berg zu Engelberg, ferner noch einHosstatt im Thal Engelberg. Dem Abt wird seine gute Verwaltung getreulich verdankt lind er zu we> ^Vorsorge aufgemuntert. Absch. 304. m 127. Verzeichnis; der Vorräthe des Gotteshauses an We>» ^Eimer), Korn, Käse, Vieh und andern Sachen. Ibiä. b. 128. Was mit dem untern Gotteshansgenommen und verhandelt worden ist, weiß jeder Gesandte seinen Obern zu berichten. Ibiä. e.