1800 Abtei und Thal Engelberg. 1592. 1593.
Eid schwören. Dabei wird dem Abt ein Verzeichnis; aller Kostbarkeiten des Klosters eingehändigt; diehabe und den Hausrath wird er mit Gelegenheit inventarisiren; zugleich werden ihm die Urkunden und wich'tigsten Schriften übergeben, wovon ein ordentliches Verzeichnis; (liegt bei den Acten) angefertigt werden s^'Für die Seelsorge im Thal werden zwei Conventnalen bezeichnet; der Abt erinnert sie, daß keiner sich ^die alte Gewohnheit und selbstgemachte Ordnung der Pfründen, auf Essen, Trinken, Weingeld und Andersverlassen, sondern sich mit Geringem begnügen möchte, wie er ihnen selbst mit gutem Beispiel vorangehtwerde, denn wer das nicht leiden möchte, dem sei die Thüre offen. Die schon Begründeten werden aufPfründen gewiesen, den andern werden ordentliche Dimissoria erthcilt. Weil leztere jedoch junge Leute si^und nicht wohl Pfarreien versehen könnten, so werden ihnen Verwendungsschreiben an die Prälaten zu RheinsSt. Gallen, Muri und Fischiugen ertheilt, um sie dort unterzubringen. Der gewesene Abt Gabriel, der »"Barfüßerkloster zu Lucern sich aufhält, soll seine priesterlichen Pflichten versehen und seine Pfründe verbietund das zurükerstatten, was er vom Kloster Engelberg noch in Händen hat. An den Abt von Muri wugeschrieben, er möchte den Stierlin in seinem Kloster aufnehmen und denselben als Sigrist oder Laieubr»^brauchen, weil er doch zu den Weihen nicht tauglich sei. Der Schulmeister soll auch entlassen werden, ^man seiner gegenwärtig nicht bedarf. Die Anforderungen des alt-Thalvogts Sebastian Zelger von Stc»werden in den Abschied genommen, ebenso die Ansprachen der vier Wirthe im Thal an Abt Gabriel. ^Abt begehrt einen Vorschuß von 2—3000 Gulden, um die Schulden des Klosters, welche mit acht von h»»^verzinset werden müssen, abtragen zu können, denn nur ans diese Weise werde es ihm möglich sein, ^Kloster Wied,er aufzuhelfen; auch begehrt er Verbesserung seiner jährlichen Competenz. Des Klosters Schm"in Zürich hat dem Abt gehuldigt und nach katholischem Brauch geschworen. Der Bischof von Constanzersucht, den neuen Abt in Bezug auf Annaten und Minuten möglichst zu schonen. Ibitl. a. — 104 ^Rechnung des untern oder Fraueuklosters zu Engelberg wird einstweilen verschoben, weil noch einige unbc0tigte Anstände über gegenseitige Anforderungen zwischen beiden Klöstern herrschen; inzwischen sott jedemeine Abschrift des Vertragbriefs mitgetheilt werden, den beide Klöster gegen einander haben. Der Wcih^Mindeß, als geistliche Obrigkeit, richtet an die Frauen in Gegenwart des Abts die nöthigen Ermahn»'^bezüglich ihres Lebens und Wandels. Idicl. ct. — 105. Da schon seit langer Zeit viel Ärgernis; wegennahen Beisammenstehens und der daherigen Gelegenheit beider Klöster entstanden, da serner das Frauem ^gar nicht klösterlich gebaut ist und die daherigen Banveränderungen große Kosten mit sich bringen würde»-endlich der Prälat und der Weihbischof auf Entfernung der Frauen dringen, so wird Obwalden, das Ikein Kloster hat, ersucht, dieses Kloster sammt dessen Einkünften zu übernehmen, was Landammanu .in den Abschied nimmt. Ibüi. v. — 100. Die Verhandlungen bei der lezthin stattgehabten Installation deswerden bestätigt. Dem Schultheiß Pfhffer soll der Kaufbrief über das Eugelbergerhaus ausgefertiget >m» ^Absch. 213. I.
Art. 107. An den Abt wird geschrieben, er soll den Heidegger, welcher die Klosterfrau geschwängert ^au den Bischof von Constanz zur Bestrafung überweisen, auch soll er dafür sorgen, daß derleiSachen nicht mehr vorkommen, und das Frauenlloster gemäß Verpflichtung mit dem Nöthigen versehen.Verlegung dieses Frauenklosters soll jedes Ort Rath halten. Absch, 227. — 108. Auf künftiger