Murten. 1610. 1614.
1777
Heil erwachse, erklärt von Dießbach, daß solches denjenigen Nachbarn, die mit gnten Briefen und Gewahr-Hwen verfaßt oder sonst in rechtem Posseß der Wässerung seien, nach der Obrigkeiten Erkanntniß unnachtheilig""d »nvorgreiflich sein solle. Absch. 717. e.
1K14.
Art. 779. Schultheiß Appenthel hatte in seiner fiinften Amtsrechnung bei den Einnahmen Iii PfundSchill. 4 Den. an Bodenzinsen verrechnet, aber nur 55 Pfund erhalten können, weßwegen er auch nichtausgesezt habe. Seine Rechnung wird im Übrigen gutgeheißen, dieses Postens wegen aber dem jezigen>ultheißen befohlen, die Zinsrödel auf nächste Jahrrechnnng nach Freiburg zu bringen und Bericht zuwie es mit dem Abgang dieser Bodenzinse beschaffen sei. Absch. 873. a. — 780. Wegen der großenAte» des Nachrichters und der Weibel bei Hinrichtungen ist man räthig geworden, bei bevorstehender Jahr-^chnimg z», Auburg die jüngst an der Sense dießfalls gemachte Ordnung und Moderation an die Hand zu^Huie» u„d das nöthige Einsehen zu thun. Iliiä. d. — 781. Ablegung der fünften Amtsrechnung des ge-Schultheißen Daniel Gatschet von Johanni 1604 bis Johann! 1605. Absch. 877. p. — 782. Bezüglichconfiscirten Nachlasses des Peter de Sonnaz wird gesprochen, dessen Frau soll ihre Ehcstencr von 100I»nd zuM erhalten; mit ihrem Begehren um Ausfolgnng der Hälfte des vorgeschlagenen Gutes soll sie ab-^cscu s^n; die Vergabung des Gartens, worüber sie einen ordentlichen Brief eingelegt hat, soll bestätigtihrer Schwester werden aus Mitleiden wegen ihres kläglichen Zustandes und ihrer vielen Kinder 100, Zugesprochen; das übrige confiscirte Gut soll der Schultheiß einziehen und daraus die nöthigeu Ver-^.i^'ungeii an den Schloßgütern bestreiten. Ibid. g. — 783. Der Amtmann meldet, daß die Kosten für Ein-igung des Heu- und Emdzehntens, den er auf einigen Matten aufzunehmen pflege, gar zu groß seien, daßier Zehnten, wenn er des schlechten Wetters wegen liegen bleibe, Schaden leide, und daß die Burgerschaft^^ichc Herren, Bcsizer der zehntpflichtigen Matten, sich erbieten, dafür billige Zahlung zu leiste». EsHui und den Generalcommissäreu aufgetragen, die Sache näher zu untersuchen, in Erfahrung zuwie viel die Besizer dafür anbieten, jedenfalls dafür zu sorgen, daß diese Gerechtigkeit, die ein altesz>i "ud ein schönes Kleinod ist, nicht umsonst wie an andern Orten alienirt, sondern dem Amtmann
Astrein Nuzen angelegt werde. Iliici. r. — 784. Das zu Gunsten der drei anstoßende» Gemeinden Cnr-^vussiberlö und Conrlevon in Äctrcff ihres Rechts am Mühlewasser zur Wässerung ihrer GiitcrItrtheil wird bestätigt; wer sie ferner an ihrem alten Gebranch verhindert, verfällt in eine Buße»>» ^ ^onen. Ibid. s. — 785. Die Schüzeu der Stadt Mnrteu und zu Kerzcrs bitten »in Schiizcngaben,vh» Mlisketenstand üben zu können, werden aber abgewiesen, weil das Amt Mnrten
»lein" erträgt, besonders aber weil dic>wn Kerzcrs nicht weit von der Stadt entfernt sind und nichtDorf einen Schüzenstand aufzurichten. Jndcß soll der Schultheiß mit den Gcneral-^ wssäre» untersuchen, ob zum Nuzen der Musketirer etliche Pläze Allmend könnten assignirt werden. Idicl. t.^rl ir ^Üeselben sollen auch die Scheune besichtigen, welche der Schultheiß zu kaufen beantragt, ob man^ zum Schloß bedürfe und dadurch etwa a» Baukosten ersparen könnte. Iliiä. u. — 787. Die „Generale"H^^Hv>»i»issäre) sollen untersuchen, was eö mit dem auf dem abgebrannten Hans TrvillctS stehende»beis«,^ Bewandtniß habe, und »ach Ilmständen aus der gefallene» Confiscatiou an den Wiederaufbau^Ni. ^ ^ .^i.^sch^ftslente zu „Lavonrc" (Bignorrc?) prätendircn die Freiheit, wie die
223