1794
Abtei und Thal Engelberg 1588. 1589.
1588.
Art. 25. Den Boten auf die Jahrrechnung zu Engelberg soll aufgetragen werden, 1. über denhalt des Klosters sich genau zu erkundigen, 2. wieviel Geld aufzubrechen nöthig sei, 3. die Beschließerinzuweisen und sonst Maßnahmen gegen andere unzüchtige Weibspersonen zu treffen, 4. in Erfahrung zu bringtzu suchen, ob es thunlich sei, die Neben und Zehnten am Zürichsee zu verkaufen. Absch. 59. ,1. — 26- ^Gabriel legt Rechnung ab; die Einnahmen betragen 899 Gulden 19 Schilling 3 Denier, die Ausgab887 Gulden 2 Schilling 3 Denier. Nachdem er und der Convent um deren Genehmigung gebeten, wer^'dem Abt seine Fehler vorgehalten, wie er selten Messe lese, nicht zur Mette gehe, sich betrinke, ohne ^Vogts Vorwissen handle und kaufe, die Beschließerin noch nicht aus dem Kloster entfernt habe, das Kelletselbst versehe, n. dgl. Da er ernstlich Besserung verspricht, wird ihm für dießmal verziehen, jedoch sv^ ^nach der Regel leben, Einen aus dem Convent als Kellner erwählen, einen tanglichen Priester ans die Ps'"^Sins schiken und ohne des Vogts Wissen und Willen keine Vcrwaltnngsgeschäfte vornehmen. Absch. 99.27. Die Convcntnalen werden ermahnt, fleißig dem Gottesdienst nachzugehen, wie es Ordenspersone» ^zieme, und das untere (Frauen-) Kloster nicht zu betreten, indem man sonst die Fehlbaren dem Bischt ^Bestrafung zusenden würde. Ibid. Ii. — 28. Einige junge Thallcnte, die sich mit bloßen Waffen in das »"^Kloster eingedrängt hatten, werden bestraft. Ibid. c. — 29. Um die Schulden des Klosters tilgen zu kö»"^wird vorgeschlagen, das Hans zu Lncern und einige Güter unten am Berg zu verkaufen. Ibid. d. — 39-hatte der Abt die Gültbricfe in Verwahrung. Zu deren großer« Sicherheit wird nun beschlossen, es soll cü^der Vogt die Schlüssel dazu, der Abt aber bloß ein Verzeichnis? darüber haben. Ibid. v. — 31. VerzeichnisViehstands und Verification des Silbergeschirrs. Ibid. I. — 32. Der Beschließerin halber weiß jeder Gesa"seinen Herren zu berichten, daß ans dem ersten Geld, so dem Gotteshaus zukomme, dieselbe bezahlt wersolle. Ihr Guthaben ist 115 Gulden. Ibid. g. — 33. Landammann Lnssi wird beauftragt, die Beschließaus dem Land zu verweisen und, wenn sie sich zu gehen weigern sollte, sie gefangen zu sezcn. Auchsich berathen bezüglich des Prälaten und der Verbesserung des Hanshalts im Kloster. Absch. 92. d. 34 ^wird erkannt, den alten Pfarrherrn zu Sins bei seiner Pfründe verbleiben zu lassen; nach seinemjedoch sollen die von ihm erzeugten Kinder weder der Pfarrei noch dem Gotteshans, sondern des Pfarrerswandten aufgeladen werden. Absch. 98. o. — 35. Die Schirmorte bcrathschlagcn, was sie in Betreff des K^imit dem päpstlichen Legaten sprechen wollen. Inzwischen wird dem Prälaten die Verwaltung abge»»'»' ^damit dem Kloster nichts verkauft werde. Absch. 79. o. — 3li. Sobald man von dem NnntinS Beschs ^
halten haben wird, will man über die Angelegenheiten des Klosters sich ernstlich berathen. Des ^ ^
K<ost^
Schaffner, Lorenz Wirz von Lucern, verantwortet sich über die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen. Absch- ^— 37. Jakob Sigrist wird zum Schaffner des Gotteshauses bis zum Mai ernannt, er soll aber ^Rath des Statthalters Matter und des Thalvogts nichts von Wichtigkeit thnn. Dabei will man ans ^und Wege sinnen, was man mit dem untern Kloster anfangen wolle, damit das gotteslästerliche Lebe»aufhöre. Absch. 81. d.
1589. ...
Art. 38. In Betreff des Klosters wird mit dem päpstlichen NnntinS Nüksprache genommen; ^ zsoll de» Abt von Einsiedeln um einen Verwalter dahin ersuchen. Absch. 99. vv. — 39. Mit dein N»"