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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1793
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Abtei und Thal Engelberg 1587. 1793

die Conventnalen dein Abt nicht die gebührende Achtung und den schuldigen Gehorsam erzeigen. Daher^rden erstere zum Gehorsam ermahnt, lezterm aber anbefohlen, gegen jene als Vater sich zu benehmen. Ibid. Z.^ Hans Giger hat sich schon einige Mal ans dem Kloster entfernt und ist dann vom Nuntins ermahntMden, zurükzukehren. Dieser Handel wird in den Abschied genommen. Ibid. b. 10. Da sich herausstellt,"ß der Abt nicht alle Schulden angegeben hat, wird dem Vogt aufgetragen, einen Kirchenruf ergehen zuossen, damit Jeder seine Anforderung eingebe. Ibid. i. 11. Dem Abt wird befohlen, in Betreff des Kirchen-^es za Nöthige zu berichten. Ibid. Ic. 12. Man will die an das Kloster St. Blasien ver-

hörten Guter wieder einzulösen suchen. Ibid. I. 13. Verzeichnis; des Viehstandes, des Vorraths an Käse,ein und Frucht, und Ausweis über das Silbergeschirr*'). Ibid. m. 14. Die III Schirmorte sollen nächsten°^ag ihre Voten nach Lncern senden, um in des Klosters Angelegenheit zu handeln. Absch. 25.1. 15. Schonder lezten Jahrrcchnung war über den schlechten Haushalt, den Ungehorsam und das liederliche Leben der^"dentualen Klage geführt worden. Nun wird auf Genehmigung hin der Obern beschlossen, der Thalvogt^ Man Zelger soll die Verwaltung übernehmen, bis man dieselbe einem tanglichen Geistlichen übertragen^ o, alt-Vogt Schilter soll in der III Schirmorte Namen den Abt zu Einsiedel» ersuchen, einen geeigneten^Malter abzutreten. Absch. 27. n. 1t». Dem Landammann Lussi, der dein Kloster zu Bezahlung der Schnl-Gulden Vorstreken will, werden die Giiter im Grafenort verschrieben. UM. b. 17. Jedem der, ^chirmorte soll eine Abschrift zugestellt werden über den Abtausch von Kernen- und Haberzinsen, welcher^ >;ahre iZgi zwischen dem Abt von St. Blasien und dem Gotteshans Engelberg getroffen worden war.y. ^ 18. Schwhz und Unterwalden haben die Einwilligung ertheilt, daß dem Landammann Waser seine'orderung bezahlt werde, Lncern nimmt es in den Abschied. Ibid. <1. 19. Sobald ein neuer Statthaltersein wird, will man auch über die andern Beschwerdeartikel eintreten. Ibiä. s. 20. Man hält fürgesthikte geistliche Person als Statthalter in's Kloster zu thun, damit daselbst besser gehaus-Bs ^ ^'de. Man will auch mit dem päpstlichen Legaten Nüksprache nehmen, daß das Franenkloster in ein^^'Mvster umgewandelt und Kapuzinern übergeben werde, weil es dem Mannsklostcr viel zu nahe ist und^ diel Ursache zu schweren Sünden und Ärgerniß gibt. Absch. 34.1. - 21. Der Legat wird in Betreff des^bergevhcmdels wiederum gebeten, den Prälaten von Einsiedeln um Abtretung eines geistlichen Haushalters. "«gehen, damit das Kloster wieder in Aufnahme komme und die Disciplin hergestellt werde. Dabei wird^ vorgeschlagen, die Quart am Zürichsee und das Hans zu Lncern zu verkaufen, um des Klosters SchuldenErlös zu bezahlen. Absch. 36. I>. 22. Der päpstliche Legat schreibt aus Einsiedeln an Lncern, daß^ Prälat daselbst eingewilliget habe, nach der drei Orte Begehren einen Haushalter in's Kloster Engclberg^ gebe,,. ^ ^ ^ Schirmvrte sollen auf nächsten Tag zu Lucern ihren Gesandten Jn-

^^"on mitgeben, um über den Hanshalt des Klosters das Nöthige anzuordnen. Absch. 41. k. 24. Mit^Wichen Legaten soll das Nöthige in Betreff Abseznng des Abts verhandelt werden. Absch. 42. u.

^ Cticx lassen hier, wie unten bei Artikel 131, beispielsweise das detnillirtc Vcrzeichniß folgen: 45 Kilhc, 9 große Ochsen,lliiß Meißrinder, 28 Kälber, 64 Schase, 56 Geißen, 41 Gitzi, 1 Roß, 5 Schweine, 167 StUk Käse; gegen 67 große

on 36 Lagcl Eschcnthaler eingetauscht; Wein geniigend bis zu in Herbst, Kernen auch i» ziemlicher Nothdnrft, man istd/, ^Mrfrauen »och ctwas schuldig; an Silbergeschirr ist noch alles vorhanden, was dem Vogt Schilter »erzeigt worden,"^er noch 3 Stiik.

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