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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Abtei und Thal Engelberg 1589. 1590.

tilgen'wolle, ob durch Verkauf von Gütern oder Verseznng von Zehnten, ferner wegen Entfernung der u»ruhigen Mönche aus dem Kloster. Absch. 123. i.

1590.

Art. 55. Da man vermnthet, daß bei der Wahl der neuen Meisterin im Frauenkloster etwas Bet^3geschehen sei, und da überdieß die Sachen ziemlich ärgerlich stehen, so will man mit Hülfe des Legaten ein?Untersuchung anstellen; auch sollen unter dessen Mitwirkung der Abt und die beiden Mönche aus dem ob«"'"

Kloster sobald als möglich entfernt werden. Absch. 126. r. 56. Dieser Tag wird abgehalten, um die ^Haltung, die geistlichen und weltlichen Sachen des Klosters zu ordnen. Auf höhere Genehmigung hin w>nun beschlossen: 1. Es sollen zur Tilgung der sich auf 6000 Gulden belaufenden Schulden die im Thaldem Wasser liegenden Güter des Klosters verkauft werden; dadurch hofft man nicht nur einen großen Tlder Schulden bezahlen zu können, sondern erspart auch einen Thcil der Ausgaben, die das Kloster zu Erhalt"^einer Menge Diensten jährlich hat; dann soll das Hans zu Luceru verkauft und das dem Frauenkloster daw'gehörende Betresfniß aus der Kaufsumme demselbeu verabfolgt werden; der Verkauf der Quart des Zeh"zu Küßnacht am Zürichsee wird einstweilen verschoben. 2. Den Abt und die beiden andern Mönche, ^ ^und Stierlin, will man wegen ihres ärgerlichen Lebens auf Kosten des Klosters im Barfüßerkloster zu ^unterbringen, bis man weiß, wo dieselben eingesperrt werden können. 3. Mit dem Legaten will mau <spräche nehmen, wie eine gute Ordnung in den geistlichen Geschäften eingeführt werden könne, durch Annavon nur braven Priestern, strenges Verbot der Besuche im Frauenklvster, Entlassung nnnüzer Leute, ^fachung der Kost u. a. m. 4. Die Wirthe dürfen den Ordenspersonen weder Credit noch Unterschlagsündhaftem Leben geben. 5. Das Hans zu Lucern wird um 1400 Gulden an Schultheiß Pfyffer verkauft? "den Verkauf der Güter zu Engelberg, für welche 11,000 Pfund, und des Zehntens am Zürichsee, für we ^3000 Gulden geboten werden, will man vorerst weitere Vollmachten einholen. Absch. 127. n. 5?- ^ammann Waser eröffnet den Gesandten von Lucern und Unterwalden, wie man auf lezter TagsaZUUöLucern darüber einig geworden sei, die Quart und Gerechtsame am Zürichsee zu verkaufen um die ,des Klosters zu tilgen, und wie nun Landammann Lussi dafür 5000 Gulden Lucerner Währung mit hw ^licher Sicherheit biete. Der Kauf wird bestätigt. Auch der Verkauf der Güter jenseits des WasselAlp für zehn Kühe an Thalweibel Matter um 11,000 Pfund wird genehmigt. Und da der Gesandte ^Schwyz bereits abgereist ist, wird der Beschluß der beiden Orte in den Abschied von SchwyzAbsch. 128. ic. 58. Der Verkauf des Hauses des Klosters in Lucern an Schultheiß Pfyffer um 1400 'wird bestätigt. Ans nächster Tagsazung zu Lucern soll untersucht werden, wie viel dem untern ^^^,1der Kaufsumme gehöre. Absch. 129. u. 59. Da das Kloster die Güter jenseits des Wassers wohl cnt c ^kann und der Verkauf derselben nüzlicher ist, als die Verpachtung, so wird der Thalvogt beauftragt, witwelche dafür 12,000 Pfund geboten haben, über Abzahlung in Unterhandlung zu treten. Ibid. b. 60- ^Thalvogt wird befohlen, im Verein mit dem Schaffner beförderlichst eine vollkommene Bereinigung der ^vorzunehmen, damit man auf der Tagsazung zu Lucern über deren Liquidirung sich verständigen kann. 61- Wegen Abwesenheit des Landammann Lussi wird der Verkauf der Quart am Zürichsee bis z"Zurükkunft verschoben. Ibid. d. 62. Der Gesandte von Lucern wird beauftragt, mit dem Nuntius ^spräche zu nehmen, damit der junge Conventuale Hans Georg, der ein unzüchtiges Leben führt, aus